Volltext: Abschreibungen, Rückstellungen, privilegierte Warenreserven nach liechtensteinischem Recht

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Vorwort 
[m Rahmen der gegenständlichen Publikation werde ich etwas näher auf das 
Wesen der Abschreibungen, Rückstellungen sowie privilegierten Waren- 
reserven nach liechtensteinischem Recht eingehen. Im weiteren werde ich 
versuchen aufzuzeigen, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen derartige 
«Gewinnverschiebungen» von der Liechtensteinischen Steuerverwaltung aner- 
kannt bzw. toleriert werden. In der vorliegenden Arbeit sind die Gesetzesände- 
rungen, die Rechtsprechung, die Literatur sowie die Praxis bis ca. Herbst 1998 
berücksichtigt worden. Diese Publikation erhebt jedoch keinerlei Anspruch auf 
Vollständigkeit, zumal ein international angestellter Vergleich sicherlich zu wei- 
;eren interessanten Ergebnissen und Anhaltspunkten führen würde, Eine derart 
weitgehende Untersuchung anzustellen ist und war jedoch nie Sinn und Zweck 
der gegenständlichen Publikation. Für weitergehende Informationen seien die 
Interessierten diesbezüglich u.a. auch auf die im Literaturverzeichnis angeführ- 
ten Werke verwiesen. 
Vaduz, im Oktober 1998 
A. Fuchs-Ospelt
	        

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