Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Einführung, Ausbau und Änderung direktdemokratischer Instrumente 
schweigend fallen gelassen. Im Bericht und Antrag der Regierung und in 
den Landtagsprotokollen zur Beratung des neuen Steuergesetzes wurde 
die Bestimmung nicht thematisiert oder kommentiert. !73 
2.2.2 Einführung des Staatsvertragsreferendums 1992 
Eine materielle Ausweitung des direktdemokratischen Instrumentariums 
erfolgte mit der Einführung des Staatsvertragsreferendums im Jahr 1992. 
Bis zu diesem Zeitpunkt konnte das liechtensteinische Stimmvolk nicht 
über den Beitritt zu internationalen Institutionen, den Beitritt zu Kon- 
ventionen, die Unterzeichnung von internationalen Verträgen usw. mit- 
entscheiden. Dies betraf beispielsweise den Zollvertrag mit der Schweiz 
im Jahr 1924, die Mitgliedschaft im Internationalen Gerichtshof der Uno 
in Den Haag 1950, die Mitgliedschaft im Europarat 1978, den Beitritt zur 
Uno 1990 und die Vollmitgliedschaft in der EFTA 1991. Bemerkenswert 
ist vor allem, dass Liechtenstein im Jahr 1990 der Uno beitrat, obwohl der 
enge Partner Schweiz diesen Schritt erst im Jahr 2002 nach einer erfolg- 
reichen Volksabstimmung vollzog. Aus Sicht der politischen Elite Liech- 
tensteins erwies sich die Ausklammerung des direkten Volkswillens in 
dieser Phase der aussenpolitischen Profilierung Liechtensteins nach dem 
Zweiten Weltkrieg wohl als Vorteil. Jedenfalls ist keineswegs gewiss, dass 
das Volk einem Beitritt zum Europarat oder zur Uno zugestimmt hätte, 
wenn es eine Volksabstimmung gegeben hätte, zumal ein Uno-Beitritt 
vom Schweizer Stimmvolk 1986 in allen Ständen mit einem Nein-Stim- 
men-Anteil von mehr als 75 Prozent abgelehnt worden war.!7* 
Tobler (2014) weist darauf hin, dass Verhandlungen im Kontext der 
direkten Demokratie, insbesondere unter Referendumsdruck, schwierig 
sind und das von ihm postulierte 3-K-Konzept erfolgreicher Verhandlung 
(Konsistenz, Konsonanz, Kohärenz) aufweichen können. Kampagnenor- 
chestrierung und die Entwicklung konsistenter Verhandlungspositionen 
  
173 BuA Nr. 48/2010; LTP 2010, 744—874 (Sitzung vom 8. Juni 2010, 1. Lesung Steuer- 
gesetz); Stellungnahme der Regierung Nr. 83/2010; LTP 2010, 1452-1550 (Sitzung 
vom 23. September 2010, 2. Lesung und Schlussabstimmung). 
174 «Volksabstimmung vom 16.03.1986», Schweizerische Bundeskanzlei [Stand: 
28.11.2017] [https://www.admin.ch/ch/d//pore/va/19860316/index.html]. 
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