Praxis der direkten Demokratie
Abbildung 19: Mittelwert der Abweichungen aller Gemeinden
(gewichtet, x-Achse) und Abweichungen der Wahlkreise (y-Achse) aller Volks-
abstimmungen, 1919 bis 1944 (in Prozentpunkten)
t
Un
t
e
5
%
+ *e
€
*
+
Gewichtete Mittelwertabweichung aller Gemeinden
Un
*
e
e
Un
10 15 20 25 30 35 40 45
Differenz Oberland-Unterland
Quelle: Eigene Berechnungen.
der finanzschwachen Gemeinden, die vom Finanzausgleich profitieren
sollten (hóchste Zustimmungsraten in den Berggemeinden Triesenberg
und Planken), wáhrend in Vaduz als einziger Gemeinde die Initiativvor-
lage abgelehnt wurde. Ein weiteres Beispiel ist die Abstimmung über das
Frauenstimmrecht 1971 mit 7,49 Prozentpunkten Differenz zwischen
den Gemeinden, aber nur 1,50 Prozentpunkten zwischen den Wahlkrei-
sen. Im Oberland variierte die Zustimmung zur Landtagsvorlage zwi-
schen 39 und 63 Prozent, im Unterland zwischen 42 und 60 Prozent.
In der Periode von 1985 bis 2015 haben die Differenzen im Ab-
stimmungsverhalten weiter abgenommen. Bei den meisten Abstimmun-
gen werden nur noch Differenzen zwischen den Gemeinden in der
Gróssenordnung von zwei bis fünf Prozentpunkten verzeichnet. Die
Differenzen zwischen den Wahlkreisen steigen selten über zehn Prozent.
Der deutlichste Ausreisser in dieser Periode ist die Abstimmung über die
Initiative zum doppelten Ja von 1987, die mit Differenzen von 6,80 Pro-
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