Volltext: Vaduzer Wein

von vier Eigentümern, wovon die grösste Fläche mit 
1’405 Klafter zum Roten Haus gehört. Mit diesem 
Eigentümer konnte eine Regelung getroffen werden, 
die für alle späteren Abgeltungen des Bauverbots in 
der Rebzone — ausser der Rebzone beim “Löwen” — 
wertmässig als Grundlage diente. Auf der Basis ver- 
schiedener Verkehrswertschätzungen wurde ein Mit- 
ielwert von 1’450 Franken pro Klafter errechnet. Für 
die Abgeltung des Bauverbots einigte man sich auf 
den Betrag von 1’300 Franken pro Klafter. Damit 
wurde dem Eigentümer die Wertverminderung 
durch Umzonierung von der Bauzone in die Rebzone 
ausgeglichen. Im Fall “Rotes Haus” ergab dies einen 
Betrag von 1’826’500 Franken. Dieser Betrag wurde 
abgegolten mit Baugrund-Realersatz in der Au im 
Wert von 753’210 Franken und einer finanziellen 
Entschädigung von 1’073’290 Franken. Die kleinste 
Fläche mit 322 Klaftern gehört anteilmässig zwei 
Besitzern und wurde im Rahmen einer Erbteilung 
und Arrondierung im Tauschweg durch die 
Gemeinde abgegolten. Für solche Tauschgeschäfte 
wurde analog der üblichen Praxis in der Gemeinde 
der amtliche Verkehrswert des Landesschätzers ange- 
wendet. Die restliche Parzelle mit 663,3 Klaftern 
wurde durch finanzielle Abgeltung im Betrag von 
362’290 Franken (1’300 Franken pro Klafter) als Reb- 
zone sichergestellt. 
Rechnet man nun diese Beträge pro Klafter zusam- 
men, hat die Gemeinde als Abgeltung für die Rebzone 
Abtswingert einen Betrag von insgesamt 3’107’390 
Franken aufgewendet. 
Wi 
ngert beim “Lö 
öwen” 
Auch der Wingert beim “Löwen” ist im Zusammen- 
hang mit dem sehr gelungen renovierten Gasthaus als 
Denkmalschutzobjekt und dem Gubserhaus als erhal- 
tenswerte Baute im Nahbereich an der Heragass, am 
Singang zum Vaduzer Zentrum, von grossem ortspla- 
nerischem Wert. Weil dieser Rebbestand am Rand der 
Kernzone von Vaduz liegt, wurde ein amtlicher 
Schätzwert von 1’600 Franken pro Klafter ermittelt. 
Mit diesem Betrag, welcher um 300 Franken pro 
Klafter höher liegt als die übrigen Abgeltungsbeträge 
in der Rebzone, konnte eine Einigung erzielt werden. 
Es wurde eine Parzelle mit 764,3 Klaftern Reben aus- 
zeschieden, welche mit einem Bauverbot im Sinn der 
Bauordnung der Gemeinde Vaduz für Rebzonen 
vdelastet wurde. Für die Einräumung dieser Dienstbar- 
keit ist eine einmalige Entschädigung von 1’600 Fran- 
ken pro Klafter, das sind 1’222’880 Franken, ausbe- 
zahlt worden. 
Rebzone im Metteldorf 
Die Rebzone westlich der Metteldorfstrasse erstreckt 
sich vom Torkelplatz an. der Hindergass in südlicher 
Richtung bis zum Anwesen Hildegard Verling. Dieses 
Rebgebiet, welches allerdings durch das Haus 
Elsensohn unterbrochen wird, umfasst eine Fläche 
‚on insgesamt 1’311,7 Klaftern. Diese Fläche verteilt 
sich wiederum auf 16 Parzellen und elf Eigentümer. 
In diesem Gebiet war eine Einsprache zu bereinigen. 
Die Eigentümerin von 120,1 Klaftern Reben erhielt 
von der Gemeinde zur Abgeltung des Bauverbots 
Baugrund in der Au. Der entstandene Mehrwert 
zugunsten der Gemeinde wurde durch Realersatz in 
der Landwirtschaftszone im Lett ausgeglichen, wobei 
auch hier eine amtliche Schätzung als Grundlage 
liente. In den Abgeltungsverhandlungen mit den 
weiteren Eigentümern konnten drei Parzellen mit 
183,5 Klaftern durch die Gemeinde käuflich erwor- 
en werden. Eine weitere Parzelle mit 236,3 Klaftern 
zam durch ein Tauschgeschäft ebenfalls in den Besitz 
ler Gemeinde. Mit den verbleibenden neun Eigentü- 
nern mit insgesamt 771,8 Klaftern Reben konnte 
durch den Abgeltungsbetrag von 1’300 Franken pro 
Xlafter vertraglich die Rebzone ebenfalls gesichert 
werden. 
Rechnet man nun auch hier den Klafterpreis mit 
1’300 Franken als Abgeltung für die Rebzone Mettel- 
dorf zusammen, ergibt dies einen Betrag von 
1”705’210 Franken. 
Diese drei Gebiete der Vaduzer Rebzone .mit 
4’466,3 Klaftern sind heute vertraglich mit allen 
Eigentümern abgesichert und haben die Gemeinde 
Fr
	        

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