‚ung auf Antrag der nicht siumigen Partei oder eines
Jer Schiedsrichter durch das fürstliche Landgericht.
Im Verzug ist die Partei, wenn sie innerhalb von
8 Tagen, seit dem ihr der vom Gegner gewählte
Schiedsrichter bekannt geworden ist, den von ihr zu
wählenden Schiedsrichter dem Gegner nicht nam-
haft gemacht hat.
Als Schiedsrichter sind nur solche Inländer zuläs-
sig, die das Wahlrecht zur Gemeindevertretung besit-
zen.
Vaduz, am 15. März 192€
Emil Real
B. Risch
Jos. Gassner
Bernhard Ospelt
John. Ospelt
Jos. Ospelt!#*
20. Mai 1925
Rebenbespritzung
Wenn die Entwicklung der Weinreben wie in den letz-
ten Tagen anhält, empfiehlt es sich, die erste Besprit-
zung in der nächsten Zeit vorzunehmen. Für diese
erste Bespritzung genügt eine etwa 1prozentige Kup-
fervitriollösung.
Für Vaduz hat die Winzergenossenschaft die
Bespritzungsmaterialien auf Lager und zwar bei Satt-
lermeister Johann Ospelt, wo die Waren gegen Bar-
zahlung bezogen werden können. Dortselbst ist auch
Schwefelpulver für die Mehltaubekämpfung auf
Lager. 15
10. Juni 1925
Weinbauliches
Dank der anhaltend schönen Witterung und der mit
erfreulichem Eifer durchgeführten Bespritzung ste-
hen die Reben in Vaduz derzeit sehr schön. Der
Fruchtansatz, der in einzelnen Lagen recht gut und
in anderen schwächer ist, entwickelt sich rasch, und
es dürfte nächster Tage die Blüte einsetzen. Mit dem
“Verbrechen” kann man nun ruhig beginnen. Hiebei
sollte man aber beachten, dass bei den Trauben tra-
genden Schossen, die verzwickt werden, ausserhalb
des Gescheines (Traube) noch mindestens zwei odeı
drei Blätter stehen bleiben, weil dies die Ernährung
und damit die Ausbildung der Traube fördert,
Schosse aus dem alten Holze, die keine Trauben tra
gen, sollten ganz entfernt werden, bis auf ein ziem-
lich tief stehendes Schoss, das als Reserve zu dienen
hat, um später die Rebe zurückschneiden zu können.
Da der Heuwurm bereits seine Eier in die Ge
scheine! gelegt hat, wäre es gut, wenn die Bekämp-
fung dieses Schädlings jetzt schon einsetzen könnte.
Am wirksamsten habe sich bis jetzt erwiesen eine
Bespritzung der Trauben mit Bleiarsenat, also eine
Mischung von zwei scharfen Giften. Dieses Mittel ist
bei Dr. Maag in Dielsdorf erhältlich, aber ziemlich
teuer. Es wird z. B. in der Versuchsanstalt Wädenswil
der Bordeauxbrühe (Kupferkalkbrühe) beigemischt,
auf 100 Liter Brühe zwei Kilo Bleiarsenat; mit dieser
Mischung werden dann die Trauben bespritzt, wobei
natürlich mehr oder weniger für den ganzen
Rebstock etwas abfällt. In kleinen Rebbesitzen dürfte
auch das Herauslesen der Würmer gute Dienste tun,
wobei allerdings zu beachten ist, dass der Wurm bis
dahin schon ziemlich Schaden verursacht hat und
durch das Herauslesen selbst weiterer Schaden getan
wird.
Die Bekämpfung des echten Mehltaus sollte eben
falls jetzt schon einsetzen und zwar durch Bestäubung
der ganzen Reben mit trockenem Schwefel, was sich
bis jetzt als das wirksamste Mittel erwiesen habe. Die
Arbeit sollte entweder zu früher Tageszeit, wo noch
Tau liegt, oder abends ausgeführt werden, damit der
Schwefelstaub besser haftet.
Bei der Bespritzung der Reben zur Bekämpfung
des falschen-Mehltaus mit Kupferkalkbrühe sollten
die Mischungen für die noch folgenden Bespritzun-
gen hergestellt werden in folgender Zusammen-
setzung: auf 100 Liter Wasser 2 Kg. Kupfervitriol und
1 bis 1% Kg. Kalkhydrat. Bei stärkerem Kalkzusatz be-
steht die Gefahr, dass junge Blätter verbrannt werden.
Bei der letzten Bespritzung könnten die Lösungen
ein wenig stärker gemacht werden. Es soll besser sein,
dass man die Vitriollösung in die vorher angemachte
Kalklösung giesst und rührt, als umgekehrt den Kalk
in das Vitriol.