Die Entstehung der Rebzonen und deren
raumplanerische Bedeutung
Helmut Verling / Arthur Konrad
Raumplanung hat unter anderem die Aufgabe, As-
pekte der Lebensqualität, der Ortsbildpflege und auch
Wahrung der Traditionen in ihre Arbeit einfliessen
zu lassen. In diesem Sinn kommt den Rebzonen für
die Raumplanung in unserer Gemeinde eine wesent
liche Bedeutung zu.
Im Zug der Revidierung des bestehenden Zonen-
plans 1973 bis 1976 wurde der Zonenplan von Vaduz
nicht nur überarbeitet, sondern auch um die Rebzo-
nen erweitert. Seither und bis heute ist Vaduz die ein-
zige Gemeinde Liechtensteins, in welcher die Rebflä-
chen eine eigene Zone erhielten.
Wäre die Einzonierung vor 20 Jahren nicht durch-
geführt worden, würde sich unser Dorfbild heute
sicherlich ganz anders präsentieren, dies allein auf-
grund der Tatsache, dass sich die Vaduzer Rebberge
grösstenteils an sonnigen, westorientierten Hangla-
gen, also in attraktiven Wohnlagen, befinden. Es ist
anzunehmen, dass ohne den rechtzeitigen Schutz der
Rebflächen Wohnüberbauungen ihnen schon längst
den Platz streitig gemacht hätten. Ja, es muss davon
ausgegangen werden, dass sich allein in den letzten
Jahren die Rebflächen in unserer Gemeinde auf ein
Minimum reduziert hätten.
So wie sich die Situation heute präsentiert, weitet
sich das Dorfzentrum von Vaduz rund um die Reb-
berge aus. Oder aber anders gesehen, die Rebberge
wachsen immer mehr ins Zentrum unseres Dorfes
hinein. Diese Tatsache wird von immer grösserer
Bedeutung, da Grünflächen nahe dem Zentrum, die
Erholungs- und Spielraum zwischen den Bauten dar-
stellen, immer öfter dem Bedürfnis nach Wohn- und
Gewerberaum Platz machen müssen.
So gewinnen die Rebberge von Vaduz sicher auch
in den kommenden Jahren zunehmend an Wert. Und
schliesslich, welche europäische Stadt kann schon
von sich behaupten, dass in ihrem Zentrum ausge-
dehnte Rebberge stehen?
Wie die Einzonierung der Rebberge vor 20 Jahren
zustande kam, welche Abklärungen nötig, welche
Probleme zu lösen waren, um zu diesem einmaligen
Ergebnis zu gelangen, sei nachfolgend aufgezeigt.
Ortsplanung und Rebzone
Die Ortsplanung der Gemeinde Vaduz geht auf das
Jahr 1954 zurück. Anhand eines Zonenplans wurde
das Dorfgebiet erstmals in Bauzonen und übriges
Gemeindeland eingeteilt. Vor dieser Zeit bestand le-
diglich ein genehmigter Bebauungsplan aus dem Jahr
1931, aus welchem die bestehenden Bauten, die
Strassenführungen in unserer Gemeinde und vor al-
lem aber die Parzellierung und Überbauung der
Allmeind, des heutigen Villenviertels, ersichtlich sind.
In diesen Plänen wurde einzig der Bockwingert (fürst-
licher Weinberg) planerisch als Rebberg definiert.
Auch im nachfolgenden Zonenplan aus dem Jahr
1964 war von einer Rebzone nicht die Rede. Alle be-
stehenden Rebberge, ausser dem Bockwingert, waren
der Bauzone zugeteilt.
Am 15. Juni 1973 fasste der Vaduzer Gemeinderat
den Beschluss, eine Ortsplanung durchzuführen, ins-
besondere mit dem Ziel, den bestehenden Zonenplan
und die Bauordnung zu revidieren, Ausarbeitung von
Richtlinien für Quartierplanungen, Strassenrichtplan,
Landschaftsrichtplan, Versorgungsrichtplan und die
Planung über die öffentlichen Bauten und Anlagen in
Angriff zu nehmen.
Im Rahmen einer Konsultativabstimmung über die
Grundlagen zur Wahl eines Leitbilds für die Orts-
planung Vaduz entschieden sich die Bewohner unse-