Volltext: Beiträge zu einer kritischen Geschichte Vorarlbergs und der angrenzenden Gebiete besonders in der ältesten und älteren Zeit

und der angrenzenden Gebiete , besonders in der ältesten und älteren Zeit. 
zogs Heinrich I.‘ von Baiern, eines jüngern Bruders des gewaltigen Kaisers Otto I. Sie lebte in Hohen- 
twiel im Hegau und starb kinderlos am 28, August 994. 
C) Ruthard, Bischof zu Strassburg vom 10. November 933, + 15. April 950. — „Originaire de 
Suabe, ou il passa ses premieres anndes, il fut, ä ce qwon eroit, fils du duc Burcard’ *). 
D) Dietland oder Thietland, Abt von Einsiedeln von 958, + 28. Mai 964. Mabillon 
Annal. Ord. S. Benedieti, tom. III, 539, sagt: „Thietlandus Abbas Burchardi Alamanniae ducis 
frater ab Hartmanno Eremi Annalista vocatur.” Gallus Morel nennt ihn einen Herzog von Schwa- 
ben. S. Regesten der Benedietiner-Abtei Einsiedeln. Chur 1848, S. 99. 
E) Adalrich ward 940 Mönch zu Einsiedeln, verwaltete bis zum J, 959 das Custosamt des Kir- 
chenschatzes, und begab sich nach dem Hinscheiden seiner Mutter auf die Insel Ufnau, wo er am 29. Sep- 
tember 973 starb. Im Jahre 1141 wurde er heilig gesprochen. Vgl. Landolt S. 96 f. 106. 
Zur klareren Übersicht diene folgender Versuch einer Stammtafel von Hunfried’s Geschlechte. 
(Siehe Beiblatt.) 
71 
As 
Kritik der vom Freiherrn v. Hormayr aufgestellten Abstammung der ersten Grafen von Tirol, 
Ob des im Jahre 911 ermordeten Burkhard I., jüngerer Sohn Ulrich, den wir nach S. 70 noch am 
7. März 917 urkundlich zum letzten Male als Grafen im Thurgau finden, als solcher gestorben oder 
von seinem ältern Bruder Burkhard, dem ersten Herzoge Alemanniens, oder von König Konrad I. oder 
dessen Nachfolger im Reiche Heinrich I., nach Churrhätien in gleicher Eigenschaft gesetzt worden sei, und 
wie lang er gelebt habe, wird wohl nicht mehr ermittelt werden können. Nach dem Freiherrn v. Hor- 
mayr ”) folgte er seinem Vater in den zum grossen Pago Churrhätien gehörigen Comitaten und Sub- 
pagis nach und erscheint bei Herrgott in Originibus Habsburg, 912 und 919, dann auf dem Reichstage zu 
Worms, wo am 3. November 926 König Heinrich dem Bischof Waldo zu Chur auf Lebenszeit den ihm 
gehörigen Ort Almens (Luminins) schenkt. Es heisst nämlich in der betreffenden Urkunde °): „quendam 
locum proprietatis nostre donauimus in proprietatem nomine Luminins in pagocuriensi in comitatu 
udalrici comitis ete. Sprecher von Bernegg sagt gar in seiner Pallas Rhaetica, pag. 67 ad annum 916, 
„Burchardus (dux ) paulo post Rhaetic am provineciam renuntiavit Hulderico , suo ex filio nepoti(!).” 
Hierin sind, abgesehen davon, dass Ulrich Burkhard’s Enkel genannt wird, noch andere Irrthümer. Burk- 
hard II. war meines Wissens im Jahre 916 noch nicht Herzog von Alemannien, sondern die beiden auf- 
rührerischen Kammerboten waren im angemassten Besitze der herzoglichen Gewalt. Zu ihnen stand 
Burkhard und wahrscheinlich auch dessen Bruder Ulrich, Graf im Thurgau; es müsste denn dieser von 
jenem oder vielleicht von den Kammerboten auch die Grafschaft in Churrhätien erhalten und verwaltet 
haben, was zu erweisen ist. Sprecher hat auf keine Quelle seiner Angabe hingewiesen. Vom König Kon- 
rad war zu dieser Zeit Ulrich wohl nicht mit Churrhätien betraut. Erst nach der am 21. Jänner 917, 
wahrscheinlich zu Öttingen erfolgten Enthauptung der Kammerboten fügte sich Burkhard der königlichen 
Macht und ward anerkannter Herzog in Alemannien. Als solcher sprach er in dem zu Alemannien gehö- 
rigen Churrhätien zu Vinomna (d. i. zu Rankweil und nicht in der Finstermünz) im Jahre 920 Recht. In der 
betreffenden Urkunde (Neugart, Nr. DCCV und v. Mohr, Nr. 40) ist gar keine Rede vom comes Rhaetiae. 
Wahrscheinlich verwaltete der Herzog zugleich auch diesen Comitat, wie wir die späteren Herzoge von 
Alemannien, z. B. Hermann I. *) im Jahre 948, Liutolf °) im Jahre 951, und Otto I. 979°) ausdrücklich 
auch als Grafen von Churrhätien finden. 
1) Grandidier Hist. de Peglise de Strasbourg. 1778, tom. II, 314. 
Kritisch-diplom. Beiträge zur Geschichte Tirols im. Mittelalter. Wien 1804, Bd. I, 170. 
5) In v. Mohr’s Cod. diplom. Nr. 41 am richtigsten abgedruckt. 
* — — in comitatu eiusdem ducis Herimanni, Raetia ete. Neugart Nr. DCCXXXI; v. Mohr Nr. 45 et 46; vgl. Stälin I, 443. 
5) — in comitatu predicti (Liudulfi) ducis recia (von Mohr Nr. 48). 
5) — in ecomitatu eiusdem Ottonis ducis, Raetia. Neugart Nr. DCCLXXH; v. Mohr Nr. 67.
	        

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