meindeteilung, die sich im Besitze Frommelts befand, so lange zu ver-
pachten, «bis der vorzuschiessende Betrag mit 5 %igem Zins gedeckt
sein wird».?®
Das Abfahrtsgeld wird aufgehoben
Am 28. April 1847 ersuchte der «unterthänigst gefertigte Andreas
Batliner, Bürger der Gemeinde Schellenberg ... in der Voraussicht in
Texas eine oekonomisch sicherere Grundlage und für sein Alter ruhi-
gere Zukunft sich verschaffen zu können» für sich, seine Gattin Anna
Maria und seinen Sohn Elias um die Bewilligung zur Auswanderung.“
Andreas Batliner war der Bruder des Joseph Batliner, der bereits in
den dreissiger Jahren nach Floyds Knobs ausgewandert war. Da aus
dem Verkauf seines Hauses in Schellenberg mehr als 300 Gulden Erlös
zu erwarten waren, sonst aber keine öffentlichen Verpflichtungen
bestanden, unterbreitete das Oberamt das Gesuch in befürwortendem
Sinn der Hofkanzlei: «In Berücksichtigung des Umstandes, dass Liech-
tenstein ohnehin Bevölkerung genug hat und es nicht ungerathen ist,
einen Unterthan, der sich in seinem Heimatlande nicht mehr wohl
befindet, ziehen zu lassen, dürfte Eine hohe Stelle bewegen, der Bitte
gnädigst Willfährde zu schenken».“ Nachdem die Bewilligung aus
Wien eingetroffen war, teilte das Oberamt dem Gesuchsteller sowie
lem Ortsgericht mit, dass das zehnprozentige Abfahrtsgeld zu entrich-
ien sei und dass die Familie nach der Auswanderung überdies das
Staats- und Gemeindebürgerrecht verliere.“ Im Frühjahr darauf ge-
langte Batliner erneut ans Oberamt und zog in einer Eingabe sein
Gesuch zurück, da er sein Staatsbürgerrecht nicht verlieren wolle und
er auch gar nicht die Absicht habe, sich in Amerika niederzulassen.
sondern lediglich seinen Bruder besuchen wolle.
Zu jener Zeit schien es immer wieder Fälle zu geben, in denen jun-
ge Leute oder ganze Familien sich dem Abfahrtsgeld zu entziehen
suchten, indem sie unter dem Vorwand Pässe und Heimatschriften für
die Reise nach Amerika verlangten, «um dort ihr Glück zu versuchen
und dann vorgeblich wieder zurückzukehren». Jedenfalls sah sich
Landvogt Menzinger genötigt, in einem Kreisschreiben an die Ortsge-
richte darauf hinzuweisen, dass der Fürst schon 1845 verordnet habe.
«derlei Gesuchsteller als Auswanderungsbegehrende zu behandeln».
Er ersuchte die Ortsrichter, bei der «Ausfertigung der Vermögenszeug-
nisse umso genauer vor(zu)gehen, als derlei Auswanderungen darin
Nachtheil bringen, dass bares Geld aus dem Lande gezogen wird, die
Schulden aber, die zum Ankauf von Gütern der Auswanderer gemacht
werden, im Lande zurückbleiben».”
Wenige Tage später wurde Menzingers Sorge um das dem Staat
entgehende Abfahrtsgeld bedeutungslos. Im Rahmen seiner Konzes-
Auswanderung im 19. Jahrhundert