Volltext: Urkunden der vier vorarlbergischen Herrschaften und der Grafen von Montfort

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leuten, Bürgern und Gemeinden etc. der Stadt Feldkirch Bür- 
ger, Rechte und Freiheiten ‚etc. etc. zu schützen und zu 
schirmen. 
LXXXI 
Desselben Kaisers Friedrich IIL Privilegien-Bestätigung für die 
Leute des hintern Bregenzerwaldes, die zur Herrschaft 
Feldkirch gehören, nebst der Freiheit, dass, wenn Jemand 
einige Güter daselbst — von denen man von Alters her dem 
Hause Österreich gesteuert hat — an sich brächte, er davon 
gleich den Hintersassen‘ der Stadt Feldkirch steuern sollte. 
1455 sine die. 
Wir Friderich zc Bekennen zc Das vns vnser wnd des 
Reichs lieben getrewen vnser lewt gemeinclich des Hindern 
teils des Bregentzerwaldes, die zu wnser herschafft 
Veltkirch gehörend, durch jr treffenlich bottschafft, demutic- 
lich haben bitten lassen Daz wir joen all jr freiheit, gnad, 
Recht brief priuilegia, hantuesten, vnd gut gewonhait, die jre 
vordern vnd Sy von vnsern vorfaren ‚am Reich Römischen Kei- 
sern vnd Künigen, auch den Grauen von Montfurt erworben, 
vnd herbracht, vnd auch die jnen vnsern vordern Herczogen 
zu Österreich, vnd wir in vnsern Königlichen wirden, vnd als 
der Eltist vnd Regirender fürst vnsers Haws Österreich, be- 
stett ‚haben. Als Römischer Keiser zubestetten zuuernewen vnd 
zuconfirmirn gnediclich geruchten. Des haben wir angesehen, 
solich jr demütig‘ bete, auch jre trew willig stett vnd vnuer- 
drössen dinste , damit sich die vorgenanten vnser lewte, und jr 
vordern gen vnsern vordern vnsers loblichen Hawss Österreich, 
vnd darczu auch gen Vns, vnd vnsern voruaren, Römischen Kei- 
sern vnd Königen, loblicher gedechtnuss, beweist, vnd erczeigt 
haben, vnd Sy vnd jr nachkomen, fürbaser tun sullen und mu- 
gen, in kunfltig Zeitt, Vnd haben dorumb, mit wolbedachtem 
mute., gutem Rate, vnd rechter wissen, den obgenanten vnsern 
Leuten, des hindern teils des Bregentzer Walde, all vnd yglich 
jr freiheit, gnad, Recht, priuilegia, Handuesten, vnd gut gewon- 
heit, die jr vordern, vnd Sy von vnsern voruaren, vnd vordern 
Römischen Keisern, vnd Königen, auch den Fürsten des.Hawss 
Österreich, vnd den Grauen von Monfort, als obgemelt ist,
	        

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