Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Spezifische Regelungen bei Gemeindebegehren 
1930: Referendum (Gemeindebegehren) betreffend Binnenkanal 
  
Am 7. Juli 1930 wurde ein Referendum gegen den Beschluss des Landtages vom 
7. Juli 1930 zum Bau eines Binnenkanals zur Entwässerung der Talebene einge- 
reicht. Es handelte sich um ein Gemeindebegehren, das in den Gemeinden Triesen 
(110 gegen 70 Anwesende), Triesenberg (169 gegen 8 Anwesende) und Balzers (209 
gegen 19 Anwesende) mit Gemeindeversammlungsbeschlüssen vom 11., 14. und 
15. August 1930 zustande gekommen war." Die Regierung ging nun daran, mit den 
Gemeinden und mit Osterreich Nachverhandlungen zu führen, um mit dem Entge- 
genkommen die Chancen des Projektes zu verbessern. Das modifizierte Kanalpaket 
wurde am 28. November 1930 nochmals dem Landtag vorgelegt, von diesem 
beschlossen und bereits am 14. Dezember 1930 dem Volk zur Abstimmung vorge- 
legt. Das Referendum wurde für hinfillig erachtet, was die Liechtensteiner Nach- 
richten vom 28. November 1930 wie folgt kommenterten: «Seinerzeit ergriffen die 
Herren Andreas Vogt und andere das Referendum gegen den Julibeschluss des 
Landtages über die Kanalisierung. Jener Beschluss vom Juli und der neueste 
Beschluss des Landtages in dieser Sache vom 28. November 1930 stimmen nicht in 
allen Teilen überein. Das Referendum ging gegen den Julibeschluss. [...] Wie man 
verfassungsrechtlich über die Bedenken und die Zwiespáltgkeiten dieser Beschlüsse 
hinwegkomm:t, ist eine andere Frage und was der Staatsgerichtshof dazu sagt, wenn 
nur eine Abstimmung und nicht über beide Beschlüsse stattfindet, bleibe dahinge- 
stellt.» Ahnlich wurde auch in den Liechtensteiner Nachrichten vom 13. Dezember 
1930 kommentiert. Die kritischen Notizen waren parteipolitisch motiviert. Die 
Volksabstimmung endete mit einer deutlichen Zustimmung in allen Gemeinden aus- 
ser in Triesenberg, wo 68,0 Prozent der gültigen Stimmen mit Nein votierten.?”5 
1935 ging es wieder um den Strom. Es wurde eine Gemeindeinitiative 
angemeldet, um den Strompreis zu verbilligen. Die Initiative wurde 
nicht zugelassen, weil ihr der Bedeckungsvorschlag fehlte (Fall in Kapi- 
tel 3.1.4.2.3 geschildert). 
Ebenfalls 1935 und wiederum aufgrund eines fehlenden Bede- 
ckungsvorschlags wurde ein als Gemeindeinitiative angemeldetes Begeh- 
ren mit dem Ziel, den Hypothekarzinssatz der Sparkasse herabzusetzen, 
abgelehnt (Fall ebenfalls in Kapitel 3.1.4.2.3 ausgeführt). 
Das bisher einzige Gemeindebegehren, welches zu einer Volksab- 
stimmung geführt hat, richtete sich 1937 als Referendum gegen das Ge- 
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Geiger 1997, Bd. 1, S. 231. Gemäss Meldung in den Liechtensteiner Nachrichten 
vom 19. August 1930 wurden die Beschlüsse in Balzers und Triesenberg am 15. Au- 
gust, derjenige von Triesen am Sonntag, 17. August 1930, gefasst. 
Ausführlich Geiger 1997, Bd. 1, S. 216-230; auch Vogt 1987, S. 239. 
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