Praxis der direkten Demokratie
führung der direkten Volksrechte nicht vorgesehen war. Insofern war es
auch keine Vorwegnahme späteren Rechts.
Die Abstimmung endete mit einem deutlichen Votum zugunsten
des Verbleibs des provisorischen Regierungschefs (61,8 Prozent Ja-Stim-
men). Nach dessen eigenem Ermessen fiel die Unterstützung jedoch zu
schwach aus, er hatte bereits vor der Volksabstimmung demissioniert.
Dem Antrag des Landtages nach der Abstimmung, Peer wieder ins Amt
zu berufen, folgte Fürst Johann II. nicht, da er die Bedenken von Peer
teilte. Josef Ospelt” wurde in der Folge als erster Liechtensteiner mit
der einstweiligen Leitung der Regierungsgeschäfte betraut.
1927 wurde über ein Gesetz betreffend das Besoldungs- und Ent-
schádigungswesen aufgrund eines Referendums abgestimmt.5®% 64,8 Pro-
zent lehnten die Vorlage angesichts der schlechten Wirtschaftslage und
der Vorbehalte gegenüber Beamten und Lehrern ab.
6.3.3 Hoch- und Tiefbau, Kraftwerksbau
6.3.3.1 Kraftwerke
Eine nennenswerte Binnenerzeugung von Strom wurde mit der Lawena-
werk-Abstimmung 1925 in die Wege geleitet.*? Bis zur Inbetriebnahme
des Lawenawerkes war die Wasserkraftnutzung hauptsáchlich von der
Textilindustrie der beiden Jenny-Spoerry-Fabriken in Vaduz und Trie-
sen mit je eigenen Weihern, Druckleitungen und Turbinen betrieben
worden. Mit dem Lawenawerk sollte neu auch die ôffentliche Hand
aktiv als Stromproduzent in Erscheinung treten. Ein Landtagsbeschluss
507 Zur Person von Josef Ospelt siehe Rupert Quaderer, «Ospelt, Josef», in: HLFL,
S. 682. Dort heisst es: «Auf Empfehlung des zurücktretenden Landesverwesers Josef
Peer beauftragte Johann II. Ospelt ab dem 23.3.1921 erneut mit der einstweiligen
Führung der Regierungsgescháfte. [...] Am 5.3.1922 ernannte ihn der Fürst auf Vor-
schlag des Landtags als ersten Liechtensteiner zum Regierungschef. Am 27.4.1922
entsprach Johann II. dem Gesuch Ospelts, ihn aus gesundheitlichen Gründen vom
Amt des Regierungschefs zu entheben. Den eigentlichen Grund für seine Demission
bildete der Sieg der Volkspartei bei den Landtagswahlen vom Februar 1922.»
508 LILA RE 1927/163.
509 LILA RE 1925/3626; DS 076(1925-01)A+B. Quaderer-Vogt 2014, Bd. 3, S. 230-231.
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