Volltext: Abschreibungen, Rückstellungen, privilegierte Warenreserven nach liechtensteinischem Recht

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Warenreserven - Wertansatz gemäss Steuerrecht 
5) bei Rohstoffen, Halb- oder Fertigfabrikaten 
Bei den Rohstoffen, Halb- oder Fertigfabrikaten setzen sich die 
Selbstkosten aus folgenden Positionen zusammen: 
Materialaufwand 
Bezugskosten 
anteilmässige Fabrikationslöhne 
anteilmässige Gemeinkosten (ohne Vertriebskosten) 
3.4. 
Abschreibung des Einstandswertes auf den Marktwert 
Ist eine Ware, welche zum Preis von 100 eingekauft wurde, zum 
Jahresende nur noch 50 Wert, dann muss gemäss Art. 1 der Verordnung betref- 
fend die Bewertung der Warenvorräte (siehe Anhang I) eine Abschreibung in 
Höhe von 50 vorgenommen werden. 
3,5, 
Bildung der privilegierten (stillen) Warenreserve 
Art. 2 der Verordnung betreffend die Bewertung der Warenvorräte 
(siehe Anhang I) bestimmt im weiteren, dass entweder auf dem Einstandswert 
oder auf dem Marktwert, sofern dieser tiefer ist, eine privilegierte (stille) 
Reserve in Höhe von 33 1/3% gebildet werden kann. Diese zusätzliche Reserve- 
bildung muss im Zeitpunkt der Äufnung nicht versteuert werden.
	        

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