wurde. Um circa 1 Uhr wurde es beim Rathaus
aufgestellt und stand zwei Tage zur Volksbe:
lustigung da.”
Doch der jubilierende Verein war 1970 nicht nur
glücklicher Besitzer eines neuen Fahrzeuges,
‚m selben Jahr wurde auch die erste gemeinde-
eigene Motorspritze angeschafft. - Die Fürstliche
Regierung hatte bereits 1961 allen Gemeinden
die Anschaffung einer Motorspritze empfohlen.
(Die Gemeinden Balzers und Ruggell hatten
bereits 1932 beziehungsweise 1949 ein solches
_Öschgerät gekauft.) Da jedoch in Vaduz die
landeseigene Motorspritze stationiert war
beschloss die “Residenz” erst 1970 die Anschaf-
ung einer gemeindeeigenen Motorspritze. Sie
wurde von der Firma Vogt in Oberdiessbach
‘BE) geliefert und kostete rund 15’600 Franken.
Neue Kommandanten, neue Statuten und
weitere Anschaffungen
Anstelle des zurücktretenden Albert Laternser
wurde im Jahre 1970 Bruno Ospelt neuer Kom-
mandant der Freiwilligen Feuerwehr Vaduz. Er
blieb Hauptmann bis 1984 und wurde dann
$ 4 - Jeder männliche Einwohner, der sein 17
Lebensjahr vollendet hat, sich eines unbeschol
tenen Rufes erfreut und für den Vereinszweck
körperliche Fähigkeiten besitzt, kann Mitglied des
Vereins werden. Die Aufnahme erfolgt über Anmel-
dung beim Kommandant durch die Vereinsversamm-
ung in schriftlicher Abstimmung, wozu die absolute
Mehrheit der versammelten Mitglieder erforderlich
st
> 5 - Ehrenmitglied wird jeder Feuerwehrmann,
wenn er 25 Jahre aktiv im Verein gedient hat. Die
Pflichten dem Verein gegenüber erlöschen erst,
wenn das bestreffende Mitglied vom Aktivdienst
zurücktritt.
$ 7 Punkt 5 - Für jedes unbegründete Versäumen
ainer Übung und Versammlung kann die Vereins-
‚ersammlung eine angemessene Strafe festsetzen.
Wenn ein Mitglied während eines Jahres bei drei
>roben oder Versammlungen unentschuldigt fern
jleibt, ist es vom Verein ausgeschlossen. Wenn ein
Mitglied bei einem Ernstfall absichtlich fern bleibt,
st es vom Verein ausgeschlossen. Bei Verspätungen
oei Übungen und Versammlungen kann von der
Jereinsversammlung eine Strafe festgelegt werden
5 7, Punkt 6 - Bei Beerdigungen von Aktiv- und
Ehrenmitgliedern des Vereins haben alle Mitglieder
teilzunehmen. Bei Beerdigungen von Aktiv- und
Ehrenmitgliedern des Feuerwehrverbandes hat jede
Sektion durch wenigstens zwei Mitglieder sich ver-
treten zu lassen. Nicht vertretene Sektionen werden
mit einer Busse von Fr. 10.—- zu Gunsten der Ver-
bandskasse belegt. (...}
links:
3. Feuerwehr-
Kommandant Bruno
Dspelt 1970-1924
$ 8 - Der Austritt aus dem Verein findet nach drei-
monatiger Kündigung statt. Bei Krankheit oder
Wegzug aus der Gemeinde oder sonstigen wichtigen
Gründen entscheidet die Vereinsleitung über den
Austritt.
Pikettfahrzeug der
°euerwehr Vaduz.
dies war das erste in
Jechtenstein
durch Paul Ospelt abgelöst. - Im 75. Jahr seines
Bestehens gab sich der Verein neue Statuten,
die in der Versammlung vom 2. Juni 1971 geneh-
migt wurden. Einige wichtige und bemerkens-
werte Punkte dieser Statuten seien hier neben-
stehend angeführt:
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