Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Ziele der Studie und Methodik 
tag.!? Weitgehend aus diesen übernommen sind die Angaben des Demo- 
kratiezentrums in. Aarau, welches die Reihe laufend in ähnlichem Stil 
weiterführt.!!* Im Rahmen dieser Studie wurden allerdings an verschie- 
denen Stellen Mängel und Lücken festgestellt, teilweise auch Zahlen- 
differenzen. 
Um die Zahlen zu überprüfen und Lücken zu schliessen, wurden 
zusätzlich verfügbare Archivakten zu den bisherigen Volksabstimmun- 
gen im Liechtensteinischen Landesarchiv ausgehoben und gesichtet. Es 
handelt sich dabei um rund 300 Akten oder Aktenbündel. Dies war ins- 
besondere bei den frühen Volksabstimmungen notwendig, da sie durch 
Medienberichte und andere Quellen nur schwach dokumentiert sind. Im 
günstigsten Fall gaben die Akten Aufschluss über die Hintergründe der 
Abstimmung, die Debatten im Landtag und in der Öffentlichkeit. Teil- 
weise waren auch Flugblätter und Aktionen dokumentiert, ferner Infor- 
mationen über den Abstimmungsvorgang einschliesslich der offiziellen 
Abstimmungsinformation oder Botschaft sowie das detaillierte Resultat. 
Im Unterschied zu den bisherigen Darstellungen wurden auch Verfah- 
ren mit direktdemokratischer Stossrichtung in die Untersuchung einbe- 
zogen, die nicht zum Abschluss gelangten, das heisst nicht in eine Volks- 
abstimmung mündeten. 
Für die Volksabstimmungen seit 2002 liefert die Abstimmungs- 
website der Regierung Informationen.!!5 Dort werden die Abstim- 
mungsresultate insgesamt sowie getrennt nach Wahlkreisen und nach 
Gemeinden ausgewiesen, einschliesslich der jeweiligen Stimmbeteili- 
gung. Ebenso werden dort in elektronischer Form die Informationsbro- 
schüren der Regierung, die Stimmzettel, teilweise auch die Zahl der ein- 
gereichten Unterschriften verfügbar gemacht. 
Betreffend die Abstimmungsresultate sind letztlich die amtlichen 
Kundmachungen entscheidend, da sowohl in Zeitungsmeldungen nach 
dem Abstimmungstag wie auch in existierenden Datensammlungen Feh- 
ler auftreten können. Dies gilt leider auch für die amtlichen Kundma- 
chungen in den Landeszeitungen. Bei früheren Abstimmungen ist nicht 
  
113 Vogt 1987; Landtag 2012. 
114 Siehe Fn. 18. 
115 Die Website (www.abstimmung.li) wird von der Regierungsstelle «Information und 
Kommunikation der Regierung» betreut. 
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