Volltext: Abschreibungen, Rückstellungen, privilegierte Warenreserven nach liechtensteinischem Recht

Warenreserven - Versteuerung privilegierte Warenreserven 
Seite 109 
3.7. Wann darf die Warenreserve 33 1/3% übersteigen? 
Kann der Steuerpflichtige gegenüber der Steuerverwaltung stichhaltig 
nachweisen, dass mit der Lagerhaltung z.B. ein überdurchschnittliches Risiko 
verbunden ist, kann die Steuerverwaltung auch eine über 33 1/3% liegende 
Reservebildung bewilligen'“. Zur Anerkennung derselben ist es jedoch erfor- 
derlich, dass der Steuerpflichtige ein mengenmässig vollständiges Inventar führt 
und darüberhinaus in der Lage ist, der Steuerverwaltung auf Verlangen ausrei- 
chende Angaben über die vorgenommene Bewertung zu Selbstkosten bzw. zu 
Marktwerten machen zu können. 
38. 
Wann müssen die privilegierten Warenreserven versteuert werden 
Die einmal gebildeten Warenreserven müssen versteuert werden. 
sobald 
* sie realisiert werden 
» sie aufgelöst werden 
oa sie zweckentfremdet werden 
» die Gesellschaft liquidiert wird oder 
ea der Sitz einer Gesellschaft ins Ausland verlegt wird. 
Geht also z.B. der Wert eines Warenlagers zurück, dann sind die in den 
Vorjahren gebildeten Wertberichtigungen an die neuen Verhältnisse anzupas- 
sen, da sie in der bisherigen Höhe nicht mehr gerechtfertigt sind. Überhöhte 
bzw. nicht gerechtfertigte Warenreserven werden von der Steuerverwaltung auf- 
gerechnet und müssen ertragsmässig versteuert werden. 
134 Art. 3 Absatz 2 der Verordnung vom 4.4.1968 betreffend die Bewertung der 
Warenvorräte und die Reservestellungen (siehe Anhang I).
	        

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