Volltext: Vaduzer Wein

Der letzte Woche in Wädenswil abgehaltene Kurs 
für Rebbau (Laubarbeit und Schädlingsbekämpfung) 
was auch von drei Herren aus Vaduz besucht. 147 
20. Juni 1925 
Das Erbrechen (Verbrechen) der Weinreben 
Das Erbrechen ist eine so wichtige Weinbergarbeit, 
dass sie nur von ganz kundiger Hand ausgeführt wer- 
den sollte. Durch das Erbrechen wird das Zuchtholz 
für das kommende Jahr bestimmt und der Trieb der 
Reben für das laufende Jahr reguliert. 
Der Weinbergarbeiter muss daher wissen: Welche 
Triebe sind als Zuchthölzer für das nächste Jahr zu 
wählen, welche Triebe sind einzukürzen und welche 
sind auszubrechen? 
In folgendem sollen diese Fragen beantwortet und 
aiedurch eine kurze, aber doch womöglich vollstän- 
dige Anleitung in der Behandlung des Weinstockes 
>eim Erbrechen gegeben werden. 
Vorerst muss erwähnt werden, dass die für 
Zuchtholz bestimmten Schosse ohne jeden Eingriff 
dem Fortwachsen überlassen und mit Stroh, Türken- 
'aub, Bast usw. locker aufgebunden werden müssen. 
(Weiden und Schnüre sind als Bindemittel für zarte 
Triebe nicht geeignet.) 
Sind die Triebe aus den zwei Augen der Grubrebe 
nicht kräftig, so ist der stärkere aufzubinden und der 
schwächere zu kürzen. Sind aber beide recht stark, so 
sind auch beide ungekürzt an den Pfahl zu binden. 
Würde in diesem Falle nur ein Schoss aufgebunden, 
so werde dieses zu üppig und dickmarkig; solche 
Triebe leiden dann im folgenden Winter am meisten 
vom Froste. Bei einer zweijährigen Rebe sollte, wenn 
sie schwachwüchsig ist, auch nur ein Schoss aufge- 
bunden und die andern Triebe geköpft werden. Die- 
ses Verfahren hat so lange fortzudauern, bis eine 
stärkere Rebe erzielt wird. — Haben wir nun einen 
jüngeren, kräftigen Rebstock, so sind in der Regel auf 
dem Stürzling zwei Schosse aufzubinden und die auf 
dem Knechte zu kürzen. Es kann vorkommen, dass 
sich auf dem Knechte stärkere Triebe als auf dem 
Stürzling finden; dann wird ein Schoss auf dem 
Stürzling und eines auf dem Knechte aufgebunden. 
Der stärkere dieser Triebe wird im kommenden Früh- 
jahr zur Fortpflanzung des Rebstockes benützt, also 
zum Stürzling geschnitten. Bei einem älteren und 
hohen Rebstocke sollte, falls der Knecht ein kräftiges 
Schoss hat, dasselbe aufgebunden werden. Zeigt sich 
an der Rebe noch ein starker Trieb aus dem alten 
Holze, so ist auch dieser aufzubinden, während die 
Triebe auf dem Stürzlinge zu köpfen sind. Auf 
einer zweistämmigen jüngeren Rebe hat man den bei- 
den Stürzlingen je ein Schoss als Zuchtholz zu geben; 
bei einer älteren zweistämmigen Rebe kann ein Trieb 
des Knechtes verwendet werden, um sie zu verjüngen. 
An der weissen Bogenrebe ist ein Trieb aus einem der 
am Anfang des Bogens stehenden Auge und ein Trieb 
auf dem Knechte als Zuchtholz zu bestimmen. Im- 
merhin merke man sich, dass beim Stürzling und 
Knecht die aus den untersten Augen hervorgespross- 
ten Triebe als Zuchtholz zu nehmen sind, damit der 
Stock nicht in Höhe getrieben wird. Hie und da kann 
es vorkommen, dass der kräftigere Trieb des Stürz- 
lings eine Stellung hat, welcher, wenn derselbe als 
Leittrieb benützt würde, dem Stock eine weniger 
schöne Form geben würde; in diesem Falle ist ein an- 
derer, wenn auch schwächerer Trieb zur Fortpflan- 
zung des Stockes zu nehmen. 
Zu kürzen sind ferner alle jene Ruten, welche 
Früchte angesetzt haben; die Spitzen derselben wer: 
den ein bis zwei Blätter über der Traube abgekappt. 
Sollte das Erbrechen erst dann stattfinden, wenn das 
Holz der Ruten schon zähe geworden ist, so ist es an- 
gezeigt, dass man zwei Blätter über der Traube kürzt, 
weil das zunächst an der Bruchstelle gelegene Blatt 
zern verletzt wird. 
Häufig erscheinen Triebe aus dem alten Holz. Sind 
dieselben in einer Höhe von 10 bis 15 Zentimeter, so 
ind sie zu entfernen; denn an diese haben sich ge- 
wÖöhnlich keine Trauben angesetzt, und wären noch 
solche vorhanden. so sind sie doch nur sehr klein und 
44 GAV, Signatur Nr. 725. 
4 I Volksblatt, 20. Mai 1925, Nr. 40. 
4% Blütenansätze. 
7” ]Volksblatt, 10. Juni 1925, Nr. 46. 
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