Volltext: Fürst und Volk

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Vom Landesfürsten 
Die Rechte der Staatsgewalt sind im Für- 
sten und im Volk vereinigt. 
Aufgabe: 
Setze nebenstehend aufgeführte Wörter an 
der richtigen Stelle im Lückentext ein 
® begnadigt 
® ernannt 
a Vorschlagsrecht 
» Amtseid 
® Fürstenhauses 
8 Verfassung 
® gewählt 
® konstitutionelle 
® |andtag 
® vertritt 
8 Fürsten 
® teilen 
® regieren 
® geloben 
® Unterschrift 
eo Wahl 
® Staatsoberhaupt 
® ernannt 
®e Genehmigung 
® Gesetzesvorschlag 
® Staaten 
8 aufzulösen 
Nach der Verfassung ist unser Land eine _ 
kunstitutionelle 
Erbmonarchie, d.h. die Nachfolge des 
_andesherrn geschieht nicht durch Wa. 
‚ sondern wird nach den Hausgesetzen des Fürster 
hauses_ geregelt. 
Fürst und Volk __ teilen sich in die Rechte. Der Fürst muss vor Regierungsantritt geloben dass 
er das Land nach der Verfassung und den übrigen Gesetzen __ 
Unversehrtheit erhalten wird. Er ist das __ _Staatsober 
Unter Mitwirkung der Regierung vertri:; der Fürst Liechtenstein gegenüber anderen _ Staatei. 
Jedes Gesetz wird nur dann gültig, wenn der Fürst durch seine _ Unterschr“ 
A die 
Genehm 
gung erteilt. Verurteilte können vom Fürsten __ begnadigt werden. Die Gerichte besitzen 
an 
Vorschlagsrech 
Die Richter werden zwar vom Landtag 
_ gewählt aber vom Fürsten ernannt Zur ersten 
Sitzung des Jahres ruft der Fürst den _ Landtag ein. Wird das Parlament arbeitsunfähig, so steht dem 
Fü. 
sten _ das Recht zu, es __ aufzulösen . Auch die Regierungsmitglieder werden vom 
Monarchen ernannt . Der Regierungschef muss in die Hand des Fürsten den Amtseid 
ablegen. Ein wichtiges Recht unseres Fürsten ist das Initiativrecht, d.h. er kann durch die Regierung einen 
Gesetzesvorschlan dem Landtag vorbringen.
	        

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