Volltext: Feuerwehr Vaduz

100 Jahre im Dienste des Nächsten 
Bereits lange vor der Vereinsgründung im Jah- 
re 1896 gab es zahlreiche Bemühungen, welche 
dem Kampf gegen das Feuer galten. Aus die- 
sem Grund wollen wir - als Einleitung - kurz 
das Feuerlöschwesen vor der Vereinsgründung 
atwas näher vorstellen. Kennzeichnend für 
diese alte Form der Feuerwehr waren chroni- 
sch organisatorische Mängel. Schlechte Aus- 
-üstung und Organisation waren jedoch nicht 
ıur für das Feuerlöschwesen in Vaduz kenn- 
zeichnend, sie beeinträchtigten auch den wir- 
Kungsvollen Kampf gegen das Feuer in ganz 
Liechtenstein. Diese Tatsache wurde meist 
dann schmerzhaft ins Bewusstsein gerufen, 
wenn grössere Brandkatastrophen ein Dorf 
heimgesucht hatten. Oft war es erst ein fol- 
genschwerer Brandfall, der Schritte zur Moder- 
nisierung der Feuerwehr in die Wege leitete. 
Die Feuerlöschordnung von 1812 bildete für 
eine wirksame landesweite Organisation des 
Feuerlöschwesens den gesetzlichen Rahmen, 
der schliesslich 1865 durch ein Feuerpolizeige- 
setz (mit beigefügter neuer Löschordnung) 
neu gestaltet wurde. 
Die dann ab 1867 einsetzende vereinsmässige 
Gründung von Freiwilligen Feuerwehren in 
den einzelnen Gemeinden schuf die notwen- 
dige Verankerung des Feuerlöschwesens in 
der liechtensteinischen Gesellschaft. Damit 
waren weite Kreise der (männlichen) Bevölke- 
zung aktiv miteinbezogen und - das ist hier 
antscheidend - wirkungsvoll organisiert im 
Kampf gegen das Feuer. Es besteht auch eine 
Wechselwirkung zwischen der im 19. Jahrhun- 
dert einsetzenden Industrialisierung und der 
Modernisierung der Feuerlöschwesens, sei es 
in Bezug auf die Ausrüstung der Feuerwehr. 
oder in Bezug auf die Organisation von Lösch- 
wasser. Neue Industriebetriebe machten sich 
an die Nutzung des Quellwassers und förder- 
ten so die Schaffung eines modernen Wasser- 
versorgungssystems, das wiederum dem 
Feuerlöschwesen zugute kam. 
Frühe Organisation des Feuerlöschwesens 
in Vaduz 
Ursprünglich war es der durch die Gemeinde 
organisierte Nachtwächterdienst, der die Auf- 
gabe einer Feuer- und Föhnwache (mehr 
schlecht als recht) erfüllte. Die Nachtwache 
sorgte für die Sicherung von Ruhe und Ord- 
nung, sie schlug Alarm im Falle eines Brandes 
und sie hatte die Kompetenz, verdächtige 
Leute festzunehmen. Eine diesbezügliche In- 
struktion vom 5. September 1738 schrieb vor, 
dass die Nachtwache “das müessig gesindl 
von Mann und Weibs Persohnen” verhaften 
(und nötigenfalls ausschaffen) solle. 
Das Fürstlich-liechtensteinische Oberamt er- 
liess am 7. April 1787 eine Wachtordnung, die 
spezielle Bestimmungen für die Nachtwache 
in Vaduz enthielt. Gemäss dieser Wachtord- 
nung patrouillierte die Nachtwache zwischen 
23 und 3 Uhr viermal durch das Dorf und pas- 
sierte dabei elf Stationen. Die Nachtwache 
zing an allen 8 alten Genossenschaftsbrunnen 
vorbei: von der Florinskapelle über die Land- 
vogtei zum “Städtle-Brunnen”, dann über den 
‘Brunnen im Alten Bach”, den Brunnen bei 
den Häusern des “Jos. Falcken”, des “Jos. Wal- 
sers” und des “Jörg Jägers” zum “Oberdorfer 
Brunnen”, und schliesslich vom “Brunnen im 
Winkel” über des “Säckelmeisters Lorenz 
3ossen Haus” zum “obern Brunnen im Alten 
3ach”. Der genaue Verlauf dieser Route ist 
ıicht genau zu rekonstruieren, doch vermutlich 
ührte dieser Weg der Nachtwache durch das 
Städtli über die Herra- und Hindergass ins 
Oberdorf und von dort in den oberen Alta- 
sach. Alle Männer ab 18 Jahren mussten Nacht- 
wache schieben. Dies verfügte im Juni 1789 ein 
sberamtliches Dekret 
Schlechte Befolgung der Nachtwache 
Dasselbe oberamtliche Schreiben beklagte 
aber auch, dass die Handhabung der Nacht- 
wache durch die liechtensteinischen Unterta- 
ı1en “eher einer Verspottung als einer Befol- 
gung der {geltenden] Verordnung gleich [kom- 
me]“. Die gleichzeitig erlassene Ordnung wurde 
offenbar auch nicht befolgt; denn bereits ein 
'ahr später, 1790, drängte das Fürstliche Ober- 
amt auf die Abschaffung des bisherigen Sy- 
stems der Nachtwache. Stattdessen sollte ein 
ordentlich besoldeter Nachtwächter angestellt 
werden. Der Fürst bewilligte schliesslich noch 
ım selben Jahr das oberamtliche Ansucher 
Doch auch ein fest angestellter Nachtwächter 
hatte eine undankbare Aufgabe zu bewältigen 
Er musste abends darauf achten, dass in allen 
Häusern das Feuer ausgelöscht wurde und 
dass auch andere Vorsichtsmassnahmen (zum 
Beispiel kein Umhergehen mit Licht im Stall)
	        

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