Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Verfahren und Regelungen bei Volksabstimmungen 
4.5.4.4 Richterbestellung mit mehr als zwei Vorschlägen 
Liegen mehr als zwei Vorschläge bei der Richterbestellung vor, kommt 
ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung. Dies ist der Fall, wenn sich 
die zuständigen Organe nicht einigen können, sodass einerseits je ein 
Vorschlag des Richterauswahlgremiums und des Landtags vorliegt, 
andererseits gleichzeitig ein oder mehrere weitere Vorschläge aufgrund 
einer Initiative oder sogar mehrerer Initiativen. Im Gegensatz zum Ver- 
fahren bei der Monarchieabschaffung kommt es bei der Richterbestel- 
lung aber nicht in jedem Fall zu einer zweiten Abstimmung, sondern nur 
wenn keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit 
erreicht: 
Art. 17 Richterbestellungsgesetz; RBG (LGBI. 2004.030) 
L...] 
3) Stehen mehr als zwei Kandidaten zur Verfügung und erreicht keiner der Kandi- 
  
daten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, dann ist ein zweiter Wahlgang 
über die beiden Kandidaten durchzuführen, die im ersten Wahlgang gemáss Art. 113 
Abs. 2 LV die meisten Stimmen erhielten. 
Der in Art. 17 Abs. 3 RBG zur Richterbestellung erwihnte Art. 113 
Abs. 2 LV bezieht sich auf das Verfahren zur Abschaffung der Monarchie 
mit zwei Stimmen im ersten Wahlgang (siehe Kapitel 4.5.4.3. zur Monar- 
chieabschaffung mit mehr als einer neuen Vorlage). Wie bei der Mo- 
narchieabschaffung stellt sich die Frage nach der Gültigkeit der Stimm- 
zettel, wenn nur einem Kandidaten die Zustimmung gegeben wird. 
Beim Verfahren zur Richterbestellung ist der Fall nicht geklärt, 
wenn zwei Kandidaten die absolute Mehrheit erreichen. Dies ist im Falle 
einer Dreierkandidatur nicht nur möglich, sondern rechnerisch geradezu 
zwingend, wohingegen ein Resultat, bei welchem niemand die absolute 
Mehrheit erreicht, praktisch auszuschliessen ist.?® Es ist denkbar, dass 
  
einem Ja ausgefüllt, wird eine andere Form der Gewichtung und Ausmarchung der 
Vorlagen vorgenommen, als wenn beide Stimmen verteilt werden müssen. Aus er- 
wähnten Gründen erachtet der Autor jedoch auch Stimmzettel mit nur einer Ant- 
wort als gültig. 
395 Wenn bei 15 000 Abstimmungsteilnehmenden alle zwei Stimmen abgeben, ergibt 
dies 30 000 Stimmen, die sich beispielsweise auf drei Kandidaten verteilen. Wenn sie 
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