Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Initianten und Art der Volksabstimmungen 
6.2.2.2 Themenschwerpunkte verschiedener Instrumente 
Es zeichnen sich deutliche Schwerpunkte und Konjunkturen von Ab- 
stimmungsthemen ab. Angeführt wird die Liste aller Abstimmungen 
zwischen 1919 und 2017 mit Abstimmungen über das Wahlrecht und das 
Wahlsystem. Knapp ein Viertel aller Abstimmungen (24) stammt aus 
dieser Kategorie. 16 Abstimmungen wurden über soziale Fragen durch- 
geführt. Elf Abstimmungen betrafen Steuern und Abgaben. Je neun 
Abstimmungen bezogen sich auf Bürgerrechte sowie auf den Themen- 
komplex Natur, Umwelt und Raumplanung. Am wenigsten Abstim- 
mungen erfolgten zu Fragen von Kultur und Bildung (3) sowie zum 
Themenbereich Tiefbau und Verkehr (5). 
Landtagsbegehren, Initiativen und Referenden zeigen je klare The- 
menschwerpunkte auf. Die Unterschiede nach Art der Vorlagen (Land- 
tagsbegehren, Initiative, Referendum) erweisen sich in der statistischen 
Analyse als hochsignifikant. Landtagsbegehren sind das mit Abstand 
am häufigsten genutzte Instrument, wenn es um Fragen von Abgaben 
und Steuern, Wahlrecht und Wahlsystem und Sachverhalte aus der Kate- 
gorie Natur /Umwelt/Raumplanung/ Energie geht. Initiativen dominie- 
ren bei politischen Rechten / Kontrollrechten und bei sozialen Fragen. 
Das Referendum ist dominant bei Hoch- und Tiefbauten und in der 
Kategorie Kultur / Bildung. 
Knapp zwei Drittel der Abstimmungen zu Wahlrechtsfragen wa- 
ren Landtagsbegehren, der Rest waren Initiativen. Bei den Initiativen 
war meistens eine Minderheitspartei aktiv, die mit einer Wahlrechtsánde- 
rung ihre Wahlchancen verbessern wollte, hierfür aber im Landtag keine 
Unterstützung bei der Mehrheitspartei fand. Daher wurde in solchen 
Konstellationen oft der Weg der Initiative beschritten. Andererseits legte 
aber auch der Landtag in der Vergangenheit von sich aus oftmals Ent- 
scheidungen, die das Wahlrecht betrafen, dem Volk zur Abstimmung 
vor. Es herrschte lange Zeit die Meinung im Landtag, dass das Volk über 
wesentliche Ánderungen im Wahlrecht selbst bestimmen sollte, weshalb 
etwa Landtagsbeschlüsse über das Frauenstimmrecht (1971, 1973, 1984), 
das Kandidatenproporzsystem (1973), das Wahlrechtsalter (1919, 1992) 
oder die Mandatszahl (1919, 1945, 1972, 1988) regelmässig dem Stimm- 
volk zur Abstimmung unterbreitet wurden. 
Zu Steuern und Abgaben wurden ebenfalls vornehmlich Abstim- 
mungen aufgrund eines Landtagsbegehrens durchgeführt. Dabei ging 
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