und der angrenzenden Gebiete , besonders in der ältesten und älteren Zeit.
Dass Graf Adalbert IL jenseits des Bodensees im Linzgau Besitzungen hatte, erhellet aus einer
bedingungsweisen Schenkung, die Engelrich in dessen Namen am 16. November 858 (Nr. CCCLXXXI) dem
Kloster St. Gallen machte, wo es heisst: Ego Engilrih, in vice Adalberti comitis trado ad monaste-
rium sancti Galli XV iuchos, et dimidium casata in pago Linzgauge, in villa que dieitur Adal-
drudovrilare,d. i. der Hof Adriatsweiler, eine Stunde südlich von Pfullendorf.
Im Jahre 871 (Nr. CCCCLXII) kaufte er von Wolfene, dem Herrn des Klosters Rheinau, um 100 Pfund
Silber Güter im Gebiete von Tortona (im heutigen Piemont), die Wolfene dort von seinem Erbe hatte.
In der Urkunde vom Jahre 873 (Nr. CCCCLXXIV) sagt Graf A dilbreht, so schreibt er hier seinen Namen,
dass er all sein Eigengut im Alpigowe und im Orte Gurtwil') dem Kloster Rheinau übergebe und dafür den
Ort Ga vi bei Tortona auf Lebenszeit erhalte, der aber nach seinem Hinscheiden auf ewig ans genannte
Gotteshaus kommen soll. Vgl. Neugart’s Episcop. Constant. p. 183 fin.
Sehr auffallend ist es, dass Adalbert jener zahlreichen Versammlung vornehmer Freien des Thur- und
Linzgaues, dann Churrhätiens zu Rinesgemünde am 30. August 890 nicht beigewohnt hat, in welcher
nach der für das Gotteshaus günstigen Schlichtung der Streitigkeiten, die zwischen dem Abte Salomon II.
von St. Gallen und Ulrich Grafen von Linzgau wegen eines Hofes zu Lustnau *) entstanden waren, auch
die Grenzen zwischen dem Thurgau, der ihn als Grafen desselben so nahe anging , und dem Rhein-
gau, der zum Linzgau gehörte, eidlich festgestellt wurden *). Ein und dreissig Männer aus dem Thurgau
sind als anwesende Zeugen namentlich genannt, die beiden Letzten heissen: Adalbert, item Adalbert
ohne weiteren Beisatz. Kaum kann ich sie für unsern Adalbert IL. und seinen gleichnamigen Sohn halten,
da sie bei dieser für sie wichtigen Grenzbestimmung gewiss ihr Amt, wenigstens einer von ihnen, bei-
gesetzt hätten. Auch kein anderer Gaugraf oder dessen Stellvertreter von Seite des Thurgaues ist nam-
haft gemacht. Sollte der Abt Salomon, der zugleich Bischof von Konstanz war, den Gaugrafen vertreten,
oder diese obere March verwaltet haben? So waren aus Rhätien der Churer Bischof Thiotolf und sieben
Zeugen, von denen drei romanische Namen, als: Ursieinus, Dominius, Vigilius führten, zugegen, aber ohne
ihren weltlichen Vorstand, da wir doch in demselben Jahre in der bei Neugart nächst folgenden Urkunde,
Nr. DXCVII, am Ende Rudolf als Dux Raetianorum kennen lernen, Adalbert II., ausgezeichnet durch
Macht und Ansehen, ward von den Chronisten seiner Zeit mit dem Beinamen „Illustris’’“*) geehrt.
Einen Rudolf finde ich als Grafen im Zürichgaue in fünf Urkunden vom Jahre 870 — 885 *).
Ob er wirklich Adalbert’s II. Bruder, Vetter oder in welchem Grade mit ihm verwandt gewesen, vermag ich
nicht zu bestimmen; desgleichen, ob er mit Rudolf. dem „Dux Raetianorum.” mit welchem auffallen-
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1) Die Schluchtbrücke bei Gurtweil (unweit Waldshut) war der Ort, wo die Grafen des Albgaues ihre öffentliche Mälstatt hatten.
*) Zu dem Hofe von Lustnau gehörte auch das Maieramt zu Altstätten, vielleicht auch Marbach im heutigen Kantone St. Gallen.
+ Über diese Grenzbestimmung s. Neugart’s Cod. dipl. I, Nr. DXCVI; von Arx I, 86; den Schweizerischen Geschichtsforscher V, 152, dann
Zellweger’s Geschichte des Appenzellischen Volkes, St. Gallen 1842, S. 78, Nach ihm dehnte sich der Rheingau, der dem Grafen des
Linzgaues unterstand, vom Bodensee, aufwärts auf dem rechten Ufer des Rheins bis an die 1ll aus, die aber in der Urkunde nicht genannt
ist. Dies ist zu weit; diese durchströmt mitten den Walgau ( Vallis Drusiana) und macht keine Grenze. Der Emserbach ausserhalb des
Schwefelbades südwestlich von Hohenems, vom Volke Bützenbrunnen genannt, machte auf dieser rechten Seite die Grenze zwischen
den Diöcesen Konstanz und Chur, zwischen dem Rhein- und Churwalhengau. Jener Emserbach machte jedoch nicht bis zu seiner Mündung
in den Rhein die Grenze, sondern diese sprang bald vom Bache südwestlich ab, so dass das Dorf Unterbauren zu Hohenems und somit
zum Bisthum Konstanz, Oberbauren aber zu Götzis (jetzt zur neuen Pfarre Altach), folglich zum Bisthum Chur gehörte. Götzis mit
seinen Filialen Meschach und Altach gehörten bis 1808 zum Churer Sprengel. Jenseits des Rheines gehörten nach dem Konstanzer Diöce-
san-Katalog vom J. 1794, S. 134, Diepoldsau, Montlingen, Grissern, Altstätten, Appenzell, ja nach S. 199 und 237 sogar noch Wild-
haus (Zwingli’s Geburtsort) im obersten Theile der Landschaft Toggenburg zu Konstanz; dagegen St. Valentinsberg (einst Montaniola genannt),
wohin Rüti pfarrgenössig ist, dann Gams ete. zum Churer Sprengel. indem der Hügel Hirschensprung zwischen Rüti und Oberried
beide Sprengel geschieden hat.
Die Beamten zerfielen schon in der römischen Schematisirung nach ihrem Range in drei Kategorien; die der ersten Kategorie führten den
Titel „Illustres,” die der zweiten „Spertabiles,” die der dritten „Clarissimi.”
Neugart, Cod. diplom. I, CCCCLVII, vom 8. Febr. 870; Nr. DI vom 7. Dee. 876; Nr. DVI vom 1. Mai 877 für Utweil und Eschlikon im Thur-
gaus an St. Gallens Grenzen, wo wir im selben Jahre 877 (Nr. DVII) auch unsern Adalbert al Grafen finden. War dieser Theil des Thur-
gaues ein Untergau?
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