Volltext: Abschreibungen, Rückstellungen, privilegierte Warenreserven nach liechtensteinischem Recht

Grundsatz der Wahrheit 
Seite 19 
Wenn im weiteren eine Jahresrechnung durch die Verbuchung von frei 
erfundenen Vorgängen manipuliert wird, dann wird damit klar und eindeutig 
gegen das Prinzip der «Wahrheit» verstossen. Die Jahresrechnung ist zwar 
immer noch lesbar, aber der «sichere Einblick in die wirtschaftliche Lage eines 
Unternehmens ist nicht mehr gewährleistet. 
Letztendlich muss eine Jahresrechnung auch «übersichtlich» aufgebaut 
sein. Ist dies nicht der Fall, kann die Jahresrechnung zwar dennoch gelesen wer- 
den, aber der in Art. 1051 Abs. 1 PGR geforderte «sichere Einblick in die wirt- 
schaftliche Lage eines Unternehmens» ist nicht mehr möglich. 
Aufgrund des Gesagten kann somit festgehalten werden, dass jeder 
dieser Begriffe ein wichtiges Glied in einer Kette darstellt. Fehlt eines dieser 
vier Glieder ist die Kette nicht vollständig und damit nicht zu gebrauchen.
	        

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