Volltext: Abschreibungen, Rückstellungen, privilegierte Warenreserven nach liechtensteinischem Recht

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Abschreibungen - Fälle von Wiedereinbringung 
Gestützt auf dieses Gutachten beschliesst nun die Generalversammlung, diese 
Beteiligung zur Beseitigung der Überschuldung mit der Buchung Liegenschaf- 
ten an Sanierungserfolg um CHF 300’000.00 aufzuwerten. 
Diese Aufwertung stellt nun ebenfalls wiedereingebrachte Abschreibungen dar 
und müsste, wenn es sich nicht wie im gegenständlichen Beispiel um eine Sa- 
nierungsmassnahme handeln würde, als Ertrag versteuert werden.
	        

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