Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Die direktdemokratischen Instrumente in der Gegenwart 
Behörden drohen würde und da die Budgethoheit ohnehin beim Land- 
tag liegt. Die Grundlage dafür liefert Art. 62 lit. c LV, welcher dem Land- 
tag unter anderem die Mitwirkung an der Gesetzgebung, die Mitwir- 
kung beim Abschluss von Staatsverträgen — also jeweils eine Kompetenz 
ım Zusammenwirken mit anderen Handlungsträgern —, aber klar als Ein- 
zelkompetenz «die Festsetzung des jährlichen Voranschlages und die 
Bewilligung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben» zugesteht. 
3.3.6.2 Landtagsbeschluss zu Nachtragskrediten 
Als im Rahmen der Budgetkompetenz des Landtages liegend können 
auch die jährlich rund acht für dringlich erklärten Beschlüsse zu Nach- 
tragskrediten angesehen werden. Hier muss allerdings nach Auffassung 
des Autors der Vorbehalt angebracht werden, dass es sich nur um Kre- 
dite handeln darf, die das referendumsfähige Finanzlimit nicht überstei- 
gen, da es sich sonst um eine Aushöhlung der Volksrechte handeln 
würde. Entsprechend wurde beispielsweise der Finanzbeschluss vom 
21. Juni 2006 über die Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2006) in 
der Hóhe von 1,3 Millionen Franken zugunsten der Liechtensteinischen 
Rundfunkanstalt korrekterweise ohne Dringlichkeitsbeschluss einstim- 
mig gefasst (LTP 2006, S. 809). Andere Beschlüsse zu Nachtragskrediten 
wurden hingegen auf Antrag der Regierung meist mit Dringlichkeitsbe- 
schluss gefasst. Im Jahr 2012 beispielsweise wurden von der Regierung 
zwei Nachtragskredite beim Landtag beantragt. In der Vorlage 1/2012 
(BuA Nr. 67/2012) waren es insgesamt 705 000 Franken mit der gróssten 
Einzelposition von 550 000 Franken für eine einmalige Ausgabe zum Er- 
werb eines Bodens für den Tiefbau. Das Finanzlimit für ein Referendum 
liegt seit 2010 bei 500 000 Franken. Der Finanzbeschluss des Landtags 
erfolgte am 20. Juni 2012 mehrheitlich und. ohne Dringlicherklárung 
(LTP 2012, S. 949). Der zweite Nachtragskredit belief sich mit zwei 
Positionen auf 346 000 Franken und lag ohnehin unterhalb der Referen- 
dumsschwelle. 2011 lag BuA Nr. 106/2011 mit den Nachtragskrediten 
V/2011 oberhalb der Referendumsschwelle, da für den Unterhalt eines 
Kulturgebäudes (Burgkapelle Gutenberg) ein Nachtragskredit von ei- 
ner Million Franken beantragt wurde und in derselben Vorlage zudem 
Grundstücke zu Naturschutzzwecken mit einer Ausgabenhôhe von 
30 000 Franken erworben werden sollten. Der Landtag stimmte in seiner 
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