Direktdemokratische Instrumente in Liechtenstein auf Landesebene
Zustandekommen Annahme Verbindlichkeit
1000 Unterschriften (- 5,1% | 1000 Unterschriften oder Kandidatenvorschlag
der Stimmberechtigten) bzw. | 3 Beschliisse von Gemeinde- verbindlich.
3 Beschlüsse von Gemeinde- | versammlungen;
versammlungen. keine Volksabstimmung.
Obligatorisch, wenn zwi- Volksmehr; Verbindlich für alle.
schen Richterbestellgremium
und Landtag keine Einigung
erzielt wird;
verschiedene Nominationen
von Richterkandidaten.
evil. zwei Abstimmungen
bei mehr als zwei Kandidaten;
keine Sanktion.
1500 Unterschriften (- 7,6 %
der Stimmberechtigten).
Volksmehr;
keine Sanktion des Landesfürsten.
Unverbindlich für Fürstenhaus.
1. Stufe: 1500 Unterschriften | Volksmehr; Verbindlich für alle.
(^ 7,696 der Stimmbe- keine Sanktion des Landesfürsten.
rechtigten).
Obligatorisch im Verfahren Volksmehr; Verbindlich für alle.
der Monarchieabschaffung keine Sanktion des Landesfürsten.
und nach Vorlage eines repu-
blikanischen Verfassungsent-
wurfs des Landtages;
evil. Gegenvorschlag des
Fürsten.
1000 Unterschriften (^ 5,196 | 1000 Unterschriften (- 5,1% der | Verbindlich.
der Stimmberechtigten) bzw. | Stimmberechtigten) bzw. 3 Be-
3 Beschlüsse von Gemeinde- | schlüsse von Gemeindeversamm-
versammlungen. lungen;
keine Volksabstimmung.
1500 Unterschriften (- 8,196 | Volksmehr; Verbindlich.
der Stimmberechtigten) bzw.
4 Beschlüsse von Gemeinde-
versammlungen.
keine Sanktion.
1000/1500 Unterschriften
(^ 5,196 bzw. 7,696 der
Stimmberechtigten) bzw. 3
oder 4 Beschlüsse von Ge-
meindeversammlungen.
Volksmehr;
Sanktion des Landesfürsten.
Verbindlich für Landtag.
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