Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) wurde 1861
gegründet und ist von ihrer Rechtsnatur her eine selbständige
Anstalt des öffentlichen Rechts. In Bezug auf ihre Geschäftstä-
tigkeit weist sie Parallelen mit den Schweizer Handelsbanken
auf und bietet ihren Kunden einerseits die Sicherheit einer
Staatsbank und andererseits die Dienstleistungen einer mo-
dernen Universalbank. Im Inlandgeschäft ist sie die führende
Hypothekarbank.
Die Bank in Liechtenstein AG (BIL), gegründet 1920 in
Vaduz, ist ein internationales Finanz-Dienstleistungsunterneh-
men mit Privatbankcharakter. Sie gehört zur Fürstvon Liechten-
stein-Stiftung und ist weltweit auf bedeutenden Finanzplätzen
vertreten. Ihre Partizipationsscheine werden an den schwei-
zerischen und deutschen Börsen gehandelt. Schwerpunkt
ihrer Tätigkeit ist die Anlageberatung und Vermögensverwal-
tung für private und institutionelle Kunden.
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Die Verwaltungs- und Privat-Bank AG (VPBank)
wurde 1956 gegründet und hat sich seither zu einer eigentli-
chen Publikumsgesellschaft mit breit gestreuten, börsenkotier-
ten Aktien entwickelt, die sich jedoch mehrheitlich in liechten-
steinischem Besitz befinden. Sie ist in ihrem Umfeld wesentlich
nach der Schweiz orientiert und pflegt als Universalbank alle
Bankgeschäfte mit Schwerpunkt auf Anlageberatung und Ver-
mögensverwaltung.
Liechtenstein - ein Bankplatz,
aber kein Finanzplatz
Im Zuge des in den fünfziger Jahren
einsetzenden wirtschaftlichen Auf-
schwungs mehrten sich bei der liech-
tensteinischen Regierung die Gesu-
che um Neugründungen von Ban-
ken. Es bestanden Strömungen,
Liechtenstein zu einem Finanzzen-
Irum im EFTA-Raum zu machen und
ihm eine ähnliche Rolle zuzuwei-
sen, wie sie Luxemburg heute inner-
halb der EG hat.
sion Konzessionsbehörde, in Liech-
tenstein die Regierung, die für ihren
Entscheid zusätzlich der Zustimmung
des Landtags (Parlament) bedarf
Ausserdem ist die Zulassung an die
Bedingung geknüpft, dass die örtli
chen und gesamtwirtschaftlichen
Bedürfnisse eine zusätzliche Bank
-echtfertigen. So ist es bis heute zu
keinen Bank-Neugründungen ge
kommen.
aussetzungen eines internatio-
nalen Finanzplatzes.
Liechtenstein ist somit zwar ein
wichtiger überregionaler Bankplatz,
im übrigen aber Teil des Finanzplat-
zes Schweiz.
Gute Zukunftsaussichten
Alle drei liechtensteinischen Ban-
ken haben in den letzten Jahren ihre
Infrastruktur wesentlich ausgebaut,
um ihrer internationalen Kundschaft
einen optimalen Service zu bieten:
Vieles deutet darauf hin, dass sie
ihre Aktivitäten in den nächsten
Jahren vor allem in Richtung An-
lageberatung und Vermögensver-
waltung weiterentwickeln und sa
der Bedeutung des Bankplatzes
Liechtenstein in Europa noch mehr
Gewicht geben werden.
Trotzdem werden immer wieder
Stimmen laut, die Liechtenstein als
Finanzplatz sehen wollen. Zu die
sem Attribut fehlen aber wichtige
Voraussetzungen: Einmal ist das
Volumen der drei liechtensteinischen
Banken im Vergleich zur Schweiz
äusserst bescheiden und macht
ediglich rund 1,5 Prozent des Bi-
anztotals aller Schweizer Banken
aus. Zum anderen fehlen in Liech
tenstein ein internationaler Banken-
apparat, eine eigene Wertpapier-
börse und ein eigener Geld- und Ka:
pitalmarkt- alles unabdingbare Vor
Die Regierung des Fürstentums Liech-
tenstein indes war zurückhaltend
und liess neben den bestehenden
Banken kein weiteres Bankinstitut
mehr zu. 1960 wurde zudem das
Gesetz über Banken und Sparkas-
sen verabschiedet, das sich im
wesentlichen an die schweizerische
Bankengesetzgebung hält, aber in
einigen Punkten - beispielsweise in
der Konzessionierung - wesentlich
schärfere Bestimmungen kennt. In
der Schweiz ist die Bankenkommis-