Hauptkonflikte innerhalb der Themenschwerpunkte
Fürst weiterhin drei Abgeordnete bestimmt hätte. Die Erhöhung der
Landtagsmandate auf insgesamt zwanzig wurde aber in einer Konsulta-
tivabstimmung (damals ohne Rechtsgrundlage) mit 54,8 Prozent der
Stimmen abgelehnt.*75
1945 unternahm der Landtag einen neuen Versuch. Er beschloss die
Erhöhung der Abgeordnetenzahl auf 21, wobei dreizehn auf das Ober-
land, acht auf das Unterland entfallen sollten. Die Bevölkerung war seit
1862 deutlich angewachsen, die Wirtschaft diversifizierte sich. Das wa-
ren Argumente für die Erhöhung der Zahl der Abgeordneten, ebenso die
Verbesserung der Chancen aller Gemeinden, im Landtag vertreten zu
sein. 79,2 Prozent des Stimmvolkes lehnten das Landtagsbegehren und
damit die Erhóhung dennoch ab.*e
Die gleiche Erhóhung der Zahl der Abgeordneten auf 21 beschloss
der Landtag erneut 1972. Gleichzeitig sollte auch eine Sperrklausel von
8 Prozent eingeführt werden. Die Vorlage wurde dem Volk unterbreitet.
Diesmal war die Entscheidung knapp, aber mit dem gleichen Ergebnis:
51,3 Prozent lehnten die Vorlage ab.*7
1985 starteten die VU und die FBP je eine eigene Initiative zur Er-
hóhung der Zahl der Landtagsabgeordneten. Die VU-Initiative knüpfte
zahlenmässig an die beiden vorher gescheiterten Vorlagen an. Sie strebte
eine Erhóhung auf 21 Mandate an, wobei wie in früheren Vorlagen das
Oberland dreizehn, das Unterland acht Mandate bekommen sollte. Die
FBP-Vorlage zielte auf 25 Mandate, davon 15 im Oberland, zehn im
Unterland. Arithmeusch betrachtet wire beim FBP-Vorschlag das Ver-
hältnis von Oberländer zu Unterlinder Mandaten gleich geblieben (drei
zu zwei, das heisst 60 Prozent Oberländer Mandate), während beim
VU-Vorschlag dem Oberland knapp 62 Prozent der Mandate zuge-
sprochen worden wären. Gemessen an der Bevölkerungszahl war das
Unterland allerdings ohnehin in allen Varianten überrepräsentiert, was
grundsätzlich von allen Akteuren akzeptiert wurde, da niemand eine
erdrückende Dominanz des Oberlandes befürwortete.7* Im Landtag
475 LI LA RF 1919/601; LTA 1919/L11.
476 LILA RF 229/423.
477 LI LA RF309/146; DS 094/1972-039 A; DM 1972/002/A+B.
478 Eine Schlüsselzahl stellt diesbezüglich das Zwei-Drittel-Anwesenheitsquorum im
Landtag dar. Wenn ein Drittel der Abgeordneten abwesend ist, kónnen keine Be-
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