Volltext: Fürstentum Liechtenstein

Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) wurde 1861 
gegründet und ist von ihrer Rechtsnatur her eine selbständige 
Anstalt des öffentlichen Rechts. In Bezug auf ihre Geschäftstä- 
tigkeit weist sie Parallelen mit den Schweizer Handelsbanken 
auf und bietet ihren Kunden einerseits die Sicherheit einer 
Staatsbank und andererseits die Dienstleistungen einer mo- 
dernen Universalbank. Im Inlandgeschäft ist sie die führende 
Hypothekarbank. 
Die Bank in Liechtenstein AG (BIL), gegründet 1920 in 
Vaduz, ist ein internationales Finanz-Dienstleistungsunterneh- 
men mit Privatbankcharakter. Sie gehört zur Fürstvon Liechten- 
stein-Stiftung und ist weltweit auf bedeutenden Finanzplätzen 
vertreten. Ihre Partizipationsscheine werden an den schwei- 
zerischen und deutschen Börsen gehandelt. Schwerpunkt 
ihrer Tätigkeit ist die Anlageberatung und Vermögensverwal- 
tung für private und institutionelle Kunden. 
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Die Verwaltungs- und Privat-Bank AG (VPBank) 
wurde 1956 gegründet und hat sich seither zu einer eigentli- 
chen Publikumsgesellschaft mit breit gestreuten, börsenkotier- 
ten Aktien entwickelt, die sich jedoch mehrheitlich in liechten- 
steinischem Besitz befinden. Sie ist in ihrem Umfeld wesentlich 
nach der Schweiz orientiert und pflegt als Universalbank alle 
Bankgeschäfte mit Schwerpunkt auf Anlageberatung und Ver- 
mögensverwaltung. 
Liechtenstein - ein Bankplatz, 
aber kein Finanzplatz 
Im Zuge des in den fünfziger Jahren 
einsetzenden wirtschaftlichen Auf- 
schwungs mehrten sich bei der liech- 
tensteinischen Regierung die Gesu- 
che um Neugründungen von Ban- 
ken. Es bestanden Strömungen, 
Liechtenstein zu einem Finanzzen- 
Irum im EFTA-Raum zu machen und 
ihm eine ähnliche Rolle zuzuwei- 
sen, wie sie Luxemburg heute inner- 
halb der EG hat. 
sion Konzessionsbehörde, in Liech- 
tenstein die Regierung, die für ihren 
Entscheid zusätzlich der Zustimmung 
des Landtags (Parlament) bedarf 
Ausserdem ist die Zulassung an die 
Bedingung geknüpft, dass die örtli 
chen und gesamtwirtschaftlichen 
Bedürfnisse eine zusätzliche Bank 
-echtfertigen. So ist es bis heute zu 
keinen Bank-Neugründungen ge 
kommen. 
aussetzungen eines internatio- 
nalen Finanzplatzes. 
Liechtenstein ist somit zwar ein 
wichtiger überregionaler Bankplatz, 
im übrigen aber Teil des Finanzplat- 
zes Schweiz. 
Gute Zukunftsaussichten 
Alle drei liechtensteinischen Ban- 
ken haben in den letzten Jahren ihre 
Infrastruktur wesentlich ausgebaut, 
um ihrer internationalen Kundschaft 
einen optimalen Service zu bieten: 
Vieles deutet darauf hin, dass sie 
ihre Aktivitäten in den nächsten 
Jahren vor allem in Richtung An- 
lageberatung und Vermögensver- 
waltung weiterentwickeln und sa 
der Bedeutung des Bankplatzes 
Liechtenstein in Europa noch mehr 
Gewicht geben werden. 
Trotzdem werden immer wieder 
Stimmen laut, die Liechtenstein als 
Finanzplatz sehen wollen. Zu die 
sem Attribut fehlen aber wichtige 
Voraussetzungen: Einmal ist das 
Volumen der drei liechtensteinischen 
Banken im Vergleich zur Schweiz 
äusserst bescheiden und macht 
ediglich rund 1,5 Prozent des Bi- 
anztotals aller Schweizer Banken 
aus. Zum anderen fehlen in Liech 
tenstein ein internationaler Banken- 
apparat, eine eigene Wertpapier- 
börse und ein eigener Geld- und Ka: 
pitalmarkt- alles unabdingbare Vor 
Die Regierung des Fürstentums Liech- 
tenstein indes war zurückhaltend 
und liess neben den bestehenden 
Banken kein weiteres Bankinstitut 
mehr zu. 1960 wurde zudem das 
Gesetz über Banken und Sparkas- 
sen verabschiedet, das sich im 
wesentlichen an die schweizerische 
Bankengesetzgebung hält, aber in 
einigen Punkten - beispielsweise in 
der Konzessionierung - wesentlich 
schärfere Bestimmungen kennt. In 
der Schweiz ist die Bankenkommis-
	        

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