den Staaten, ist doch der kleinere
Partner auch in diesen Bereichen
auf eine enge Zusammenarbeit mit
dem schweizerischen Nachbarn
angewiesen.
Schweiz stellt grösstes Aus-
länderkontingent
Die schweizerisch-liechtensteini-
schen Beziehungen beschränken
sich allerdings nicht nur auf das ver-
raglich Festgelegte. Über die Rhein-
grenze verbinden neben Brücken
auch gemeinsame Aufgaben und
Probleme und eine Vielzahl vertief
ter persönlicher Beziehungen. Liech-
tenstein ist kirchlich seit altersher ein
Teil des Bistums Chur und damit
heute das einzige ausländische
Staatsgebiet, das einem schweize-
rischen Bistum zugehört. Die in Liech-
tenstein wohnhaften Schweizer stel
'en das grösste Ausländerkontingent.
Am 31. Dezember 1988 waren es
4'433 Personen.
1946 hat der Schriftsteller Hermann
Hiltbrunner das schweizerisch-liech-
‚ensteinische Verhältnis folgender-
massen umschrieben: “Die Zoll und
Währungsunion zwischen den bei-
den Ländern und ihre postmässige
Zusammenarbeit. bringt nur das
öffentlich zum Ausdruck, was inner-
lich möglich ist. Denn man kann
nicht zusammen wirtschaften, wenn
man nicht irgendwie verwandt und
innerlich gleichgestimmt ist. Wer
aber in dieser Zusammenarbei
nichts anderes sieht als eine Interes
sengemeinschaft, dem möchte ent
gegnet werden, dass ohne Ahnlich:
keit der Partner deren Interessen
sehr bald unähnlich zu werden pfle-
gen. Verwandt sein, gleichgestimmt
sein - das heisst: sich gutgesinnt
sein. Es heisst, nicht gleich sein
schlechthin. Aber nichts soll uns
hindern, über alle Verträge und
mögliche Verschiedenheit hinaus
einander gutgesinnt zu sein und zu
bleiben. Denn dieses allein und das
Wohlwollen, das ihm zugrunde
liegt, fördert das wahre Menschli-
che in uns.”
Kontinuität in den Beziehun-
gen
3ei allem Wandel im Verlaufe der
Zeit können wir heute doch deutli-
che Konstanten der schweizerisch-
liechtensteinischen Beziehungen
feststellen. Die durch den Zollver-
Itrag und weitere Abkommen ge-
schaffene Einheit des Wirtschafts
raumes hat während‘ des ganzen
Zeitraumes sehr günstige Auswir-
kungen vor allem für den kleineren
Partner gehabt. Gute Nachbar-
schaft, Freundschaft, besondere
Herzlichkeit sind bei weitgehender
Gemeinsamkeit der Interessen, die
aber die Eigenständigkeit der Part-
ner keineswegs ausschliesst, die
dauernden Merkmale des gegen-
seitigen Verhältnisses. Es ist zu hoffen
und zu wünschen, dass diese Konti-
nuität in den Beziehungen zwischen
der Schweizerischen Eidgenossen-
schaft und dem Fürstentum Liechten-
stein auch in Zukunft erhalten bleibt.
1988: MEHR ALS 1'000 NEUE ARBEITSPLÄTZE
Zeschäftigunas- und Arbeitsmarktlaae - Zahl der Grenzgänger stieg um 12,5 %
Im Jahre1988 sind im Fürstentum Liechten-
stein über 1’000 Arbeitsplätze neu entstan-
den, was einer Zunahme gegen über 1987
um ca, 6 Prozent entspricht. Insgesamt be-
schäftigte die liechtensteinische Wirtschaft per
Ende Dezember 1988 etwa 19’200 (Vorjahr
18’108) Arbeitskräfte.
Wie aus dem jüngsten Bericht des Volkswirtschaftsam-
tes zur Wirtschaftslage hervorgeht, war diese Auswei-
tung des Arbeitsplatzangebots nur durch eine verstärkte
Einstellung von Grenzgängern aus den Schweizer Nach-
barkantonen und aus Vorarlberg möglich. Die Zahl der
Grenzgänger stieg im Vergleich zum Vorjahr um 12,5
Prozent von 5‘687 auf 6'395 Personen. Etwa 40
Prozent der Arbeitsplätze im Fürstentum Liechtenstein
sind von Liechtensteinern besetzt, 60 Prozent von Aus
‚ändern. Wegen der guten Konjunkturlage blieb auch
1988 die Arbeitslosenquote stabil auf 0,1 Prozent. Im
Monatsdurchschnitt waren 21 Ganzarbeitslose regi-
striert. Davon hatten durchschnittlich zwölf Anspruch
auf Arbeitslosenentschädigung.
Mangel an Fachkräften
Im Monatsdurchschnitt wurden 106 offene Stellen
gemeldet. Aufgrund der guten Konjunkturlage ist ein
deutlicher Mangel an Fachkräften festzustellen. Die
liechtensteinischen Unternehmen beklagen sich über
grosse Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von quali-
fiziertem Personal.