arlberg vertreten] und disziplinenübergreifend (sämtliche Schutz- und Nutzungsaspekte sind
zu berücksichtigen) tätig ist, prüft in der entsprechenden Arbeitsgruppe auch Möglichkeiten
der Energiegewinnung durch Nutzung der Wasserkraft, Wenn überhaupt, dann kann ein
Energienutzungsprojekt am Alpenrhein wohl nur im Wege dieser grenzüberschreitenden
und interdisziplinären Zusammenarbeit gefunden werden.
Ahnliche Schwierigkeiten, wenngleich in sehr viel kleinerer Dimension, ergeben sich bei-
spielsweise auch bei verschiedenen Projekten zur energetischen Nutzung des Binnenka-
nals. Die heute bei Bevölkerung und Behörden gleichermassen bestehende Sensibilität ge
genüber Umweltfragen und die entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen im Natur
schutzgesetz, dem in Entstehung befindlichen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü-
fung und weiteren einschlägigen Erlassen machen es zunehmend schwierig, Energiege-
winnungsprojekte zu realisieren, auch wenn sie für sich betrachtet den energiepolitischen
Grundsätzen entsprechen würden. Dabei soll auch mit Bezug auf die erwähnten Binnen-
kanalprojekte nicht verschwiegen werden, dass sich selbstverständlich auch bei diesen die
Frage der Wirtschaftlichkeit dringend stellt.
Das Gesetz über die Förderung des Energieparens
Zur Erreichung der oben dargestellten übergeordneten Ziele der Energiepolitik bildet die
sparsame und rationelle Energienutzung die zentrale Massnahme. Die Möglichkeiten,
Energie zu sparen, sind heute immer noch in hohem Masse nicht ausgenützt. Es fehlt zum
Teil am Wissen, vor allem aber am ökonomischen Anreiz, energiesparende Massnahmen
zu ergreifen.
Vor diesem Hintergrund hat die Regierung ein auf einem Anreizsystem beruhendes Modell
zur Förderung des Energiesparens ausgearbeitet, Nachdem etwa die Hälfte der in Liech-
lenstein konsumierten Energie für die Beheizung von Bauten aufgewendet wird, setzt die-
ses Modell bewusst im Bereich der beheizten Bauten an. Insbesondere bei Altbauten liegt
sin erhebliches Energiesparpotential. Bei der kompletten energetischen Sanierung der
Gebäudehülle und der Haustechnik lässt sich eine Reduktion des Energieverbrauchs von
durchschnittlich etwa 50 Prozent erreichen. Bei hundert Bauten können so beispielsweise
200 Tonnen Heizöl gespart werden.
Das integrale Förderungsmodell ist sowohl auf die Wärmedämmung von Gebäuden als
auf die sog. Haustechnikanlagen (beispielsweise bestimmte Feuerungsanlagen inkl. Holz-
heizungen, Wärmepumpen usw.) anwendbar und sieht auch die Förderung von Sonnen-
Kollektoren zur Warmwasseraufbereitung oder zur Stromerzeugung (Photovoltaik) vor.