Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Formulierte Initiative 
von Ruggeller Bürgern ein Initiativbegehren gegen die Anwesenheit von internier- 
ten Russen («gegen die Anwesenheit der russischen Delegation») in Liechtenstein 
eingereicht. Am 17. Dezember 1945 berichtete die Regierung in einem Schreiben an 
den Landtag, dass die Abklärungen bei der fürstlich liechtensteinischen Gesandt- 
schaft in Bern und dem Eidgenössischen Politischen Departement ergeben hätten, 
dass diese Begehren mit den fremdenpolizeilichen Bestimmungen nicht vereinbar 
seien, und stellte daher Antrag, «die Unmöglichkeit der Durchführung der Initiati- 
ven zu erklären und der Regierung entsprechende Weisung zu erteilen.» Der Land- 
tag nahm in der Sitzung vom 28. Dezember 1945 davon Kenntnis und ersuchte die 
Regierung, «die Abweisung genannten Begehrens vorzunehmen.»2€ 
Auch 1952 wurde eine Initiative, für welche bereits Unterschriften ge- 
sammelt worden waren, wegen Verfassungswidrigkeit abgelehnt. Die 
Initiative verfolgte den Zweck, die Regierung zu beauftragen, Pietro 
Tranti aus Düsseldorf die «Ausübung der Heiltätigkeit in Liechtenstein 
durch mental-suggestive Einflussnahme (Weckung der seelischen Wider- 
standskraft) auf Kranke zu bewilligen.»263 Diese Heiltätigkeit solle der 
Kontrolle der Sanititskommission unterstellt werden. Das Verfahren 
durchlief den Landtag und endete beim StGH. 
1952: Initiative betreffend Pietro Tranti 
  
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Anfang August 1952 wirkte «Wunderheiler» Pietro Tranti aus Düsseldorf in Schaan. 
Nach vorangegangener Bittschrift wurde eine Initiative ergriffen, welche am 29. Sep- 
tember 1952 (Liechtensteiner Vaterland) und 2. Oktober 1952 (Liechtensteiner 
Volksblatt) kundgemacht und am 5. November 1952 mit 623 Unterschriften bei der 
Regierung eingereicht wurde.2* Der Landtag beschloss die Einholung eines Gutach- 
LTA 1945/L06; LTA 1946/L29. Diverse Beiträge im Liechtensteiner Vaterland und 
im Liechtensteiner Volksblatt. 
Zitiert von Landtagspräsident David Strub im Landtagsprotokoll vom 20. August 
1953, S. 12. 
LILA RA 265/89. Aus dem Bericht des Amtes für Kinderhilfe und Statistik an die 
Regierung vom 10. November 1952 betreffend die Unterschriften zum Initiativbe- 
gehren Pietro Tranti geht hervor, dass 623 Unterschriften gültig waren, 14 ungültig. 
Am meisten Stimmen stammten aus Schaan (180), Triesenberg (105), Balzers (90) 
und Vaduz (80). Aus Ruggell sind nur 8 gültige Unterschriften registriert, obwohl 
in der Bittschrift vom 9. August 1952 bereits mindestens 40 Personen unterzeichnet 
hatten. Im Gutachten von Ludwig Marxer vom 27. Oktober 1953 ist hingegen die 
Rede von 664 Unterschriften. Auch der Staatsgerichtshof erwáhnt in seiner Ent- 
scheidung vom 16. Juni 1954 die Zahl von 664 Unterschriften, die auf zehn Sammel- 
bógen eingereicht worden seien, wovon 623 gemäss Kundmachung der Regierung 
vom 14. Dezember 1953 rechtsgültig gewesen seien. 
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