Volltext: 75 Jahre Liechtensteinische Kraftwerke

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Möglichkeiten der (Teil)privati- 
sierung der Liechtensteinischen 
Kraftwerke 
Die Frage einer Privatisierung 
bzw. Teilprivatisierung der Liech- 
tensteinischen Kraftwerke wurde 
von den zuständigen Organen der 
Anstalt in den letzten Jahren 
ziner eingehenden Überprüfung 
unterzogen ... 
Die bisherigen Abklärungen 
haben ergeben, dass im Falle 
einer Privatisierung bzw. Teilpri- 
vatisierung der Liechtensteini- 
schen Kraftwerke vor allem im 
Bereich der Erzeugung und Ab- 
gabe von elektrischer Energie mit 
gravierenden Auswirkungen zu 
rechnen wäre. Dies würde insbe- 
sondere die Festlegung des 
Stromtarifes betreffen, wenn pri- 
vate Geldgeber dabei ihre ent- 
sprechenden Interessen wahrneh: 
men würden. Die Regierung teilt 
die Bedenken der zuständigen 
Stellen der Liechtensteinischen 
Kraftwerke, welche es als proble 
matisch erachten, wenn bei der 
Festlegung von Stromtarifen ein 
zelne Interessengruppen ihren 
Einfluss geltend machen könnten. 
Bei der Festlegung des Stromta- 
rifes sind aber andere, nämlich 
volkswirtschaftlich relevante 
Kriterien zu berücksichtigen .. 
In die Überprüfungen betref- 
fend die Privatisierung bzw. Teil- 
privatisierung der Liechtensteini- 
schen Kraftwerke wurden auch 
die Bereiche Hausinstallationen 
und Elektrofachgeschäft einbezo- 
gen. Auch in diesen Bereichen 
müssen die Auswirkungen von 
Privatisierungsmassnahmen ein: 
gehend überprüft werden. Die 
Liechtensteinischen Kraftwerke 
erbringen nämlich mit der 
kostenlosen Energieberatung, 
einem Störungsdienst rund um 
die Uhr, einer Reparaturwerk- 
statt für die Wiederinstandstel- 
lung defekter Elektrogeräte etc. 
Dienstleistungen, welche von pri- 
vaten Unternehmen nicht in die- 
sem Ausmass erbracht werden . 
Nach Ansicht der Regierung 
kann deshalb die Frage nach der 
Möglichkeiten einer Privatisie- 
rung bzw. Teilprivatisierung der 
Liechtensteinischen Kraftwerke 
zum gegenwärtigen Zeitpunkt 
nicht abschliessend beantwortet 
werden... 
Aus der Interpellationsbeantwortung 
der Regierung an den Landtag des 
Türstentums Liechtenstein zur Inter- 
pellation vom 24. August 1993 
betreffend die Organisationsstruktu 
und (Teil}Privatisierung der Liechter 
steinischen Kraftwerke 
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 
Jahrgang 1994 Nr. 72 ausgegeben anı 25, November 1994 
Gesetz 
vom 14, September 1994 
über die Abänderung des Gesetzes betreffend die 
Liechtensteinischen Kraftwerke 
Dem nschschenden vom Landtrp gefassten Beschluss erteike ich Meine 
VE 
Das Gesetz vom !6, Juni 1947 betreffend die Liechtensteinischen Kraft- 
‚erke. LGBL 1947 Ne. 30, wird wie folgı abzeindert: 
Sa 
1) Zweck der Liechrensteinischen Kraftwerke ist die Erzeugung, der 
Erwerb, die Übertragung und die Abgabe von eicktrischem Strom für die 
Jersorgung des Landes mit elektrischer Energie sowie der Handel mit {n- 
‚tallationsmaterial, elektrischen Apparaten und Zubehör jeglicher Art ein 
‚chliesslich aller damit verbundenen Dienstleistungen. 
2) Zur Efreichung dieses Zweckes werden die Liechtenateinischen 
Krafowerke, unter Berücksichtigung ihrer volkswirtschafılichen Verantwos- 
ung, insbesondere: 
:) einen möglichst hohen Eigenversorgungsgrad des Landes ansıreben: 
notwendige Vorkehrungen treffen, um eine reduzierte Stromversor- 
gung des Landes in Notzeiten (Notversorgung) zu gewährleisten; 
zusätzliche Quellen zur Erzeugung elcksrischer Energie erschliessen 
and Hürdbenn 
Der vom Landtag im September 
1994 verabschiedete neue Zweck- 
artikel des LKW-Gesetzes gibt 
uns den notwendigen Handlungs- 
spielraum, um unser Unterneh- 
men auf die Anforderungen des 
heutigen Energiemarktes auszu- 
richten. Gegenüber der eng ge- 
steckten Fassung von 1947 deck1 
der neue gesetzliche Rahmen 
unter dem Blickwinkel wirt- 
schaftlicher Aspekte auch den 
Umwelt- und Landschaftsschutz, 
das Energiesparen, die Förderung 
alternativer Energietechnologien 
u.a.m. ab. 
Geschäfisbericht 1994 
Neuwahl des Aufsichtsrates 
durch den Landtag 
Präsident: Berthold Nägele, 
Landstrasse 384, Triesen. 
Mitglieder: Daniel Beck, 
Rotenboden 98, Triesenberg, 
Edy Hassler, St. Georgstr. 158 
Schellenberg. 
Ersatzmitglieder: Franz Beck. 
Sütigerwies 668, Triesenberg; 
Helga Beck-Meier, Wiesengasse 
41, Schaan. 
Rechenschaftsbericht 1994 der 
Regierung des Fürstentums Liech 
tenstein an den Hohen Landtag 
S. 69
	        

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