Seite 130 Anhang F - Formular 950a «Beilageblatt Steuererklärung»
Erläuterungen
Jas Ausfüllen des vorstehenden Beilagebiattes ist unbedingt notwendig. Es erleichtert nicht nur der Liechtensteinischen
Steuerverwaltung die Kontrolle der eingereichten Unterlagen, sondern es können dadurch auch unnötige Rückfragen beim
Steuerpflichtigen über die Ausscheidung von Privataufwendungen des Firmainhabers vermieden werden.
Zeim Geschäftsabschluss am Jahresende ist darauf zu achten, dass nur effektive Gewinnungskosten dem Geschäftsaufwand
selastet werden dürfen. Privataufwendungen des Firmainhabers sind entweder sofort während des Jahres oder am Jahresab-
schluss auszuscheiden, d. h. dem Privatkonto des Firmainhabers zu belasten und der Erfolgstechnung gutzuschreiben
Zu den Privataufwendungen des Firmainhabers gehören insbesondere:
Jer Lebensaufwand des Firmainhabers für sich und seine Familie, private Anschaffungen und Versicherungen für den Privat-
Jaushalt sowie Naturalbezüge wie sie umstehend unter Ziffer 3 erwähnt sind.
zerner sind Darlehen und Konto-Korrent Guthaben der Firma gegenüber dem Firmainhaber angemessen zu verzinsen - für
1997 mit 3.5 %. Bei Konto-Korrent Guthaben kann der Zins auf das durchschnittliche Guthaben (Guthaben am Jahresanfang
und Guthaben am Jahresende : 2) berechnet werden.
Zu den Löhnen sei folgendes erwähnt:
Der Firmainhaber sowie die mitarbeitende Ehefrau haben ein angemessenes Gehalt von der Firma zu deklarieren. Dabei sind
der Umfang der Arbeit, die Stellung und die damit verbundene Verantwortung, die berufliche Fähigkeit, die Grösse des
Zetriebes sowie die sonstigen Besoldungsverhältnisse im Betrieb zu berücksichtigen.
Jas Gehalt des Firmainhabers und seiner mitarbeitenden Ehefrau sind wie die übrigen Gehälter abzurechnen, d. h. vom
3ruttolahn sind die entsprechenden Arbeitnehmerbezüge zu machen.
/ur Information sei erwähnt, dass die Sozialkosten wie folgt aufzuteilen sind:
AHV / IV / FAK
AUW (Arbeitslosenversicherung)
Betriebsunfall-Versicherung
Nichtbetriebsunfall-Versicherung
Crankenkasse
Dbersonalfürsorge
Arbeitgeberanteil
der Erfolgsrechnung zu belasten)
5,93 %
),25 % bis max. Fr. 97.200.—
zur Gänze
vom Pflichtanteil
<rankenpflege und
<rankengeld die Hälfte
e nach Reglement
n der Regel zur Hälfte
Arbeitnehmeranteil
‘vom Bruttolohn in Abzug zu bringen)
4,40 %
7.25 % bis max. Fr. 97.200.-
3,9 %
‚om Pflichtanteil
<rankenpfiege und
Krankengeld die Hälfte
und Zusatzversicherungen zur Gänze
je nach Reglement
'n der Regel zur Hälfte
Für eventuelle Fragen steht Ihnen die Liechtensteinische Steuerverwaltung (Telefon 075 / 236 68 17) gerne zur Verfügung.