Warenreserven - Versteuerung privilegierte Warenreserven
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3.7. Wann darf die Warenreserve 33 1/3% übersteigen?
Kann der Steuerpflichtige gegenüber der Steuerverwaltung stichhaltig
nachweisen, dass mit der Lagerhaltung z.B. ein überdurchschnittliches Risiko
verbunden ist, kann die Steuerverwaltung auch eine über 33 1/3% liegende
Reservebildung bewilligen'“. Zur Anerkennung derselben ist es jedoch erfor-
derlich, dass der Steuerpflichtige ein mengenmässig vollständiges Inventar führt
und darüberhinaus in der Lage ist, der Steuerverwaltung auf Verlangen ausrei-
chende Angaben über die vorgenommene Bewertung zu Selbstkosten bzw. zu
Marktwerten machen zu können.
38.
Wann müssen die privilegierten Warenreserven versteuert werden
Die einmal gebildeten Warenreserven müssen versteuert werden.
sobald
* sie realisiert werden
» sie aufgelöst werden
oa sie zweckentfremdet werden
» die Gesellschaft liquidiert wird oder
ea der Sitz einer Gesellschaft ins Ausland verlegt wird.
Geht also z.B. der Wert eines Warenlagers zurück, dann sind die in den
Vorjahren gebildeten Wertberichtigungen an die neuen Verhältnisse anzupas-
sen, da sie in der bisherigen Höhe nicht mehr gerechtfertigt sind. Überhöhte
bzw. nicht gerechtfertigte Warenreserven werden von der Steuerverwaltung auf-
gerechnet und müssen ertragsmässig versteuert werden.
134 Art. 3 Absatz 2 der Verordnung vom 4.4.1968 betreffend die Bewertung der
Warenvorräte und die Reservestellungen (siehe Anhang I).