Volltext: Liechtensteiner Vaterland (1943)

Str. 80 Vaduz, Samstag» Den 0. Oktober 1948 8. Jahrgang ttJ jezagrnreise: Liechtenstein und die Schweiz jährlich Fr. 11.—, halbjährlich Fr. 550, vierteljährlich Fr. 2.80. Ausland (ausgenommen 6rit. Reich u. U.S.A.) Auskunft und Bestellung bei den Postämtern, aieicher Preis wie Inland u. 30 Rp. Postzuschlag. ißiiiReich und U.S.A. Fr. 14.— pro Jahr, halb]. pf.7.—, viertelj. Fr. 3.50, nurbei Voreinzahlung. 
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Stimmen'be- I schloffen. Schon im Februar 1931 wurden die | Arbeiten auf dem Gebiete von Triefen und im 1 Frühjahr am Parallelgraben unterhalb Ruggell in Angriff genommen. Für die Ausführung der ersten Etappe, d. h. die Verstellung des Kanals von der Mündung an der Landesgrenze bis zur Gampriner Mühle, sowie die Mühlbachregutie rung in Balzers waren fünf Jahre Bauzeit vor gesehen. Dieser Termin wurde dann auch einge halten und am 4. März 1935 ergoß sich erstmals das Wasser des alten Binnenkanals in das neu geschaffene Kanalgerinne. Mit dem Abschluß dieser Arbeiten war das Linterland bereits vom Rückstau des Rheins befreit. Aber es konnte noch nicht an die eigentliche Entwässerung der Grundstücke im großen Nietbecken oberhalb Bendern gedacht werden und so entschloß sich die fürstliche Negierung, mit dem Bau der zwei »en Etappe Gampriner Mühle bis Bendern zu beginnen. Nach nur zweijähriger Bauzeit wurde im Jahre 1937 auch diese Strecke beendet und un verzüglich mit der dritten und letzten Etappe Bendern-Oberland begonnen. Zwei Bagger, fünf Lokomotiven, über hundert Rollwagen und rund zehn Kilometer Rollbahngeleise waren in dieser Etappe fünf Jahre lang in Betrieb, um gewaltige Mengen Aushubmaterial aus dem zukünftigen Kanalbett zu fördern. Zeitweise konnte bis zu hundert Arbeitern und zwar in einer arbeitslosen Zeit Verdienst geboten wer den. Nach rund zwölfjähriger Bauzeit sind nun die Arbeiten an dem 24,25 Kilometer langen Binnenkanal als beendet zu betrachten. Neben den Arbeiten am Kauptkanal erfolgte dann auch noch die Regulierung der Esche mit 5,75 Kilometer und des Scheidgrabens mit 3,v2 Kilometer Länge. Durch den Kanal und seine Nebenfluter werden 112 Quadratkilometer Fläche entwässert und über 2000 Hektaren wertvollen Talbodens der Versumpfung entris- sen. Dank dem Fleiß unserer Bevölkerung ist hie- von schon mehr als die Hälfte durch Drainagen, Rodungen usw. in kulturfähigen Boden umge- wandelt worden. Wo früher Wassertümpel lagen oder nu? Stauden oder spärliche Streue wuchs, können wir heute sehr schöne Mais- und Kar- toffeläcker treffen. Wir dürfen sagen, daß in diesen zwölf Iah- ren Gewaltiges geleistet wurde. Aber trotzdem wollen wir nicht ruhen, sondern unsere Anstren- gungen weiter fortsetzen, bis die letzte Hektar brachliegenden Bodens kultiviert sein wird, zum Nutzen und Segen der-heutigen und der kvm- Menden Generation. '"" 
Kanal-Eröffnung Sonntag den 10. Oktober, nachmittags 3 Uhr, findet bei der Ka- nalbrücke in Beudern die Feier dies Abschlusses der Binnenkanal- arbeiten statt. Die Feier ist der Zeit entsprechend in bescheidenem Rahmen gehalten, umrahmt von Vorträgen der Gampriner Vereine. Es wird eine Ansprache von Herrn Landtagspräsident Frommelt, sowie eine Würdigung des Werkes durch Seine Durchlaucht den Landesfürsten stattfinden und langjährigen Vorarbeitern und anderen um das Werk verdienten Personen eine Anerkennung durch Re- gierungschef Dr. Hoop verabfolgt werden. Die Bevölkerung ist zu dieser Feier freundlichst eingeladen. Vaduz, am 8. Oktober 1943. Fürstliche Regierung: gez. Dr. Hoop Die Mschasts- nnH sozialpolitischen Strömungen imschmizerischen Hnndwerlierstande (Vortrag d«S Herrn P. Beuttner, Sekretär de« thurgauischen Gewerbeverbandes und Mitglied der eidgenössischen Gewerbekommission, gehalten an der Tagung der Liechtensteinischen Ge- werbegenossenschast am 26. September 1943 in der „Linde" in Schaan) Wirtschaftliche Probleme des Schweizerischen Handwerkerstandes Wenn wir eine 
auf soliden Grundlagen ruhende, in sich gefestigte und erstarkte Handwerkerwirt- schaft aufbauen wollen, damit sie den nachkriegs- zeitlichen Stürmen trotzen kann, dann wird es unerläßlich sein, daß wir dem schweizerischen Gewerbe gewisse Sicherungs- und Ordnungs- maßnahmen zubilligen und gewähren. Glück- licherweise hat sich der schweizerische Gewerbe- stand bezüglich dieser vom Staate zu erlassenden gewerblichen Schutzmaßnahmen zu klaren Vor- stellungen durchdrungen, im Bewußtsein, daß im anzustrebenden gewerblichen Gesundungs- prozeß die 
eigene Krastanstrengung zum aus- schlaggebenden Faktor erhoben werden muß. Das Charakteristikum unserer neuzeitli- che» Handwerkerwirtschast ist die Wirtschaft- liche und soziale Selbsthilfe. Eine dauernde Gefundung und Kräftigung unseres boden- ständigen Handwerkertums in seiner so ruhmreichen Vergangenheitsgeschichte kann nur auf dem Wege der eigenen Krastan- strengung gelingen. Dies ist glücklicherweise ins Bewußtsein un- serer Handwerksmeister eingedrungen und be- seelt im wesentlichen unser verbandspolitisches Kämpfen und Ringen. Was das schweizerische Gewerbe in seiner Gesamtheit unter Einschluß des Handwerks, des Handels, des Gastgewerbes und der Inlandindustrie aber vom Staate ver- langen muß, das ist die Anerkennung dieser neu sich abzeichnenden gewerbepolitischen Grundsätze n Form gesetzlicher Ordnungsmaßnahmen. Diese planmäßige Neuorientierung des selb- ständigen Mittelstandes muß noch sichtbarer zum Ausdrucke kommen in der verstärkten Wirtschaft- lichen Selbsthilfe, so durch die Förderung neu- zeitlicher Betriebsmethoden, der Organisation der kollektiven Kraftanstrengungen auf dem Ge- biete der Einkaufs- und Absatzorganisation, der Gemeinschaftspropaganda und der sozialen Be- treuung und auf der Ebene deS staatSpolitischen Kampfes um die Anpassung unserer Wirtschafts, gesetzgebung an die Notwendigkeiten deS heu- tiqen unerbittlichen WirtschastSkampfeS. Das schweiz. Handwert ist sich bewußt, daß alle unsere gesetzgeberischen Anstrengungen hinein- gestellt werden müssen in unser stark traditionSge- !>undenes demokratische« StaatSteben. Aussicht auf'Erfolg'hat die schweizerische MittelsttndS- bewegung auf dem Gebiete der Gesetzgebung nur 
dann zu erwarten, wenn es gelingt, die Mcbr< >eit des Schweizewolke»j auf unsere dem Ge amtwohl dienenden gewerbepolitischen Grund ätze zu verpflichten. Wir sind der schweizerischen Regierung sür ihre verständnisvolle Haltung dankbar. Wir wissen, daß vorab der Chef des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, »c« Bundesrat Dr. W. Siämpfli, versucht, im weltanschaulichen Widerstreit der Auffassungen über Wirtschaft und Staat das Handwertertum nach Möglichkeit zu schützen. Herr Bundesrat Stampfl! hat unlängst in einer kraftvollen For̂ mulierung ein prächtiges Bekenntnis zum schweizerischen Mittelstande abgelegt. Im Kul- turwerk „Kameraden der Arbeit",' das unsern Handwerkerfamilien die geschichtliche und kultu relle Bedeutung unseres unvergänglichen Hand- werkertums aufzeichnen soll, schreibt dieser schweizerische Staatsmann u. a. folgendes: „Einstimmigkeit besteht jedoch darüber, daß der gewerbliche und kaufmännische Mit telstand in unserm demokratischen 
Staats- Wesen eine unentbehrliche Gesellschafts. schicht darstellt. Die Kleinunternehmer des Gewerbes bilden die Brücke zwischen der großen Masse der Selbständigerwerbenden und der dünnen Oberschicht der kapitalM schen Großunternehmer. Das Verschwinden der Selbständigerwerbenden des Mittel standes hätte eine schwere Erschütterung der Statik unseres Gesellschaftsgebäudes zur Folge. >Es müßte zu einer Verschärfung der sozialen Spannungen und Gegensätze führen, die für den Bestand der geltenden Gesellschaftsordnung zur ernsten Gefahr werden könnte. Ein kleiner Staat wie die Schweiz, dessen Existenz im Verhältnis zu andern Ländern weitgehend von dem Willen seiner Bürger zur Unabhängigkeit und Selbständigkeit abhängig ist, hat ein vitales Interesse an der Erhaltung einer möglichst großen Zahl von Selbständigerwerbenden unter seinen Volksgenossen. Denn sie sind nach ihrer Lebensanschauung und Lebens- erfahrung die natürlichen Träger des Ge- danken der Selbständigkeit." Solche verständnisvolle Betrachtungen über die staatspolitische Bedeutung unseres Hand- Werkerstandes verleihen uns die gläubige Kraft, an die Verwirklichung der Gewerbepostulate zu hoffen, die sich der Schweizerische Gewerbever- band für die Nachkriegszeit gestellt hat, Be- kanntlich ist in der schweizerischen Bundesverfas- sung vom Jahre 1874 der Grundsah der Han- dels- und Gewerbefreiheit aufgenommen wor- den. WaS für gefährliche — vom Standpunkt der mittesständischen Wirtschast aus betrachtet — Entwicklungen sich im wirtschaftlichen und sozia- len Gefüge unter dem Regime dieses Wirt- schastSliberaliSmuS abgezeichnet haben, ist Ihnen bekannt. Das traditionelle Gewerbe und der bodenständige Kaukmannsstand als arbeitS- orientierte Wirtschastsbetriebe haben infolge der schrankenlosen Handels-. und Gewerbefreiheit «inen mit den kapitalorientierten Großbetrieben 
ungleichen geschäftlichen Wettbewerbskampf auszuhalten. In diesem modernen geschäftlichen Konkurrenzkampfe mit seinen Nttcksichtslosigkei- ten und Aeberspitzungen ist schon manche Mittel- standsfamilie für immer unterlegen. Sie kennen aus eigenem Erleben die sich in der Wirtschaft abzeichnenden Strukturwandlungen mit der ge- fahrvollen Verdrängung des Klein- und Mittel- betriebes. So hat im Laufe der letzten Jahrzehnte der schweizerische traditionelle kleinhändlerische Kaufmannsstand ungefähr 20 Prozent des in der Schweiz erzielten Gesamtumsahes an die Großbetriebe verschiedenster rechtlicher und finanzieller Struktur abtreten müssen. Wenn es der Staatsftthrung mit der Erhaltung des selb» ständigen Mittelstandes ernst ist, dann muß der Grundsah der absoluten Handels- und Ge- Werbefreiheit eine der heutigen Zeitentwicklung angepaßte Neuformulierung finden. Linter maß- geblichcr Mitwirkung schweizerischer Gewerbe- ftthrer — ich erwähne hier nur den unvergeß- lichen, leider allzufrüh verstorbenen ehemaligen Präsidenten des Schweizerischen Gewerbever- bandeö, Herrn Nationalrat August Schirmer, St. Gallen — hat das eidgenössische Parlament die Revision der Wirtschastsartikel der Bundes- Verfassung vorgenommen. Wie Sie wissen, 
ver- langt unsere staatsrechtliche Auffassung, daß eine solche Verfassungsrevifion dem Schweizer- volle zu unterbreiten ist. Die im Jahre 1939, kurz vor Ausbruch des Weltkrieges, von den eidgenössischen Räten bereinigten Wirtschafts- artikel konnten der Volksabstimmung nicht mehr unterbreitet werden. (Fortsetzung folgt.) Peter Kaifer-5eitt in Mmen (Aus dein Vortrag des fürstl. Kabinettssekretärs Dr. Rupert Ritter) 1. Lebensdaten Am 1. Oktober 1793 wurde Peter Kaiser im heutigen Hause Nr. 74, heute genannt „s'Gstöhla-ÄuS", als neuntes von 13 Kindern der Eheleute Michael und Anna Maria Kaiser geb. Matt, einer Tochter des Landesmajor und Hirschenwirtes Franz Josef Matt, geboren. Kind bezeichnet ihn als achtes von 11 Kindern, aber die Maurer Pfarrbttcher ergeben einwand- frei 13 Kinder. Allerdings nur fünf davon er- reichten ein Alter von mehr wie 20 Iahren und allein im Jahre 1796, dem Jahre der größten Kindersterblichkeit in 
Mauren — 46 — starben vier seiner Geschwister. Von seinen überleben- den beiden Brüdern wurden die noch heute blü- henden Linien der „untern Kaiser" begründet. Peters Jugend fiel in die sturmbewegte Zeit der napoleonischen Kriege. Noch nicht sechs Jahre alt erlebte er den ersten Franzoseneinfall unter General Massöna, die Schlacht bei Feld- kirch und die Zerstörung seiner Heimatgemeinde. Wahrscheinlich war er zu dieser Zeit mit seiner Mutter in Feldkirch, denn im April 1799 Ist dort die Geburt eines seiner Brüder verzeichnet. Bald blieb Peter dann als Gymnasiast in Feld- kirch, wo er die Eingliederung Vorarlbergs an Bayern, die vielen Truppenbewegungen in die- ser Gegend, den Freiheitskampf der Tiroler und Vorarlberger und die weitere Besetzung Feld- kirchs durch die Franzosen im August 1809 er- lebte. Es lag die Möglichkeit nahe, daß er als Liechtensteiner, das damals dem Rheinbunde Napoleons angehörte, zum Kriegsdienste einge- zogen würde, und so finden wir ihn 1810 als Studenten in Wien. Auch hier erlebte er eine große Zeit, zuerst die Besteiungskriege von 1813 und dann den Wiener Kongreß, jene glänzende Versammlung von Monarchen und Staatsmän- nern, die die Neugestaltung Europas und den ewigen Frieden durch die Heilige Allianz.schi- en wollten und diese Ereignisse seiner Jugendzeit waren nicht ohne Einfluß auf sein späteres poli- tisches Wirken. Was und wo Peter Kaiser in Wien studierte, ist heute nicht mehr feststellbar. Vermutlich beendete er seine Gymnasialstudien und war auch Hörer an der Aniversttät, obwohl ein Name in den Matriken nicht verzeichnet st. Während, seiner Studienzeitstarb .1812 — nicht 1811, 
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