Volltext: Peter Kaiser

8 
ur 
der Unterzeichnung eines Einverständnisses (4. Juli 1842) übersiedelte die 
Schule von Disentis nach Chur und wurde mit der dortigen bischöflichen 
Schule vereinigt. In diesem Einverständnis wurden grundsätzliche Punkte 
geregelt. Umstritten gewesen waren, neben der obersten Aufsicht über die 
Schule, in erster Linie die Wahl des Rektors und der Professoren sowie die 
Auswahl der Lehrmittel. In den Artikeln 2 und 4 des «Einverständnisses» 
war dem Bischof «inbezug auf die ganze Schulanstalt die oberste Aufsicht 
und Entscheidung in allem, was laut göttlichen und kirchlichen Institutio- 
nen und Befugnissen über Reinheit der Lehre und der Sitten ihm zustehe, 
zu wachen» zugestanden worden; zudem sollte er bei der Wahl des Rek- 
tors durch den Schulrat die «Admission» geben dürfen.?? 
Die Wahl bzw. Bestätigung Peter Kaisers als Rektor der Schule war umstrit- 
‚en: der Schulrat wollte an Kaiser festhalten, die bischöfliche Seite jedoch 
verwahrte sich nicht nur gegen seine Person als Rektor, sondern suchte 
sogar die Verpflichtung als Professor zu verhindern. Offenbar hegte die 
Kurie, nachdem in der «Schweizerischen Kirchenzeitung»??” und aus 
anderen Ecken scharf auf Kaiser geschossen worden war, Zweifel an der 
Lauterkeit der Lehre und der Sitten in Kaisers Erziehungs- und Unter- 
rtichtstätigkeit! Die «Schweizerische Kirchenzeitung» betitelte Kaiser als 
seinen religiösen Bundes- und Herzensfreund der Aargauer Kirchenstür- 
merei, der sein katholisches Glaubensbekenntnis bereits in einem offiziel- 
len Programm vom Jahr 1830 dargelegt», in Disentis aber ganz anders 
gesprochen habe.”® Die Äusserungen von 1830 in den «Andeutungen 
über Geist und Wesen der Geschichte» liessen ein Zutrauen zu Kaiser 
nicht zu.”” Er zeige sich als Radikaler, und ein Ausländer seier auch. Wenn 
Kaiser nicht mehr gewählt werde, sei das «für die Schule wahrhaft kein 
Inglück». Der katholische Schulrat beharrte auf der Wahl von Peter Kaiser 
325. Zit. nach BUNDI: Kaiser, S. 148 f. 
326. Die entsprechenden Aktenstücke und 
Kommentare sind abgedruckt in den drei fol- 
zenden Broschüren: (Johann Franz FETZ): 
Geschichtliche Darstellung des katholischen 
Kantonsschulwesens in Graubünden 1841. 
Chur 1841. — (Gegenschrift): Die katholisch- 
5ündnerische Schulangelegenheit, dargestellt 
aus den Akten des Grossen Raths und des 
katholischen Schulraths. Chur 1842 (Vorange- 
stellt ist ein Wort Johann Michael Sailers). — 
Die katholische Kantonsschule in St. Luzi; 
oder: Actenmässige Darstellung der Anstände 
zwischen dem Hochwürdigsten Ordinariat 
und dem Löbl. katholischen Schulrat in Betreff 
derselben. Chur 1843, 
327. Artikel bei MÜLLER: Charakteristik, 
5.76 ff., 99 f. — Siehe auch COLLENBERG: de 
"atour, S. 142 £ 
328. Schweizerische Kirchenzeitung 1842, 
5. 10 £., 374, 593 £f., 654 £., 781 £. 
329. Der Aufsatz wurde Kaiser noch 110 
Jahre nach seinem Erscheinen zum Vorwurf 
gemacht! — Vgl. die Vorwürfe in der «Schildwa- 
che», Nr. 11 vom 11. Dezember 1943, und die 
Zorrektur in Nr. 22 (1944). 
Schulzeugnis des Disentiser Rek- 
tors Peter Kaiser für Johann Jenni. 
Es lautet: «Johann Jenni v. Vaduz hat 
im Winterhalbjahr von 1840 auf 
1841 den Unterricht der IIten Real- 
klasse an hiesiger kath. Kantons- 
schule besucht und sich in der Reli- 
zion, deutscher Sprache, Geogra-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.