schrift wird für den Elektrizitätssektor eine Transparenz ein:
geführt, welche in den meisten anderen Wirtschaftsberei-
chen nicht gegeben ist. Begründet wird dieses Ausmass an
Transparenz mit der «natürlichen Monopolsituation» der
EVU.
Den Mitgliedsstaaten wird in der Richtlinie auch die Mög-
lichkeit eingeräumt, Aspekte des Umweltschutzes und die
Nutzung heimischer Brennstoffe bei der nationalen Umset
zung zu berücksichtigen. So können die Mitgliedsstaaten
dem Betreiber von Übertragungsnetzen zur Auflage ma:
chen, dass solche Erzeugungsanlagen bevorrangt werden,
n denen erneuerbare Energieträger oder Abfälle einge
setzt werden oder die nach dem Prinzip der Kraft: Wärme
Kopplung arbeiten.
Und Art. 8 Abs. 4 gibt zudem die Möglichkeit bis zu 15 %
des gesamten Elektrizitätsverbrauches eines Landes vorran
gig aus Erzeugungsanlagen abzurufen, die einheimische
Primärenergieträger als Brennstoffe einsetzen.
‚eider sieht es derzeit danach aus, als ob die Mitglieds:
staaten in sehr unterschiedlichem Ausmass von diesen Er
mächtigungen Gebrauch machen, was zu einer gewissen
Wettbewerbsverzerrung führt.
Stand der Umsetzung der Richtlinie in Österreich
Zum besseren Verständnis der Umsetzungsproblematik er-
scheint eine kurze Darstellung der derzeitigen Organisa-
tion der Österreichischen Elektrizitätswirtschaft und einiger
anergiewirtschaftlicher Aspekte hilfreich
Die Organisation der österreichischer
Clektrizitätswirtschaft
Die österreichische Elektrizitätswirtschaft ist dreistufig orga
nisiert. Die Rahmenbedingungen sind im 2. Verstaat
ichungsgesetz aus 1947 festgelegt, in dem nicht nur — wie
der Name vielleicht vermuten liesse — die Eigentumsverhält-
nisse an den Unternehmen, sondern vor allem auch deren
Zusammenarbeit und‘ Aufgabenteilung geregelt sind.
Die Unternehmensgruppe des Verbund, bestehend aus der
Verbundgesellschaft und ihren Tochtergesellschaften, steht
für mehr als die Hälfte der österreichischen Stromproduk
ton und den überregionalen Transport.
Die Verbundgesellschaft beliefert die Landesgesellschaften
als Elektrizitätsgesellschaften der neun Bundesländer, so-
wie einige grosse industrielle Abnehmer. Die Landeselektri-
zitätsgesellschaften versorgen ihrerseits die Stromkunden in