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Kurzfassung der wesentlichsten Aussagen der vorliegenden Gutachten
" SEDE " (Vevey, November 1971) und Schlussbericht der Kommission
Destillationsanlage Sennwald (Januar 1972).
“Rheinisch-Westfälischer Ueberwachungsverein e.V., TUE V (20.9.72)
mit mündlichen Erläuterungen durch Dr. Gilbert in Vaduz am 18.10.72,
im Auftrage der Fürstlichen Regierung.
"Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich"
(Prof. Dr. Schär, 9.10.72),
im Auftrage der Schweiz. Gesellschaft für Umweltschutz.
SED
E
SEDE bezeichnet als gefährdete Zonen: Ein Baumvorhang, 500 m von
der brojektierten Anlage entfernt. "Der Vollständigkeit halber wurden
auch die maximal möglichen Konzentrationen bei zwei weiteren kleinen
Geländeerhöhungen berechnet“ (SEDE S.14) - nämlich beim sog. Bergli
und dem Schellenberg (wobei nicht erwähnt wird, dass diese Erhöhung
sich in Liechtenstein befindet). Man bezeichnet die dort zu erwarte-
ten Immissionen als "bedeutend unterhalb des empfohlenen Grenzwertes
liegend" (SEDE S.2).
Die meteorologischen Bedingungen werden als relativ günstig bezeich-
net (SEDE S.2).
Die max. Kurzzeit-Immissionserhöhung am Schellenberg beträgt bei un-
günstigsten Wetterlagen 0.58 mg S02/m3 Luft (0.2 ppm) (SEDE S.14).
Mit der vorhandenen max. Grundbelastung (Halbstundenwert) von 0.1 mg
(0.03 ppm) ergeben sich 0.68 mg S0»/m3 Luft. Somit wird der maximale