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Infolge der Gründung dieses süddeutschen Staatenbundes
legte Kaiser Franz die deutsche Kaiserkrone nieder und es
wurde Liechtenstein, welches bis dahin als Reichsfürstentum
dem deutschen Reiche angehört hatte, ein souveräner Staat-
Dor Fürst konnte indessen die ihm von Napoleon zuge-
dachte Auszeichnung für seine Person nicht annehmen, wollte
er nicht voi einem neuen Kriege zwischen Österreich und
Frankreich in Konflikte geraten ; da die Rheinbundsakte überdies
jeden Teilnehmer verpflichtete, sein Land bei Übernahme
fremder oder feindlicher Kriegsdienste einem der jüngeren
Söhne zu übergeben, trat Fürst Johann die Regierung des
Fürstentums seinem dritten, am 14. Juni 1803 geborenen
Sohne Korl - » behielt sich jedoch für die Dauer der Minder-
jährigkeit des Vrinzen die Vormundschaft vor.
E3 handelte sich also in diesem Falle um eine mehr
formelle, durch *:e Zeitumstände gebotene Maßnahme, welche,
wie wir spväter hören werden, nach Zerfall des Rheinbundes
wieder rückgänoin gemacht wurde; der eigentliche Regent blieb
auch während dieser ?wischenzeit Fürst Johann, nur wurden
von ihm innerhalb dieses "eitraumes alle das Fürstentum be-
treffenden Verfügungen im Namen des Fürsten Karl erlassen,
welcher auch bei seinem jugendlichen Alter selbstverständlich
nicht in der Laae newesen wäre, persönlich einzugreifen.
Als Fürfjt Zohann am 25. März 1805 die Regierung
des Fürstentums übernahm, befand sich dieses Land in einer
sehr“ gedrückten Lage; seit dem Ausbruche der französischen
Revolution und dem darauf folgenden Kriege zwischen Frank-
reich und Deutschland war es der Schauplatz unausgesekter
Durchzüae, Einquartierungen und Bewegungen österreichischer,
französischer und russischer Truppen gewesen !) und in seinem
Gebiete sowie in dessen nächster Nachbarschaft hatten sich
blutige Kämpfe abgespielt. Der Schaden, den das kleine Land
infolge dieser Ereignisse erlitten hatte, wurde für die Zeit-
periode von 1794-1802 amtlich auf rund eine Million Gulden
geschäßt.
1) Eine lebendige Schilderung dieser Verhältnisse findet sich bei Jo h.
Bapt. Büchel, „Geschichte der Pfarrei Triesen“ im Jahrbuche des histori-
schen Vereines für das Fürstentum Liechtenstein (Vaduz 1901, 11. Band S. 87
u. ffgd.). Wo wir diesen Autor zitieren, ist seine eben bezeichneteArbeit gemeint.