Volltext: Beiträge zu einer kritischen Geschichte Vorarlbergs und der angrenzenden Gebiete besonders in der ältesten und älteren Zeit

und der angrenzenden Gebiete , besonders in der ältesten und älteren Zeit. 
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X. 
Hunfried’s Geschlecht in Churrhätien und im Thurgau zur Zeit der Karolinger. 
Das Land ob dem Bodensee, der Rhein- und Churwalhengau, war gleich andern Gauen zur 
Zeit der Karolinger und Ottonen Reichsland, und wurde erst nach und nach erblich. 
Wir beachten hier vornehmlich die Grafen oder Vorstände des Churwalhengaues aus den 
Nachkommen Hunfried’s, die mit Herzog Burkhard II. von Alemannien erloschen, von etwa 800 — 973 
nach Christi Geburt. 
Karl der Grosse setzte den Sohn seines Magister Palatii, Namens Hunfried *'), der ihn im Jahre 
799 nach Italien begleitet hatte, erst Grafen von Istrien, über Churrhätien und trennte die bischöf- 
liche Gewalt von der gräflichen, welch’ letztere seit dem Jahre 784, in dem Karl den Churer Bischof 
Constantius zum Rhaetiarum rector ernannte *), mit kaiserlicher Genehmigung auch der Bischof ausgeübt 
hatte. Nun bedurfte es besonders später, als die wilden Saracenen und Magyaren das Land umdrängten 
und plündernd durchschwärmten, eines starken Armes. 
Von Hunfried und seiner Verwaltung Churrhätiens überliefern uns die Annalen nichts Näheres, als 
dass er im Geiste seiner Zeit das Frauenkloster Schännis im Jahre 809 zu Ehren des heil. Kreuzes und 
des heil. Sebastian stiftete, und dort eine Partikel des heil. Kreuzes hinterlegte *). Derselbe scheint mit 
andern Grossen des Reiches der Maiversammlung K. Ludwig’s des Frommen zu Frankfurt 823 beige- 
wohnt zu haben, und war, wahrscheinlich in andern Geschäften verwendet, öfters und längere Zeit aus 
Churrhätien abwesend. Wir finden an seiner Stelle Ro derich unbekannten Geschlechtes, den Tschudi *) 
und Herr von Mohr Hunfried’s Sohn nennen, als Grafen an der Lanquart (Comes Langari), der mit 
seinem Gesellen Herloin das Bisthum sowie die Benedietiner Abtei Pfävers so plündert, dass er jenem von 
mehr als 230 (!) Kirchen in seiner Diöcese nur 31 übrig lässt. Der bedrängte Bischof Vietor II. bittet im 
Jahre 821 den Kaiser Ludwig um Abhilfe °). Der Bischof schreibt diese Übel besonders dem Umstande zu, 
dass Kaiser Karl die Grafengewalt von der bischöflichen getrennt hatte. Dieses bezeugen nachstehende 
Worte der Bittschrift: Quae distructio uel preda post illam diuisionem quam bonae memoriae genitor 
uester inler episcopatum et comitatum fieri praecepit. et nos longo tempore ab ipso fuimus uestili. 
subito a roderico et suo prauo socio herloino post acceptum comitatum facta est et adhuc ita 
permanet. Da diese Bittschrift bei dem schwachen Kaiser ohne Erfolg blieb, so folgten ihr um 822 und 
824 noch zwei andere (bei Eichhorn Nr. VILund VIII; von Mohr Nr. 15, 16 und 17). 
Nun kehren wir nach Frankfurt an das Hoflager des Kaisers Ludwig des Frommen und zu Hunfried 
zurück. Des Kaisers Sohn Lothar, der am heil. Ostertage 823 bei St. Petrus die Reichskrone und den 
Kaisertitel vom Papste Paschalis erhalten hatte, kehrte durch Rhätien, wo ihm der Bischof Vietor die 
Unthaten Roderich’s vorstellte, in dessen Begleitung wieder zum Vater dahin zurück. Als K. Lothar von 
dannen ziehen wollte, kam die Nachricht, dass der Primicerius der heil. römischen Kirche Theodor und 
dessen Schwiegersohn Leo, wegen ihrer Treue und Anhänglichkeit an Lothar’s Partei, auf Geheiss oder 
mit Wissen des Papstes erst geblendet und dann enthauptet worden seien. Zur genaueren Erforschung 
dieser Frevelthat wurden vom K. Ludwig Adalung, Abt des Klosters St. Vedast zu Arras, und Hun- 
1) In Ludwig’s des Frommen Urkunde ddo. Diedenhofen am 12. Juni 819 wird Hunfried filius magistri palatii genannt. — Herr Archivar 
(jetzt Professor in Bern) Henne will ihn zum Sohne Gerold’s, des am 1. Sept. 799 im Kampfe gegen die Avaren durch einen Pfeilschuss 
getödteten Schwagers Karls des Grossen, machen, der nach Walafried Strabo kinderlos gestorben, indem es heisst: Defuerat soboles, pariterque 
et defuit haeres. Canisii leet. antiqq. ed. Basnage Tom. II, p. 218, 
Archiv für die Geschichte der Republik Graubünden. Herausgegeben von Theodor v. Mohr. Chur 1848. Cod. diplom. Nr. 10. 
Sollte diese mit Gold und Edelsteinen gezierte Kreuzpartikel, die ihm der Kaiser zur Anerkennung seiner Treue schenkte, aus jenen kostbaren 
Geschenken und Kleinodien herkommen, welche diesem im J. 799 der Patriarch von Jerusalem vom h. Grabe sandte? Vgl. Poeta Saxo in 
Pertz Monum. German. Tom. I, 257, vers. 126—139., 
*) Tschudi Gallia Comata’p. 30; von Mohr’s Cod. diplomat. S. 33, Anmerk. 
5) Die Urkunde in Eichhorn’s episcop. Curiens. (1797) Cod. probat. Nr. VI, und in v. Mohr’s cod. diplom. Nr. 15.
	        

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