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Rückstellungen - Bezeichnung in der Buchhaltung
Der Steuerpflichtige hat das Recht und der Steuerverwalter hat die
Pflicht (sofern er die Beschwerde führt) die Beschwerde vor der
Landessteuerkommission persönlich zu vertreten. Weigert sich der
Steuerpflichtige, die von der Landessteuerkommission verlangten
Auskünfte zu erteilen bzw. Unterlagen vorzulegen, so ist die vom
Steuerpflichtigen erhobene Beschwerde unter Vorbehalt eventueller
Strafverfolgung abzuweisen.'?
))
Beschwerde an den liechtensteinischen Staats-
als Verwaltungsgerichtshof
Gegen die Entscheidung der Landessteuerkommission ist
Beschwerde an den Staatsgerichtshof als Verwaltungsgerichtshof
zulässig, sofern ein einmaliger Steuerbetrag von CHF 1’000.00 oder
aber ein sich wiederholender Steuerbetrag von CHF 200.00 der
Beschwerde zugrunde gelegt werden kann'?,
2.2.14. Bezeichnung von Rückstellungen in der Buchhaltung
Die Kontenbezeichnungen sind jeweils so zu wählen, dass die damit
zusammenhängende Rückstellung genau identifiziert werden kann. Die Bildung
von Rückstellungen in Form von «Sammelpositionen» ist nicht zulässig bzw.
wird von der Steuerverwaltung nicht anerkannt.
122 siehe hierzu Art. 24 SteG
123 siehe hierzu Art. 25 SteG