Volltext: Abschreibungen, Rückstellungen, privilegierte Warenreserven nach liechtensteinischem Recht

Seite 130 Anhang F - Formular 950a «Beilageblatt Steuererklärung» 
Erläuterungen 
Jas Ausfüllen des vorstehenden Beilagebiattes ist unbedingt notwendig. Es erleichtert nicht nur der Liechtensteinischen 
Steuerverwaltung die Kontrolle der eingereichten Unterlagen, sondern es können dadurch auch unnötige Rückfragen beim 
Steuerpflichtigen über die Ausscheidung von Privataufwendungen des Firmainhabers vermieden werden. 
Zeim Geschäftsabschluss am Jahresende ist darauf zu achten, dass nur effektive Gewinnungskosten dem Geschäftsaufwand 
selastet werden dürfen. Privataufwendungen des Firmainhabers sind entweder sofort während des Jahres oder am Jahresab- 
schluss auszuscheiden, d. h. dem Privatkonto des Firmainhabers zu belasten und der Erfolgstechnung gutzuschreiben 
Zu den Privataufwendungen des Firmainhabers gehören insbesondere: 
Jer Lebensaufwand des Firmainhabers für sich und seine Familie, private Anschaffungen und Versicherungen für den Privat- 
Jaushalt sowie Naturalbezüge wie sie umstehend unter Ziffer 3 erwähnt sind. 
zerner sind Darlehen und Konto-Korrent Guthaben der Firma gegenüber dem Firmainhaber angemessen zu verzinsen - für 
1997 mit 3.5 %. Bei Konto-Korrent Guthaben kann der Zins auf das durchschnittliche Guthaben (Guthaben am Jahresanfang 
und Guthaben am Jahresende : 2) berechnet werden. 
Zu den Löhnen sei folgendes erwähnt: 
Der Firmainhaber sowie die mitarbeitende Ehefrau haben ein angemessenes Gehalt von der Firma zu deklarieren. Dabei sind 
der Umfang der Arbeit, die Stellung und die damit verbundene Verantwortung, die berufliche Fähigkeit, die Grösse des 
Zetriebes sowie die sonstigen Besoldungsverhältnisse im Betrieb zu berücksichtigen. 
Jas Gehalt des Firmainhabers und seiner mitarbeitenden Ehefrau sind wie die übrigen Gehälter abzurechnen, d. h. vom 
3ruttolahn sind die entsprechenden Arbeitnehmerbezüge zu machen. 
/ur Information sei erwähnt, dass die Sozialkosten wie folgt aufzuteilen sind: 
AHV / IV / FAK 
AUW (Arbeitslosenversicherung) 
Betriebsunfall-Versicherung 
Nichtbetriebsunfall-Versicherung 
Crankenkasse 
Dbersonalfürsorge 
Arbeitgeberanteil 
der Erfolgsrechnung zu belasten) 
5,93 % 
),25 % bis max. Fr. 97.200.— 
zur Gänze 
vom Pflichtanteil 
<rankenpflege und 
<rankengeld die Hälfte 
e nach Reglement 
n der Regel zur Hälfte 
Arbeitnehmeranteil 
‘vom Bruttolohn in Abzug zu bringen) 
4,40 % 
7.25 % bis max. Fr. 97.200.- 
3,9 % 
‚om Pflichtanteil 
<rankenpfiege und 
Krankengeld die Hälfte 
und Zusatzversicherungen zur Gänze 
je nach Reglement 
'n der Regel zur Hälfte 
Für eventuelle Fragen steht Ihnen die Liechtensteinische Steuerverwaltung (Telefon 075 / 236 68 17) gerne zur Verfügung.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.