Volltext: Liechtensteiner Vaterland (1943)

überhaupt 
«-.87 Utobtt*, Mittwoch de« & Dezember 1048 8. Jahrgang lexnffsprela'e: Liechtenstein und die Schweiz jährlich Fr. 11.—, halbjahrlich Fr. 550, vierteljährlich Fr. 2.80. Ausland (ausgenommen Brit Reich u. U.S.A.) Auskunft und Bestellung bei den Postämtern. Gleicher Preis wie Inland u. 30 Rp. Postzuschlag. Brit Reich und U.S. A. Fr. 14.— pro Jahr, halb]. Jt.7.—, viertelj. Fr. 3.50, nur bei Voreinzahlung. t 
Anzeigenpreise: Einspaltige Millimeterzeile: Liechtenstein 5 Rp.; Rheintal (Trübbach bis Sennwald), sowie Feldkirch 7 Rp.; übrige Schweiz 8 Rp.; Länder außer der Zoll- union 9 Rp.; Anzeigen im Textteil: 16 Rp. Erscheint Mittwoch und Samstag LIBCHXBNSTBIMEK I MHNWWin Ms dtS SWMW LitWW litt dem st. gMW Bezirk Wttdtiiberg Vorgenommen den 3. und 4. November 1847 In Gegenwart der beidseitigen Kommissionen und Abgeordneten der Semeinden In de» lehtc» Tage» las man einiges über die diesjährige Wuhrbegchung. Dieser Anlaß ist geeignet, ein alteS Dokument auszugraben, das Auskunft gibt, wie ein solcher „Wuhraugenschein" im Jahre 1847, also vor bald Ivo Jahren, erfolgte. Vorher sei noch in Erinnerung gerufen, dah am 7. Oktober 1887 zwi- schen der fürstlichen Regierung und der Regierung des Kantons St. Gallen ein Bertrag über die Rhein« bauten abgeschlossen und diese Abmachungen am 81. August 1847 noch ergänzt wurden, daß im Zeitraum v»n 1856 618 End« deS virigen Jahrhundert» von dm SIbringrmeindrn und dem Lande reichlich 1% Millio- nen Gulden zur Bannung der Rheingefahr geopfert werden muhten, daß in den Gesetze» Nr. S, Jahrgang 1871 und Nr. 1, Jahrgang 1873 die Art der A»Ŝ fuhrungen der Rheinwuhrbmrien und deren Euvven tionierungen aus Landesmitteln niedergelegt wurden daß Fürst Johann der Gute dem Lande zu Rheinbau zwecken im Jahre 137S ein unverzinsliches Darlehen von 176 000 Gulden zur Verfügung stellte und daß seit dem Jahre 1027 die Riesensumme.von 2,1 Mil lionen Franken für Wuhrerhöhungen und 1,0 Millio nen Franken für Wiederhcrstellungsarbeite», total also 4 Millionen Franken ausgegeben werden mußten, Zu den wichtigsten Bestimmungen des 1887 zwi- schen Liechtenstein und dem 5kanton St. Gallen abge- schlossencn Vertrages gehören folgende: Es sollen von nun an am Rheinstrom weder von den liechtensteinischen noch von den st. -gallischen Ge meinden Wasserbauten irgend einer Art vorgenommen werden dürfen ohne vorausgegangenes Einverständnis über Art, Beschaffenheit und Ausdehnung des Bauest Jährlich im Spätherbst werden durch beidseitige abge ordnete Sachverständige nach vorgenommenem Augen schein die Uferbauten festgesetzt und gemeinsam die ge> eigneten Schlußnahmen gefaßt. Jeder der beiden ^ Zdmtrahenten ist pflichtig. dafür zu sorgen, daß die baupflichtigen Gemeinden die angeordneten Arbeiten auch ausführen. Als Ursache der zunehmenden Verl sumpfung der im Bereiche des Rheines liegenden (Uli ttr wird die ülermätzig« und in unzähligen lwr»gel> Mäßigkeiten abwechselnde Breite btS FlusjbetteS er tarnt und daher eine Einschränkung des Flusses auf 400 Wienerfuß sür die Abstände der Uferbaute» und auf 700 Wienerfuß für die Binnendämme festgesetzt Die Anlage von neuen sogenannten Wuhrköpfen, welch« den Fluß von einem Ufer zum andern werfen und die damaligen Unregelmäßigkeiten verursacht«, soll von nun an völlig unterbleiben, die bestehenden Wuhrköpfe aber sollen nach und »ach mittelst Verbin dung ihrer schädlichen Spitzen durch neue Parallele werke in das Rcgulierungssystem gezogen und damit unschädlich gemacht werden. Mittlerweile sollen die alten Wuhrköpfe bei eintretender Notwendigkeit der Reparierung in abgerundeter Form hergestellt werden. Die Richtung der Binnendämme hat möglichst der Richtung der Uferbauten nachzufolgen. — Im Vertrage vom Jahre 1347 Ivird die Normal- breite für die Uferbauten auf 380 Wienerfuß rcdu. ziert. An neuen Anordnungen kamen folgende hinzu: Da« Eigentum der Wuhrgemeinden erstreckt sich bis zu den im neugefertigten Stromplane bezeichneten Wuhr- linien. wogegen die Mitte zwischen den beiderseits an- genommenen Wuhrlinien als LandeSgrenze zwischen den beiden kontrahierenden Staaten zu gelten hat. Neu angelegt werdende Binnendämme dürfen nur mit Erlaubnis der gemeinsamen Wuhrkommisfion und in keinem Fall näher als auf ILO Wienerfuß Distanz vom Wuhre gegen die neue Wuhrlinie verlegt werden und es sind bis zu dieser genehmigten Verlegung alle Berlandungen außerhalb der gegenwärtig bestehenden Binnendämme mit Wuhrholz zu bepflanzen. Das Protokoll über den „Wuhraugenschein" füt Liechtenstein kniet: In Folge besonderer Aufmerksamkeit, welche von den beidseitigen Regierungen im Laufe die- ses Jahres dem Rheinwuhrwesen geschenkt wor- den ist, fanden dieses Jahr mehrere, theils spe- ziell«, theils allgemeine Augenscheine am Rhein statt. Die Veranlassung dazu gaben zuerst eine allgemeine Petition der St. Gallischen Gemein- den an den Großen Rath, um Llebernahme der Wuhre von Seite deS Staates, dann die gros-sen, 
zum Theil beanstandeten Bauten der Ge- meinden Sevelen und Vaduz (siehe Protokoll vom 3—4. März), ferner die Anwesenheit Sr. Durchlaucht des Fürsten von Liechtenstein (Alois n., der Vater Johannes IL), welchen am 18. August Abgeordnete der Regierung des Kantons St. Gallen in Vaduz bewillkommten, darauf die Untersuchungen der von beiden Staa» ten für eine definitive Feststellung der neuen Aferrichtungen beauftragten Kommissarien und endlich ein von der Regierung von St. Gallen angeordneter unparteiischer technischer Augen- schein durch Äerrn Ingenieur Pestalozzi von Zürich, im Beisein des ganzen Baudeparte- mentes, vom 28. September bis 2. Oktober. Weil daher der Rhein in diesem Bezirke im verwichenen Jahre so häufig bereist worden ist, und weil die St. Gallischen Verwaltungen we- gen den obwaltenden militärischen Rüstungen ohnehin wenig bemüssigt waren, dem Augen- schein beizuwohnen, so wurde derselbe möglichst abgekürzt; hier das Resultat desselben: Im Allgemeinen muß bemerkt werden, daß im letzten Jahre, namentlich am rechtsseitigen Ltfer, mit besonderer Anstrengung gearbeitet worden ist, und daß, wenn auch die Erfolge die- ser großen Arbeiten für eine Flußkorrektion vor der Äand noch sehr untergeordnet sind, wenig- stenS der Zweck erreicht worden sei, daß sich die gefürchteten Einbrüche glücklicherweise nicht wieherholten, und daß durch das enge Zusam- menwuhren zwischen Sevelen und Vaduz an dieser gefährdetsten Stelle wirklich eine merkliche Vertiefung der Flußsohle sich ergeben hat. Da- gegen hat sich die nächst weiter unten gelegene Flußsektion augenscheinlich verschlimmert, wes-> halb auch der Kommission sehr angelegentlich darum zu thun ist, einestheils die angefangenen Bauten fortzusetzen, anderntheils aber die Äser und Dämme der bedrohten Stellen auf die zu erwarteten Angriffe vorzubereiten. Rechtsseitiges Ufer. Gemeinde Balzers. Diese Gemeinde hat das neue Leitwerk unter Nro. 3 um 60 Klafter in der gehörigen Rieh- tung verlängert und die fehlerhafte Linie des im vorigen Jahre beanstandeten Wuhres am so- genannten Landellhorn korrigiert; für das tom- mende Jahr wird diese Gemeinde am erster- wähnten Leitwerke wenigstens neue 40 Klafter anstrecken, wenn möglich ganz an Nro. 4 an- 'chließen. Nebenbei wird der Gemeinde noch in Erinnerung gebracht, das große Leitwerk am Freienberg nicht außer Acht zu lassen und bei günstigem Anlasse ebenfalls unbestimmt zu ver- längern. Gemeinde Triefen. Mit lobenswerther Ausdauer hat die Ge- meinde Triefen das große Leitwerk um volle 100 Klafter verlängert und nebenbei an der gan- zen altern Länge desselben bedeutende Repara- turen vorgenommen. Von der Nothwendigkeit einer weitern und sehr großen Fortsetzung gegen die Vaduzer Grenze im Belange von wenigstens 150 Klaftern ist die Kommission sowohl als auch die Gemeinde so lebhaft überzeugt, daß un- bedingt auf dieser neuen Fortsetzung bestanden werden muß, wenn schon diese neue Leistung um 
so mehr der Gemeinde hart fallen muß, als sie neuerdings an den obern Theilen dieses langen Baues sehr große Reparaturen vorzunehmen hat, welche viel Material und Arbeit in An spruch nehmen werden. Die Kommission versieht sich indeß auch deshalb einer großen Leistung weil, dem Wunsche der Gemeinde Triefen cnt sprechend, ihre obern Regulirungsrichtungen ab geändert worden sind. Gemeinde Vaduz. Fast das ganze Jahr hindurch war diese im letzten Jahr so sehr beschäftigte Gemeinde mit dem Wuhre beschäftigt,'indem sie zuerst zum Schuhe ihrer noch immer bedrohten Afcr an der obern Traverse einen starken Vorbau anlegte, und dann an denselben eine lange Reihe von 100 Pfählen anknüpfte. Aeberdies erstellte sie große und mächtige Dämme an die Stelle der durchbrochenen, wozu das Material aus dem Rheine herbeigeftihrt werden mußte, und ver sicherte sie auf der Rheinseite dauerhaft mit Steinböschungen. . Indeß hat der Stromstrich diese Pfahlreihe bereits oberhalb wieder durchbrochen und droht die Korrektionslinie zu umgehen. Es ist daher unerläßlich nothwendig, daß, so schwierig die Arbeit auch ist, diese Pfahlreihe nicht nur voll ständig ausgewuhrt und bis zur mittleren Tra -oerse verlängert, sondern daß auch die Lücke oberhalb wieder geschlossen werde, welches wohl am ehesten mit zwei oder drei Külfsbauten vom !lfer gegen die Richtungslinie bewerkstelligt werden möchte. Der Bauinspektor von St. Gal- len muß auf diese geradelinigte Verwahrung ebenso, wie auf die Verlängerung des Triesener Leitwerks im Auftrage seiner Kommittenten dringen, weil nur auf Zusage dieser Bauten von den erhobenen Einsprüchen gegen den unregel mäßigen Vorbau an der obern Traverse, laut Protokoll vom 3.—4. März, Llmgang genom- men worden ist. Aeberdies hat die Gemeinde Vaduz noch das unvollendete Stück Damm beim Einbruch herzustellen, und noch die ganze Länge des alten und schwachen Dammes bis an die Schaaner Grenze zu verstärken. Endlich erfor» dern auch noch viele Aferstellen der untern Sek- tion bedeutende Nachbesserungen, zumal ein neuer Angriff des Rheins an dieser Stelle un- zweifelhaft zu gewärtigen ist. Gemeinde Schaan. Besonders zu erwähnen sind unter den von der Gemeinde Schaan im letzten Jahr erstellten Arbeiten: die Verlängerung des Leitwerks oben an der Grenze um 65 Klafter; der neue an die- sen Wuhrbau stoßende, 300 Klafter lange, 10 Fuß hohe und 6 Fuß an der Krone breite Damm gegen die Gipsmühle; die unter diesem Damm angebrachte Schleuse, welche, ohne Bei- fuhr der Materialien, 2200 fl. kostete, endlich der Anfang der Entsumpfungsarbeiten nach einem neuen großen Plan, bestehend in Oeff- nung vieler Kanäle, Straßen usw. Wenn schon diese Entsumpfungsarbeiten in nächster Zukunft die Gemeinde bedeutend in Anspruch nehmen werden, so werden derselben gleichwohl folgende Arbeiten am Wuhre selbst noch übertragen: Verstärkung der großen Traverse an der Va- duzer-Grenze, damit selbe dem zu erwartenden 
Andränge des.Rheins desto sicherer Widerstand leiste; Fortsetzung des daran gebauten Leitwerks um zirka 200 Klafter, damit der Ausfluß des neuen Binnenkanals gesichert werde; Nach- nähme und Verlängerung des Leitwerks am Wiesenkopf und endlich die Vervollständigung der Binnendämme von dem Gipsmtthledamm abwärts. Nebst allen diesen Bauten soll der Unterhalt der alten Wuhre nicht vernachlässigt werden. Gemeinde Eschen. Mit weniger lobenswerther Konstruktion hat diese Gemeinde die Verbauung des Dentschen- grabens und der Ausbruchstelle bei Bendern vorgenommen und an dem großen, wichtigen Leitwerke, ausgenommen die erforderliche Re- paratur, leider nichts fortgesetzt. Weil nun aber dieses Leitwerk augenscheinlich die schönsten Er- folge schnell liefert und gegenwärtig eine sehr günstige Baugelegenheit vorhanden ist, und weil die Gemeinde Eschen mit nahem Wuhrholz gut versehen ist, so wird derselben zur bestimmten Aufgabe gemacht, dieses Leitwerk im kommen- den Winter wenigstens um 50 Klafter zu ver- < längern; nebenbei aber den Zuschluß des Dent- schengrabens am Wuhr und Damm auf eine zweckmäßigere Weise, als im letzten Jahre zu bewerkstelligen und überdies an den Entsump- fungskanälen und Dämmen nichts zu versäumen. Gemeinde Gamprin. Die Leistungen dieser Gemeinde bestunden nebst der Erhaltung des Leitwertes am Krumm- wuhr in Schließung des Durchbruches bei Ben-' dern gemeinschaftlich mit der Gemeinde Eschen und in Wiederherstellung des Kanals und Dam., mes der Binnenwasser. Noch gegenwärtig ist indeß der Zuschluß nicht gehörig vollendet, da- her die Gemeinde Gamprin nicht nur diese Ar- beit im folgenden Jahre zu vervollständigen hat, sondern auch angewiesen wird, die nächste Bucht, unter dem Krummwuhr, nach der neuen Negulierungslinie geradelinigt zu verbauen und den neuen Damm hinter dem Entsumpfungs- kanal, welcher letzterer weiter unterhalb in den Rhein ausgemündet werden soll, an das feste Land anzuschließen. Gemeinde Ruggell. In dieser Gemeinde sind im verwichenen Jahre keine Neubauten vorgekommen, dagegen wird sie nun bestimmt verpflichtet, ihr unterstes Leitwerk am Lettensteg endlich bis an die k. k. österreichische Grenze anzuschließen. Kommissionelle Fertigung. <L. S.) F. W. Hartman», <L. 3.) Menzing« Bantnspektor I. I. Bruosch, Präsident &. Engler. Präsident I. Ä. Rohrer, Präsident Joh. Eglt, Präsident 
Landvogt I. Groß. Waldiereiter I. E. Wolflnger. Richter I. Walser. Richter I. &. Rheinberger. Richter Werkmeister Seger Joh. Hilti. Nicht« Joh. G. Haßler, Richter Fr. I. Or», Wuhrmeister I. I. Walch. Richter Haßler, Richter Jak. Ort), Wuhrmeister Das neue Gift Kriminal-Roman von Paul Altheer («bdrucksrecht Schweizer Feuilleton-ivienst) Dann gab er seinem Diener das Zeichen, daß der neue Besucher eintreten könne. Man» mit zwei Gesichtern. «Sie 
kommen spät, Serr Rechtsanwalt", be- grüßte Stern den Mann aus Zürich. »3ch warte seit einer Viertelstunde, Äerr Sterns sagte Fvntana trocken. .Ich 
warte seit bald acht Tagen auf Sie, Lerr Doktor. Sie 
haben sich in dieser Zeit mit Leuten von der Polizei herumgetrieben. Ein eigenarti- ger Geschmack! — Kommen Sie jetzt als Freund »der als Gegner zu mir?" 
„Wie kann ich Ihr Gegner sein, wo ich Sie nicht kenne?" „Ich müßte Beweise von Ihnen haben, um Ihnen vertrauen zu 
können, Sbm Rechtsan- walt." „Ist die Tatsache, daß ich hier vor Ihnen stehe und mich sozusagen ganz in Ihre Gewalt begebe, nicht Beweis genug?" „ES sieht so auS — aber, wie gesagt, eS sieht nur so auS." „Ich komm«, um mich Ihnen für die große Aktion zur Verfügung zu stellen. 7 G/7 hat mich in den Globu« der Delikatessen bestellt. Dort war ich umsonst." ^ie werden nicht den Weg gefunden haben, Ihre Bereitschaft zu erkennen zu geben." ^Mag sein, daß un« Schweizern jene Ge-wandtheit 
und Raffiniertheit abgehen, die Sie scheinbar voraussetzen." „Gut. Nun sind Sie also hier. — Wozu sind Sie bereit, Sbetv Doktor?" „Ich bin bereit, den Transport hin und zurück zu begleiten. „Wie teuer?" „Bisher hat man mir die Offerte gemacht. Ich weiß nicht, was Ihnen der Dienst wert ist. Im- merhin möchte ' ich Sie darauf aufmerksam machen, daß man mir in Zürich alles weggenom- men hat. Ich würde also in erster Linie Verlan- gen müssen, daß diese Maßnahme zurückgezogen wird. Die Festlegung meines Äonorars für den großen Flug überlasse ich Ihnen." Stern überlegte sich, was er mir dem Manne beginnen sollte. Eigentlich wäre ihm dieser eben» 
so brutale wie zielbewußte Mann als bewaff» neter Begleiter seines letzten großen Transpor- t«S nicht unerwünscht gewesen. Er traute der kleinen Irene schon lange nicht mehr so recht. ES würde nichts schaden, wenn sie sich unter Pein- licher, bewaffneter Kontrolle wüßte ... Ob aber dieser Zürcher Rechtsanwalt sein Vertrauen verdiente ... In diesem Augenblick summte sein Telephon: „Aalte!" rief eS. Er erkannte IrenenS Stimme und sagte nur: „Sallol" „Verraten 
Sie sich jetzt 
nicht", sagt» die Stimme Irenen« wieder. „Er will Sie in eine Fall« locken. Ihre Villa tft unrstellt. Der ©ot> tor kocht nur eine Etelegvipeit, Sie M verraten. Sichern Sie sich den Mann. Auf.jede weitere
	        

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