Die direktdemokratischen Instrumente in der Gegenwart
Behörden drohen würde und da die Budgethoheit ohnehin beim Land-
tag liegt. Die Grundlage dafür liefert Art. 62 lit. c LV, welcher dem Land-
tag unter anderem die Mitwirkung an der Gesetzgebung, die Mitwir-
kung beim Abschluss von Staatsverträgen — also jeweils eine Kompetenz
ım Zusammenwirken mit anderen Handlungsträgern —, aber klar als Ein-
zelkompetenz «die Festsetzung des jährlichen Voranschlages und die
Bewilligung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben» zugesteht.
3.3.6.2 Landtagsbeschluss zu Nachtragskrediten
Als im Rahmen der Budgetkompetenz des Landtages liegend können
auch die jährlich rund acht für dringlich erklärten Beschlüsse zu Nach-
tragskrediten angesehen werden. Hier muss allerdings nach Auffassung
des Autors der Vorbehalt angebracht werden, dass es sich nur um Kre-
dite handeln darf, die das referendumsfähige Finanzlimit nicht überstei-
gen, da es sich sonst um eine Aushöhlung der Volksrechte handeln
würde. Entsprechend wurde beispielsweise der Finanzbeschluss vom
21. Juni 2006 über die Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2006) in
der Hóhe von 1,3 Millionen Franken zugunsten der Liechtensteinischen
Rundfunkanstalt korrekterweise ohne Dringlichkeitsbeschluss einstim-
mig gefasst (LTP 2006, S. 809). Andere Beschlüsse zu Nachtragskrediten
wurden hingegen auf Antrag der Regierung meist mit Dringlichkeitsbe-
schluss gefasst. Im Jahr 2012 beispielsweise wurden von der Regierung
zwei Nachtragskredite beim Landtag beantragt. In der Vorlage 1/2012
(BuA Nr. 67/2012) waren es insgesamt 705 000 Franken mit der gróssten
Einzelposition von 550 000 Franken für eine einmalige Ausgabe zum Er-
werb eines Bodens für den Tiefbau. Das Finanzlimit für ein Referendum
liegt seit 2010 bei 500 000 Franken. Der Finanzbeschluss des Landtags
erfolgte am 20. Juni 2012 mehrheitlich und. ohne Dringlicherklárung
(LTP 2012, S. 949). Der zweite Nachtragskredit belief sich mit zwei
Positionen auf 346 000 Franken und lag ohnehin unterhalb der Referen-
dumsschwelle. 2011 lag BuA Nr. 106/2011 mit den Nachtragskrediten
V/2011 oberhalb der Referendumsschwelle, da für den Unterhalt eines
Kulturgebäudes (Burgkapelle Gutenberg) ein Nachtragskredit von ei-
ner Million Franken beantragt wurde und in derselben Vorlage zudem
Grundstücke zu Naturschutzzwecken mit einer Ausgabenhôhe von
30 000 Franken erworben werden sollten. Der Landtag stimmte in seiner
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