Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Praxis der direkten Demokratie 
führung der direkten Volksrechte nicht vorgesehen war. Insofern war es 
auch keine Vorwegnahme späteren Rechts. 
Die Abstimmung endete mit einem deutlichen Votum zugunsten 
des Verbleibs des provisorischen Regierungschefs (61,8 Prozent Ja-Stim- 
men). Nach dessen eigenem Ermessen fiel die Unterstützung jedoch zu 
schwach aus, er hatte bereits vor der Volksabstimmung demissioniert. 
Dem Antrag des Landtages nach der Abstimmung, Peer wieder ins Amt 
zu berufen, folgte Fürst Johann II. nicht, da er die Bedenken von Peer 
teilte. Josef Ospelt” wurde in der Folge als erster Liechtensteiner mit 
der einstweiligen Leitung der Regierungsgeschäfte betraut. 
1927 wurde über ein Gesetz betreffend das Besoldungs- und Ent- 
schádigungswesen aufgrund eines Referendums abgestimmt.5®% 64,8 Pro- 
zent lehnten die Vorlage angesichts der schlechten Wirtschaftslage und 
der Vorbehalte gegenüber Beamten und Lehrern ab. 
6.3.3 Hoch- und Tiefbau, Kraftwerksbau 
6.3.3.1 Kraftwerke 
Eine nennenswerte Binnenerzeugung von Strom wurde mit der Lawena- 
werk-Abstimmung 1925 in die Wege geleitet.*? Bis zur Inbetriebnahme 
des Lawenawerkes war die Wasserkraftnutzung hauptsáchlich von der 
Textilindustrie der beiden Jenny-Spoerry-Fabriken in Vaduz und Trie- 
sen mit je eigenen Weihern, Druckleitungen und Turbinen betrieben 
worden. Mit dem Lawenawerk sollte neu auch die ôffentliche Hand 
aktiv als Stromproduzent in Erscheinung treten. Ein Landtagsbeschluss 
  
507 Zur Person von Josef Ospelt siehe Rupert Quaderer, «Ospelt, Josef», in: HLFL, 
S. 682. Dort heisst es: «Auf Empfehlung des zurücktretenden Landesverwesers Josef 
Peer beauftragte Johann II. Ospelt ab dem 23.3.1921 erneut mit der einstweiligen 
Führung der Regierungsgescháfte. [...] Am 5.3.1922 ernannte ihn der Fürst auf Vor- 
schlag des Landtags als ersten Liechtensteiner zum Regierungschef. Am 27.4.1922 
entsprach Johann II. dem Gesuch Ospelts, ihn aus gesundheitlichen Gründen vom 
Amt des Regierungschefs zu entheben. Den eigentlichen Grund für seine Demission 
bildete der Sieg der Volkspartei bei den Landtagswahlen vom Februar 1922.» 
508 LILA RE 1927/163. 
509 LILA RE 1925/3626; DS 076(1925-01)A+B. Quaderer-Vogt 2014, Bd. 3, S. 230-231. 
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