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Rückstellungen - Arten / Delkredere
Übersteigt der Rückstellungsbetrag jedoch die genannten 10% bzw.
15%, so muss der Steuerpflichtige der Steuerverwaltung gegenüber
den entsprechenden Nachweis für diese Zusatzrückstellung erbrin-
gen. Zurückgestellte Forderungen, welche ganz oder teilweise ver-
loren sind, müssen über das Delkrederekonto abgeschrieben wer-
den. Grundsätzlich richtet sich die geschäftsmässige Begründetheit
der Delkredere-Rückstellung nach dem Grade der Verlustwahr-
scheinlichkeit für die einzelnen Forderungen.
Das Zürcher Verwaltungsgericht entschied am 14.5.1991, dass eine
vom Steuerpflichtigen geltend gemachte Delkredererückstellung,
welche die zulässige Pauschale von 10% des risikobehafteten Debi-
torenbestandes übersteigt, nach dem Prinzip der Einzelbewertung
vollständig nachgewiesen werden muss®.
Gemäss neuester Rechtsprechung des Schweizerischen Bundes-
gerichts stellt das Delkredere keine eigentliche Rückstellung dar.
Mit dem Delkredere-Risiko sind keine Risiken künftiger tatsächli-
cher Geld-, Güter oder Leistungsabgänge verbunden. Diesem In-
kassorisiko wird deshalb auch nicht durch eine Rückstellung
Rechnung getragen, sondern durch die Bildung einer Wertberich-
tigungsposition unter den Aktiven.
65 Steuer Revue Nr. 6, 47. Jahrgang, Seite 269ff