Verfahren und Regelungen bei Volksabstimmungen
4.5.4.4 Richterbestellung mit mehr als zwei Vorschlägen
Liegen mehr als zwei Vorschläge bei der Richterbestellung vor, kommt
ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung. Dies ist der Fall, wenn sich
die zuständigen Organe nicht einigen können, sodass einerseits je ein
Vorschlag des Richterauswahlgremiums und des Landtags vorliegt,
andererseits gleichzeitig ein oder mehrere weitere Vorschläge aufgrund
einer Initiative oder sogar mehrerer Initiativen. Im Gegensatz zum Ver-
fahren bei der Monarchieabschaffung kommt es bei der Richterbestel-
lung aber nicht in jedem Fall zu einer zweiten Abstimmung, sondern nur
wenn keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit
erreicht:
Art. 17 Richterbestellungsgesetz; RBG (LGBI. 2004.030)
L...]
3) Stehen mehr als zwei Kandidaten zur Verfügung und erreicht keiner der Kandi-
daten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, dann ist ein zweiter Wahlgang
über die beiden Kandidaten durchzuführen, die im ersten Wahlgang gemáss Art. 113
Abs. 2 LV die meisten Stimmen erhielten.
Der in Art. 17 Abs. 3 RBG zur Richterbestellung erwihnte Art. 113
Abs. 2 LV bezieht sich auf das Verfahren zur Abschaffung der Monarchie
mit zwei Stimmen im ersten Wahlgang (siehe Kapitel 4.5.4.3. zur Monar-
chieabschaffung mit mehr als einer neuen Vorlage). Wie bei der Mo-
narchieabschaffung stellt sich die Frage nach der Gültigkeit der Stimm-
zettel, wenn nur einem Kandidaten die Zustimmung gegeben wird.
Beim Verfahren zur Richterbestellung ist der Fall nicht geklärt,
wenn zwei Kandidaten die absolute Mehrheit erreichen. Dies ist im Falle
einer Dreierkandidatur nicht nur möglich, sondern rechnerisch geradezu
zwingend, wohingegen ein Resultat, bei welchem niemand die absolute
Mehrheit erreicht, praktisch auszuschliessen ist.?® Es ist denkbar, dass
einem Ja ausgefüllt, wird eine andere Form der Gewichtung und Ausmarchung der
Vorlagen vorgenommen, als wenn beide Stimmen verteilt werden müssen. Aus er-
wähnten Gründen erachtet der Autor jedoch auch Stimmzettel mit nur einer Ant-
wort als gültig.
395 Wenn bei 15 000 Abstimmungsteilnehmenden alle zwei Stimmen abgeben, ergibt
dies 30 000 Stimmen, die sich beispielsweise auf drei Kandidaten verteilen. Wenn sie
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