Volltext: Vaduzer Wein

Die Entstehung der Rebzonen und deren 
raumplanerische Bedeutung 
Helmut Verling / Arthur Konrad 
Raumplanung hat unter anderem die Aufgabe, As- 
pekte der Lebensqualität, der Ortsbildpflege und auch 
Wahrung der Traditionen in ihre Arbeit einfliessen 
zu lassen. In diesem Sinn kommt den Rebzonen für 
die Raumplanung in unserer Gemeinde eine wesent 
liche Bedeutung zu. 
Im Zug der Revidierung des bestehenden Zonen- 
plans 1973 bis 1976 wurde der Zonenplan von Vaduz 
nicht nur überarbeitet, sondern auch um die Rebzo- 
nen erweitert. Seither und bis heute ist Vaduz die ein- 
zige Gemeinde Liechtensteins, in welcher die Rebflä- 
chen eine eigene Zone erhielten. 
Wäre die Einzonierung vor 20 Jahren nicht durch- 
geführt worden, würde sich unser Dorfbild heute 
sicherlich ganz anders präsentieren, dies allein auf- 
grund der Tatsache, dass sich die Vaduzer Rebberge 
grösstenteils an sonnigen, westorientierten Hangla- 
gen, also in attraktiven Wohnlagen, befinden. Es ist 
anzunehmen, dass ohne den rechtzeitigen Schutz der 
Rebflächen Wohnüberbauungen ihnen schon längst 
den Platz streitig gemacht hätten. Ja, es muss davon 
ausgegangen werden, dass sich allein in den letzten 
Jahren die Rebflächen in unserer Gemeinde auf ein 
Minimum reduziert hätten. 
So wie sich die Situation heute präsentiert, weitet 
sich das Dorfzentrum von Vaduz rund um die Reb- 
berge aus. Oder aber anders gesehen, die Rebberge 
wachsen immer mehr ins Zentrum unseres Dorfes 
hinein. Diese Tatsache wird von immer grösserer 
Bedeutung, da Grünflächen nahe dem Zentrum, die 
Erholungs- und Spielraum zwischen den Bauten dar- 
stellen, immer öfter dem Bedürfnis nach Wohn- und 
Gewerberaum Platz machen müssen. 
So gewinnen die Rebberge von Vaduz sicher auch 
in den kommenden Jahren zunehmend an Wert. Und 
schliesslich, welche europäische Stadt kann schon 
von sich behaupten, dass in ihrem Zentrum ausge- 
dehnte Rebberge stehen? 
Wie die Einzonierung der Rebberge vor 20 Jahren 
zustande kam, welche Abklärungen nötig, welche 
Probleme zu lösen waren, um zu diesem einmaligen 
Ergebnis zu gelangen, sei nachfolgend aufgezeigt. 
Ortsplanung und Rebzone 
Die Ortsplanung der Gemeinde Vaduz geht auf das 
Jahr 1954 zurück. Anhand eines Zonenplans wurde 
das Dorfgebiet erstmals in Bauzonen und übriges 
Gemeindeland eingeteilt. Vor dieser Zeit bestand le- 
diglich ein genehmigter Bebauungsplan aus dem Jahr 
1931, aus welchem die bestehenden Bauten, die 
Strassenführungen in unserer Gemeinde und vor al- 
lem aber die Parzellierung und Überbauung der 
Allmeind, des heutigen Villenviertels, ersichtlich sind. 
In diesen Plänen wurde einzig der Bockwingert (fürst- 
licher Weinberg) planerisch als Rebberg definiert. 
Auch im nachfolgenden Zonenplan aus dem Jahr 
1964 war von einer Rebzone nicht die Rede. Alle be- 
stehenden Rebberge, ausser dem Bockwingert, waren 
der Bauzone zugeteilt. 
Am 15. Juni 1973 fasste der Vaduzer Gemeinderat 
den Beschluss, eine Ortsplanung durchzuführen, ins- 
besondere mit dem Ziel, den bestehenden Zonenplan 
und die Bauordnung zu revidieren, Ausarbeitung von 
Richtlinien für Quartierplanungen, Strassenrichtplan, 
Landschaftsrichtplan, Versorgungsrichtplan und die 
Planung über die öffentlichen Bauten und Anlagen in 
Angriff zu nehmen. 
Im Rahmen einer Konsultativabstimmung über die 
Grundlagen zur Wahl eines Leitbilds für die Orts- 
planung Vaduz entschieden sich die Bewohner unse-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.