Volltext: Zusammenstellung der im Fürstenthum Liechtenstein giltigen das Strafverfahren über Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen betreffenden Gesetze und Verordnungen

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terlassene Verwahrung geladener Gewehre und unvorsichtige Ab- 
drüfung eines Gewehres (8 372 bis 374). 
20. Unrichtige Anzeige der Zeit des Todes bei der Todten- 
besichtigung (8 375). 
21. Verheimlichung einer ansteckenden Krankheit von Seite 
der Amme (8 379). 
22. Unterlassung der Aufstellung ver vorgeschriebenen War- 
nungszeichen bei einem Baue oder der Anzeige des zu besorgenden 
Einsturzes eines Gebäudes (88 380, 381 und 382). 
23. Fahrlässigkeit ver- Baumeister, denen ein Gerüst over Bau 
einstürzt (8 383). 
€). Zu frühes Beziehen neugebauter Häuser und Gewölbe 
(8 386). 
25. Unterlassene Anzeige eines mit der Wuth behafteten 
Thieres, unbefugtes Halten schädlicher Thiere, Vernachlässigung der 
Verwahrung eines mit Erlaubniß gehaltenen wilden Thieres oder 
böSartiger Hausthiere, Anheten oder Reizen der Thiere (88 387 
bis 392. 
26. Vebertretungen ver Sanitätsvorschriften (88 394-397). 
27. Verunreinigung der Brunnen, Cisternen u. s. f. (8 398). 
28. Verkauf des Fleisches von nicht nach Vorschrift beschautem 
Viehe (8 399). 
25. Uebertretung der gegen Viehseuchen gegebenen Vorschriften 
(88 400--402). 
30. Verfälschung von Getränken auf eine der Gesundheit 
schädliche 'Art (88 403--405). 
31. Fälschung des Zinngeschirres (8 406). 
32. Gesundheitsschävliche Zubereitung over Aufbewahrung zum 
Genusse bestimmter Waaren (88 407 und 408). 
33. Selbstverstümmelung, um fich dem Militärstande zu ent- 
ziehen (8 409--410.) 
34. Vorsätzliche und bei Raufhändeln vorkommende körper- 
liche Beschädigungen (88 411-412). 
35. Die Mißhandluugen der Dienstboten oder Lehrlingen 
durch die Gesindehalter und Lehrherren (8 421). 
36. Verstellung der Straßen zur Nachtzeit durch Wagen,
	        

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