Volltext: Urkunden der vier vorarlbergischen Herrschaften und der Grafen von Montfort

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tal. Vnd gemaintlich, allen andern in vnserm vnd des Reichs 
jJantgericht. zu Ranckweil in vnser vnd des Hawss Österreich 
Graffschaft vnd Herschafft, zu Veltkirch gesessen vnd dar Inne 
yehoren gegenwärtigen vnd kunfltigen vnser gnad vnd alles güt 
Erwirdiger Edeln vnd lieben getrewen. Als wir dem Hochge- 
bornnen Sigmunden Hertzogen Zu Österreich etc. Vnserm lieben 
Vettern vnd fursten, das obgerurt frey lanntgericht zu Ranck- 
wil als Romischer Keyser erhebt gefreyet vnd in sein gewere 
vnd alten besess vnd herkomen ernewet. bestät. vnd gancz in 
willen haben, das bey seinen gnaden freiheiten vnd altem her- 
komen; zu hanthaben, vnd im seinem gebrauch zu schirmen vnd 
zu halten. Dauon so empfelhen wir euch allen und ewr yedem 
besonnder ernnstlich vnd vesticlich gebietende. bey einer pene 
Nemlich funffundezweinezig marck lötigs goldes, in der bemel- 
ten vnser Freiheit, vnd Confirmacion brief begriffen. Daz Ir alle 
vnd yeder insonnder den obgenanten vnsern lieben vettern vnd 
fürsten. seinen lant Richter. vnd vrtailsprecher zu Ranckweyl. 
bey dem bemelten lanntgericht seinen Rechten altem herkomen 
vnd bey Iren vrteiln vnd Achten hannthaben halten vnd des 
gerichtz gesworn boten schüczen schirmen vnd keinen Achter 
yvber lantgericht gebot in ewrn gerichten nit enthalten, In kei- 
nen fürschub, noch vnserm Vettern vnd Fursten vnd seinen 
Ambtleüten Keynen Ingriff widerwertikeit beswerung hindrung 
in dheinen weg nit tün, noch das keynem dem ewrn zetun nit 
gestatten Dan wer oder welhe das darüber tetten vnd vns das 
durch. vnsern vilgedachten. Vettern vnd fursten. oder seinen 
lannt Richter vnd Amptleut furbracht, wurden wir gevbt auff 
Ir anrüffen, die vberfarenden vmb die peen in vnser Freiheit 
begriffen Sy lassen mit gericht, furnemen vnd dar Inne volfarn 
Als des Reichs Recht ist Geben zu der Ne wenstat mit vn- 
serm keyserlichen Anhangendem Insigel am Mittichen nach sant 
Michels tag des heiligen Ercz Engels Nach Cristi geburde Vier- 
ezehenhundert vnd im funffundsechezigisten vnser Reiche des 
Romischen -im Sechsundezweinezigisten Des Keyserthumbs im 
Vierezehenden vnd des Hungrischen im Sybennden Jaren. '(L. S.) 
Ad mandatum dni Imperatoris 
Vdalricus Epus Patav. Cancllus, 
Auf dem Rücken: R(egistravit). Rudolfus Chaintzinger.
	        

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