Volltext: Nach Amerika!

Anwesenheit sowie seinen guten Charakter bezeugten - die formelle 
Petition einreichen und den Eid auf die amerikanische Verfassung 
schwören. Wurde die Petition akzeptiert, erhielt er schliesslich die 
amerikanische Staatsbürgerschaft. Dieses Verfahren ist bis heute im 
wesentlichen gleich geblieben, geändert haben sich lediglich die Vor: 
schriften über Personen, die berechtigt sind, um die amerikanische 
Staatsbürgerschaft nachzusuchen. So fielen 1940 die Rassenschran: 
ken, und seit 1950 muss ein Bewerber englisch lesen, schreiben und 
sprechen können sowie die Geschichte und den Staatsaufbau der Ver- 
einigten Staaten kennen. Er darf ferner keiner rechtswidrigen oder 
regierungsfeindlichen Organisation angehören. 
Eine weitere Änderung betraf die Vereinheitlichung des Aufnahme- 
verfahrens. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden die Unzulänglich- 
keiten des bisherigen Prozedere immer deutlicher: Die Gerichte gaben 
unterschiedliche Dokumente aus und interpretierten die gesetzlichen 
Anforderungen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft nach eigenem 
Gutdünken. Immer mehr kam es auch zu ungesetzlichen oder betrüge- 
rischen Einbürgerungen, wenn beispielsweise kurz vor einer politi- 
schen Wahl ganze Gruppen von Ausländern ohne Überprüfung zu 
amerikanischen Bürgern gemacht wurden. 
1906 verabschiedete der Kongress ein neues Einbürgerungsgesetz, 
das ein einheitliches Aufnahmeverfahren vorschrieb. Taxen und For- 
mulare wurden vereinheitlicht, Einbürgerungen waren der neu ge- 
schaffenen Bundesstelle zu melden. Ein Antragsteller musste überdies 
nachweisen, dass er auf legalem Weg in die Vereinigten Staaten einge- 
reist war. 121 
Die Prärie wird besiedelt. 
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