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Die Wahlprinzipien
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Die Grundsätze für die Durchführung einer
Wahl sind der Ausdruck dafür, was in einem
Staat unter Demokratie verstanden wird.
Seit 1921 hat der Artikel 46 der Verfassung
ginige Neufassungen erfahren, insbesonde-
re was das Wahlsystem, die Sperrklausel
und die Zahl der Abgeordneten im Landtag
betrifft.
Aufgabe:
Erkläre mit eigenen Worten die Prinzipien
einer Wahl in unserem Land.
allgemein: Mit vollendetem 20. Lebensjahr dürfen in
Landes- und Gemeindeangelegenheiten alle liechten-
steinischen Männer und Frauen wählen
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gleich: Jede Stimme zählt grundsätzlich gleich.
Unterschiede im Gewicht der Stimmen ergeben sich
jedoch aus den Wahlkreiseinteilungen.
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geheim: Jeder hat das Recht und die Pflicht,
die Stimme unbeobachtet von den anderen abzugeben.
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direkt: Jeder wählt seine Abgeordneten direkt.
(Gegenteil: Wahlmännersystem, indirekte Wahl)
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WÄHLERIN ABGEORDNETE