Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

1.7 
Forschung zur direkten Demokratie 
in Liechtenstein 
Das politische System Liechtensteins weist eine äusserst komplexe Struk- 
tur auf. Als Erbmonarchie auf parlamentarischer und demokratischer 
Grundlage (Art. 2 LV) vereinigt es in sich sowohl monarchische wie auch 
demokratische Aspekte. Auf der Seite der Demokratie stehen ein parla- 
mentarisches Reprisentativsystem und gut ausgebaute direktdemokrati- 
sche Rechte nebeneinander. Liechtenstein rangiert wie gesehen im Ran- 
king der direkten Demokratie im internationalen Vergleich weit oben. 
Bekannt ist aber Liechtenstein weniger wegen seiner direktdemokrati- 
schen Tradition, sondern wegen seiner noch weiter zurück reichenden 
monarchischen Tradition, welche sich bis in die Gegenwart gehalten hat. 
Während es zahlreiche Studien gibt, die sich mit der dualistischen 
Staatsform Liechtensteins auseinandersetzen und dabei insbesondere die 
Kompetenzen und Funktionen der Staatsorgane* im Auge haben — Lan- 
desfürst, Regierung, Landtag, Gerichte —, haben die direkten Volksrechte 
in der Vergangenheit das Interesse der Forschergemeinschaft weit weni- 
ger stark geweckt. Generell ist zu sagen, dass die politikwissenschaftli- 
che Forschung zu Liechtenstein erst mit der Gründung des Liechten- 
stein-Instituts 1986 in Ansätzen systematisch betrieben wird und damit 
im Vergleich zur Schweiz, wo die Direktdemokratieforschung vor 1970 
ebenfalls kaum vorhanden war??, deutliche Verspätung aufweist. 
  
87 Wille (2015) ist hierzu die aktuellste Publikation. 
88 Eine Übersicht zur Forschung am Liechtenstein-Institut bietet der Sammelband aus 
Anlass des 25-jáhrigen Bestehens (Liechtenstein-Institut [Hg.] 2011) sowie aktuell 
www.liechtenstein-institut.li. 
89  Milic et al. (2014, S. 22-32) verweisen im Kapitel «Eine kurze Geschichte der Ab- 
stimmungsforschung in der Schweiz» auf diesbezügliche Feststellungen von Neid- 
hart (1970) und Gilg und Gruner (1968): «Von Abstimmungsforschung als politik- 
wissenschaftlicher Disziplin lässt sich in der Schweiz daher erst ab den 1970er-Jah- 
ren sprechen», resümieren sie (S. 23). 
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