Volltext: Vaduzer Wein

einen Gulden.!* Für nicht gelieferten Weingarten- 
dung war der Gegenwert in Geld in die fürstliche 
Rentkasse zu entrichten. !*! 
L,andvogt Schuppler setzte die Vorschläge Hauers 
um und verfügte, dass “ein genaues Verzeichnis von 
allen Vaduzer und Schaaner Bürgern, welche eine 
Fuhr Dung in die herrschaftlichen Vaduzer Wein- 
zärten abzugeben verpflichtet sind”, verfasst werde. 
Die Bürger wurden angewiesen, den Dung an den 
bestimmten Tagen “sicher, in rechter Güte und 
Menge, bei sonstiger Strafe von einem Gulden” abzu- 
führen. Die Weingartenmeister wurden einmal mehr 
an ihre Aufsichtspflichten erinnert. Sie sollten, “wenn 
ihnen der Dienst lieb ist . . . nicht darauf sehen, ob sie 
sich mit einem liederlichen, unordentlichen, mithin 
schädlichen. Arbeiter verunlieben”, diese vielmehr 
anzeigen, damit sie “abgeschafft” werden könnten.!4? 
Aufhebung der Fronen 
Die genannten Fronen, die im mittelalterlichen Herr- 
schaftsprinzip wurzelten, waren keine besonders 
harte direkte Belastung für die Winzer. Sie bean- 
spruchten aber immerhin wertvolle Arbeitszeit. Für 
die Herrschaft brachten sie bestenfalls geringen Vor- 
teil. Das Oberamt erachtete in vielen Fällen die Arbeit 
im Taglohn für die fürstlichen Renten günstiger als 
Fronarbeit. 1! 
im Revolutionsjahr 1848 wurde die unentgeltliche 
Aufhebung der bestehenden Feudallasten, darunter 
auch der verschiedenen Fronen, gefordert. Der jähr- 
liche Ertrag an Fronen im Bereich des Weinbaus 
wurde damals vom fürstlichen Oberamt wie folgt 
Deziffert: 144 
Frondungfuhren ä 35 Kreuzer 126 fl 20 kr 
"aus Vaduz 100, aus Schaan 120 Fuhren) 
Handfronen ä 20 Kreuzer 116 fl 40 kr 
‚aus Vaduz 150, aus Schaan 200 Tage) 
"uhrfronen ä 30 Kreuzer 105 fl 
‘aus Vaduz 90, aus Schaan 120 Fuhren) 
Lotal 
2347 fl 60 kr 
Durch eine fürstliche Resolution vom 11. Mai 1848 
wurden sämltiche obengenannte Fronen ab 1. Juli 
1848 als abgeschafft erklärt.!® 
Löhne und Verdienst 
Die Arbeit in den herrschaftlichen und klösterlichen 
Weingärten verschaffte den Bewohnern wichtigen 
Verdienst. Sie wurde in älterer Zeit vielfach mit einem 
Anteil am Ertrag oder durch Vergabe von Lehengü- 
‚ern abgegolten. Gemäss Brandisischem Urbar wur- 
den für die Bearbeitung der Weinberge in Vaduz 
40 Pfund Pfennige und 20 Viertel Weizen ausgelegt. 
Zudem waren dafür noch 20 Äcker und zweieinhalb 
‘Mannmahd” Wiesen zur Benützung vergeben.!#6 
Später wurde vermehrt im Taglohn gearbeitet. 
Die Arbeiten wurden je nach Art unterschiedlich 
bezahlt. Für leichtere Arbeiten, die auch von Frauen 
oder Kindern geleistet werden konnten, gab es weni- 
zer, für besonders schwere Arbeiten entsprechend 
nehr Lohn. 
Aus den seit 1750 fast lückenlos vorhandenen 
Rentamtsbüchern könnten die Löhne eruiert und de- 
ven Entwicklung über einen langen Zeitraum verfolgt 
werden. Eine solche Erhebung war im Rahmen dieses 
Beitrags nicht möglich. Es können hier nur aus weni- 
zen Jahren einige Lohnbeispiele vorgelegt werden. 
Gemäss Rentrechnung von 1726147 sind allein für 
den Bockwingert 453 Gulden an Taglöhnen ausgege- 
ben worden. Neun Kreuzer Taglohn gab es für das 
135 Fritz, Entwurf (1785). 
36 LB Schuppler (1815), S. 407£. 
37 LLA Rentamtsakten 1820. 
38 LLA Rentamtsakten 1844. 
39 LLA RA 9/1/1, Dekret, “in der Gemeind Vadutz und Schaan 
vor den Kirchen öffentlich kund zu machen”, 3. März 1798. 
'40 LB Hauer (1808), S. 87. 
4 LB Schuppler (1815), S. 392. 
'2 LLA RB W 4, Schuppler an die herrschaftlichen Weingarten- 
und Torkelmeister zu Vaduz, Paul Boss und Anton ÖOspelt, 
7. März 1809. 
43 Ospelt, Wirtschaftsgeschichte, S. 105. 
44 A.2.0., 5. 130-182. 
45 A.a.O., S. 132. 
146 Vgl. oben S. 19 und 22; Büchel (1906), S. 59. 
147 LLA Rentamtsrechnung 1726.
	        

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