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Der Dualismus in der Verfassung
Die Verfassung Liechtensteins von 1921 ist
das Ergebnis einer historischen Entwick-
lung. Der Wunsch des Volkes nach mehr
Demokratie ist bereits im Artikel 2 der Ver-
‘assung hervorgehoben.
Aufgabe 1:
Setze die fehlenden Wörter in die Zeich-
nung ein.
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STAATS-
GEWALT”
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VERFASSUNG
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Aufgabe 2: Schreibe auf, was im Artikel 2 der Verfassung steht!
Das Fürstentum Liechtenstein 1sı 8INe Konstitutionellie
auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage.
Sad syewalt ist im Fürsten und im Volke verankert und wird von
Die
beiden nach
Massqabe der Bestimmungen dieser Verfassung ausyeuüb;
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Aufgabe 3: Setze die angegebenen Wörter sinnvoll in den untenstehenden Text ein!
Wahl —- Erbmonarchie — Verfassung - erblich — Landesfürst
Jas Oberhaupt unseres Staates ist der __ _ Landesfürst Volk und Fürst sind an das
Srundgesetz, die __ Verfassung ‚gebunden. Liechtenstein ist eine
Erbmonarchie das heisst, die Nachfolge des Landesherrn geschieht nicht durch
Wahl sondern sie ist __erblich die Nachfolge wird durch die Hausgesetze des
Fürstenhauses geregelt