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inhaltsverzeichnis
Auflösung und Anpassung von Rückstellungen ....... ......94
Steuerrechtlich nicht zulässige Rückstellungen ...............95
Korrektur von überhöhten Rückstellungen durch die
Steuerverwaltung. ......... nn 95
1. Hinzurechnungsverfahren. ..... ‚96
2. Einmalerledigungsverfahren. ......... 96
Rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung
des Rückstellungsbedarfs. ........ 2.0.4097
a) Beschwerde an die liechtensteinische Landessteuerkommission . 97
b) Beschwerde an den liechtensteinischen Staats-
als Verwaltungsgerichtshof. .........
2.2.14. Bezeichnung von Rückstellungen in der Buchhaltung
2.2.15. Bildung und Auflösung der Rückstellungen. .....
3.1,
3.1.1.
3.1.2.
3.2.
3,3.
331
3.4.
3,3,
3.5.1.
3.6.
3.7.
38
PRIVILEGIERTE WARENRESERVEN
8 3 a
‚ 101
Begriffsdefinition .....
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht . .
Aus steuerrechtlicher Sicht.
‚101
. 102
103
Wertansatz gemäss Handelsrecht
Wertansatz gemäss Steuerrecht. . . xw.« = 105
Was gehört zu den im Steuerrecht vorgegebenen Selbstkosten? .. 105
a) bei Handelswaren. ............... „0.00... 105
b) bei Rohstoffen, Halb- oder Fertigfabrikaten . . . 106
104
Abschreibung des Einstandswertes auf den Marktwert. ..... 106
Bildung der privilegierten (stillen) Warenreserve........... 106
Was sind stille Reserven?. ... „107
Wann wird die Reservebildung über 33 1/3%
hinaus nicht anerkannt? ..
„108
Wann darf die Warenreserve 33 1/3% übersteigen? ........ 109
Wann müssen die privilegierten Warenreserven
versteuert werden?....