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Abschreibungen - Fälle von Wiedereinbringung
Gestützt auf dieses Gutachten beschliesst nun die Generalversammlung, diese
Beteiligung zur Beseitigung der Überschuldung mit der Buchung Liegenschaf-
ten an Sanierungserfolg um CHF 300’000.00 aufzuwerten.
Diese Aufwertung stellt nun ebenfalls wiedereingebrachte Abschreibungen dar
und müsste, wenn es sich nicht wie im gegenständlichen Beispiel um eine Sa-
nierungsmassnahme handeln würde, als Ertrag versteuert werden.