einen Gulden.!* Für nicht gelieferten Weingarten-
dung war der Gegenwert in Geld in die fürstliche
Rentkasse zu entrichten. !*!
L,andvogt Schuppler setzte die Vorschläge Hauers
um und verfügte, dass “ein genaues Verzeichnis von
allen Vaduzer und Schaaner Bürgern, welche eine
Fuhr Dung in die herrschaftlichen Vaduzer Wein-
zärten abzugeben verpflichtet sind”, verfasst werde.
Die Bürger wurden angewiesen, den Dung an den
bestimmten Tagen “sicher, in rechter Güte und
Menge, bei sonstiger Strafe von einem Gulden” abzu-
führen. Die Weingartenmeister wurden einmal mehr
an ihre Aufsichtspflichten erinnert. Sie sollten, “wenn
ihnen der Dienst lieb ist . . . nicht darauf sehen, ob sie
sich mit einem liederlichen, unordentlichen, mithin
schädlichen. Arbeiter verunlieben”, diese vielmehr
anzeigen, damit sie “abgeschafft” werden könnten.!4?
Aufhebung der Fronen
Die genannten Fronen, die im mittelalterlichen Herr-
schaftsprinzip wurzelten, waren keine besonders
harte direkte Belastung für die Winzer. Sie bean-
spruchten aber immerhin wertvolle Arbeitszeit. Für
die Herrschaft brachten sie bestenfalls geringen Vor-
teil. Das Oberamt erachtete in vielen Fällen die Arbeit
im Taglohn für die fürstlichen Renten günstiger als
Fronarbeit. 1!
im Revolutionsjahr 1848 wurde die unentgeltliche
Aufhebung der bestehenden Feudallasten, darunter
auch der verschiedenen Fronen, gefordert. Der jähr-
liche Ertrag an Fronen im Bereich des Weinbaus
wurde damals vom fürstlichen Oberamt wie folgt
Deziffert: 144
Frondungfuhren ä 35 Kreuzer 126 fl 20 kr
"aus Vaduz 100, aus Schaan 120 Fuhren)
Handfronen ä 20 Kreuzer 116 fl 40 kr
‚aus Vaduz 150, aus Schaan 200 Tage)
"uhrfronen ä 30 Kreuzer 105 fl
‘aus Vaduz 90, aus Schaan 120 Fuhren)
Lotal
2347 fl 60 kr
Durch eine fürstliche Resolution vom 11. Mai 1848
wurden sämltiche obengenannte Fronen ab 1. Juli
1848 als abgeschafft erklärt.!®
Löhne und Verdienst
Die Arbeit in den herrschaftlichen und klösterlichen
Weingärten verschaffte den Bewohnern wichtigen
Verdienst. Sie wurde in älterer Zeit vielfach mit einem
Anteil am Ertrag oder durch Vergabe von Lehengü-
‚ern abgegolten. Gemäss Brandisischem Urbar wur-
den für die Bearbeitung der Weinberge in Vaduz
40 Pfund Pfennige und 20 Viertel Weizen ausgelegt.
Zudem waren dafür noch 20 Äcker und zweieinhalb
‘Mannmahd” Wiesen zur Benützung vergeben.!#6
Später wurde vermehrt im Taglohn gearbeitet.
Die Arbeiten wurden je nach Art unterschiedlich
bezahlt. Für leichtere Arbeiten, die auch von Frauen
oder Kindern geleistet werden konnten, gab es weni-
zer, für besonders schwere Arbeiten entsprechend
nehr Lohn.
Aus den seit 1750 fast lückenlos vorhandenen
Rentamtsbüchern könnten die Löhne eruiert und de-
ven Entwicklung über einen langen Zeitraum verfolgt
werden. Eine solche Erhebung war im Rahmen dieses
Beitrags nicht möglich. Es können hier nur aus weni-
zen Jahren einige Lohnbeispiele vorgelegt werden.
Gemäss Rentrechnung von 1726147 sind allein für
den Bockwingert 453 Gulden an Taglöhnen ausgege-
ben worden. Neun Kreuzer Taglohn gab es für das
135 Fritz, Entwurf (1785).
36 LB Schuppler (1815), S. 407£.
37 LLA Rentamtsakten 1820.
38 LLA Rentamtsakten 1844.
39 LLA RA 9/1/1, Dekret, “in der Gemeind Vadutz und Schaan
vor den Kirchen öffentlich kund zu machen”, 3. März 1798.
'40 LB Hauer (1808), S. 87.
4 LB Schuppler (1815), S. 392.
'2 LLA RB W 4, Schuppler an die herrschaftlichen Weingarten-
und Torkelmeister zu Vaduz, Paul Boss und Anton ÖOspelt,
7. März 1809.
43 Ospelt, Wirtschaftsgeschichte, S. 105.
44 A.2.0., 5. 130-182.
45 A.a.O., S. 132.
146 Vgl. oben S. 19 und 22; Büchel (1906), S. 59.
147 LLA Rentamtsrechnung 1726.