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Vorwort
[m Rahmen der gegenständlichen Publikation werde ich etwas näher auf das
Wesen der Abschreibungen, Rückstellungen sowie privilegierten Waren-
reserven nach liechtensteinischem Recht eingehen. Im weiteren werde ich
versuchen aufzuzeigen, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen derartige
«Gewinnverschiebungen» von der Liechtensteinischen Steuerverwaltung aner-
kannt bzw. toleriert werden. In der vorliegenden Arbeit sind die Gesetzesände-
rungen, die Rechtsprechung, die Literatur sowie die Praxis bis ca. Herbst 1998
berücksichtigt worden. Diese Publikation erhebt jedoch keinerlei Anspruch auf
Vollständigkeit, zumal ein international angestellter Vergleich sicherlich zu wei-
;eren interessanten Ergebnissen und Anhaltspunkten führen würde, Eine derart
weitgehende Untersuchung anzustellen ist und war jedoch nie Sinn und Zweck
der gegenständlichen Publikation. Für weitergehende Informationen seien die
Interessierten diesbezüglich u.a. auch auf die im Literaturverzeichnis angeführ-
ten Werke verwiesen.
Vaduz, im Oktober 1998
A. Fuchs-Ospelt