Volltext: Nach Amerika!

wellen, auch Ziele in Kanada und Südamerika gewählt wurden.*® Die 
zahlenmässige Entwicklung blieb allerdings weit hinter früheren Aus- 
wanderungsbewegungen zurück. Zwischen 1945 und 1959 wurden 
lediglich siebzig Fälle registriert. 
Land und Gemeinden fördern die Auswanderung 
Jm die Reise nach Amerika zu ermöglichen, sprachen immer wieder 
Auswanderungswillige bei der Regierung vor, um sich einen Auswan- 
derungsbeitrag zu erbitten. Als sich die Fälle häuften, bat die Regie- 
ung den Landtag um eine grundsätzliche Stellungnahme. «Die Finan- 
zierung der Weiterwanderung der Internierten aus dem Lager in 
Schaan“ hat dem Gedanken in der Bevölkerung Auftrieb gegeben, 
das Land zu einer Finanzierung einer Auswanderung nach Übersee 
anzugehen mit dem Ersuchen, ebenfalls einen Teil der Kosten zu über- 
nehmen», schrieb die Regierung an den Landtag. Es sei zu erwarten, 
dass die Auswanderung zunehme. «Vielfach sind es Personen, die 
schwer tun, das Reisegeld zusammenzubringen, die deshalb an das 
Land herantreten, einen Beitrag zu gewähren und ihnen dadurch zu 
ermöglichen, in Übersee eine neue Existenz aufzubauen.»*" 
Der Landtag befasste sich am 20. November 1947 mit der Angele- 
zenheit. In der Vorberatung war die Finanzkommission zum Schluss 
gekommen, «dass es schwer falle, heute einen Beitrag für die Aus- 
wanderung zu bewilligen, wenn die Arbeitskräfte im Lande selbst 
benötigt werden». Im Plenum jedoch waren die Meinungen geteilt. 
Schliesslich gelangte der Landtag einstimmig zur Auffassung, «dass 
kein genereller Beschluss für die Ausrichtung von Beiträgen gefasst 
werden soll».? Er ermächtigte aber die Regierung, bei «berücksichti- 
gungswürdigen Gesuchen nach ihrem Ermessen zu entsprechen».”“ 
Zukünftig konnte die Regierung also in jenen Fällen einen Auswan- 
Jerungsbeitrag gewähren, in denen Bedürftigkeit vorlag und sich die 
Heimatgemeinde überdies bereit erklärte, einen Beitrag in gleicher 
Jöhe zu leisten.” 
Als sich die Auswanderungsfälle 1948 deutlich zu mehren began- 
nen, wollte die Regierung den liechtensteinischen Emigranten die 
Unterstützung des diplomatischen und konsularischen Apparats der 
Schweiz sichern. Sie wies die liechtensteinische Gesandtschaft in Bern 
an, beim Eidgenössischen Politischen Departement Vorstösse zu unter- 
nehmen, «dass die Schweizerischen Auslandvertretungen sich in glei- 
cher Weise auch der Liechtensteiner hinsichtlich der Stellenvermitt- 
lung annehmen».?* Grosse Unterstützung indes konnte die Schweiz 
nicht anbieten, da sich ihre Gesandtschaften und Konsulate nicht - wie 
man in Vaduz gehofft hatte - mit der Stellenvermittlung für schweize- 
rische Auswanderer befassten. Hingegen unterhielt das Bundesamt für 
ie Auswanderung nach dem Zweiten Weltkrieg 
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